trixie schrieb am 28.06.2016 um 14:11:07:Dafür müßte sich die Ehefrau des
TS nach der Ankunft um die Erteilung der
AE kümmern, wenn sie sich etwas mehr als drei Monate in Deutschland aufhalten möchte. Das wäre aber mit einem finanziellen Aufwand verbunden.
Danke für den Hinweis - ich hielt das für selbstverständlich.
Wer kurz vor Ablauf der 90 Tage mit einem Antrag zu seiner
ABH gehen kann und völlig gesetzeskonform eine Verlängerung um 2 Tage oder auch um zwei Jahrzehnte erhalten kann, hat fast 90 Tage Zeit um sich dafür oder dagegen zu entscheiden.
trixie schrieb am 28.06.2016 um 14:11:07:Wird das Vísum zur
FZF denn als solches angenommen, wenn die
TS wahrheitsgemäß in den Antrag schreibt, dass sie nur für drei Monate in Deutschland bleiben möchte?
Ich wüßte nicht, wie man einen solchen Antrag ablehnen sollte, ohne gesetzliche Vorschriften zu verletzen.
Spätestens der Wunsch, arbeiten zu können, führt zwingend zu einem Aufenthaltstitel, der dies gestattet. Welcher könnte das im vorliegenden Fall sein außer einem nationalen Visum nach § 28, auf das ein Anspruch besteht?