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Dauer der Beantragung der AE im Ausland (Gelesen: 1.340 mal)
icke
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer der Beantragung der AE im Ausland
27.07.2016 um 15:29:23
 
Hallo Zusammen,

ein Bekannter von mir (Maschinenbauingenuieur aus Chile) hat ein Jobangebot in Deutschland bekommen. Der Vertrag ist bereits verhandelt. Die Einstellung hängt nur davon ab, ob die Botschaft in Chile die AE zustimmt.

Kann jemand mir sagen, wie lange die Bearbeitung einer AE zwecks Arbeit bei vorhandenen Arbeitsvertrag dauern könnte?
(mir ist klar, dass dies stark Schwanken kann. es geht nur um ein Richtwert... zur Mentaleinstellung Zwinkernd )

Die Gehalthöhe ist mir unbekannt. Es liegt jedoch über 56.000€. Spielt diese Grenze überhaupt eine Rolle bei der Beantragung der AE?

Vielen Dank!

icke
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Petersburger
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Antwort #1 - 27.07.2016 um 17:53:39
 
Maschinenbauingenieur mit in Deutschland anerkanntem oder einem deutschen vergleichbaren Diplom?

Stelle entspricht dieser Qualifikation?
(Nicht etwa ... Chefdolmetscher, Hauptbuchhalter oder so etwas?)


Dann ist bei dem Gehalt grundsätzlich eine Blaue Karte denkbar, also zunächst ein nationales Visum nach § 19a AufenthG.

Hatte der Ausländer keine nationalen Voraufenthalte, muss auch die ABH nicht beteiligt werden und das Ganze kann theoretisch innerhalb weniger Tage erledigt sein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2016 um 22:33:43
 
Hi Petersburger,
danke für deine schnelle Antwort.

Petersburger schrieb am 27.07.2016 um 17:53:39:
Maschinenbauingenieur mit in Deutschland anerkanntem oder einem deutschen vergleichbaren Diplom?

Nach Anabin ist sein Abschluss wird als Diplomgrad Univ. anerkannt (Klasse A5 - Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren). Seine Universität hat den Status H+. Er hat jedoch noch keine Anerkennung beantrag oder so.

Petersburger schrieb am 27.07.2016 um 17:53:39:
Stelle entspricht dieser Qualifikation?
(Nicht etwa ... Chefdolmetscher, Hauptbuchhalter oder so etwas?)

Die Stelle entspricht genau seine Qualifikation.

Petersburger schrieb am 27.07.2016 um 17:53:39:
Dann ist bei dem Gehalt grundsätzlich eine Blaue Karte denkbar, also zunächst ein nationales Visum nach § 19a AufenthG.

Hatte der Ausländer keine nationalen Voraufenthalte, muss auch die ABH nicht beteiligt werden und das Ganze kann theoretisch innerhalb weniger Tage erledigt sein. 


Er lebt nooch in Chile und Beantragt sein Visum dort. Also wenige Tage hört sich super an!
Um entspannt zu sein könnte man sich eigentlich auf weniger als einem Monat einstellen. oder?

Vielen Dank für die Hilfe

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Antwort #3 - 28.07.2016 um 00:07:40
 
icke schrieb am 27.07.2016 um 22:33:43:
Er hat jedoch noch keine Anerkennung beantrag oder so.

Ist auch nicht erforderlich.
Die anabin-Ausdrucke sollte er aber zum Diplom dazulegen - Mitwirkung nach § 82 AufenthG.

Ich z.B. lehne es grundsätzlich ab, die Sucharbeit auf anabin zu wiederholen, nur weil der Antragsteller das Ausdrucken versäumt hat. Statt dessen bearbeite ich lieber andere Anträge ...

icke schrieb am 27.07.2016 um 22:33:43:
Um entspannt zu sein könnte man sich eigentlich auf weniger als einem Monat einstellen. oder?

Oft - nicht immer - sind unter den oben von mir genannten Bedingungen alle erforderlichen Antworten innerhalb weniger Stunden da.

Sind die Bedingungen dagegen nicht erfüllt, dann dauert es auch schon mal Monate ...
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