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Residenzpflicht (Gelesen: 2.798 mal)
Hornorata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.06.2016 um 17:25:39
 
Mein Partner wartet noch auf einen Termin zum beantragen von Asyl. Er hat momentan nur einen Ankunftsnachweis, keine weiteren Dokumente.
Darf er sich nur in seinem Bundesland aufhalten oder darf er mich auch mal in Hamburg besuchen?
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ninnschen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.06.2016 um 19:48:17
 
Das kommt darauf an, ob er noch in einer Aufnahmeeinrichtung ist oder schon in eine Kommune zugewiesen wurde. Grds. erlischt diese räumliche Beschränkung gem. § 59 a AsylG nach 3 Monaten.
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Hornorata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.06.2016 um 20:32:13
 
Vielen Dank für die Antwort.
In einer Aufnahmeeinrichtung ist er nicht mehr. Er wohnt mit drei anderen in einer WG.
Länger als drei Monate ist er ja sowieso schon hier. Das heißt also, dass er sich auch bei mir in Hamburg aufhalten darf?
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ninnschen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.06.2016 um 06:34:12
 
Grds. ja. Natürlich nur vorübergehend Smiley
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Hornorata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.06.2016 um 11:37:30
 
Okay danke.
Ab wann könnte er denn auch selbst entscheiden wo er wohnen möchte? Wenn der Asylantrag durch ist und er offiziell bleiben darf?
Darf er dann auch nach Hamburg ziehen?

Und könnte es sein, dass er nicht bleiben darf?
Also straffällig wird er nicht.
Kann es sein, dass die den Antrag ablehnen und er ausreisen muss als Syrer?
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.06.2016 um 12:15:03
 
Ich denke, er ist kein Syrer?
Bisher ist offenbar nicht im Geringsten geklärt, wer er überhaupt ist. Vielleicht sollte er als Erstes mal sich dahinterklemmen, dieses Problem zu lösen. Und nachzuweisen, wer er überhaupt ist. Hast Du schon mal überlegt, dass das auch für Dich nicht ganz uninteressant sein sollte?
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Hornorata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.06.2016 um 14:41:29
 
Wie meinst du das, dass es nicht uninteressant sein sollte? Er hat die letzten Jahre in Syrien gelebt und kam von dort nach Deutschland. Er hat aber keinen Pass mehr oder so.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.06.2016 um 14:52:08
 
Hornorata schrieb am 23.06.2016 um 14:41:29:
Er hat die letzten Jahre in Syrien gelebt und kam von dort nach Deutschland

Das besagt doch noch lange nicht, dass er syrischer Staatsangehöriger ist.
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reinhard
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Antwort #8 - 23.06.2016 um 15:01:38
 
Die Möglichkeiten, nach der Anerkennung umzuziehen, sollen im Juli mit einer Neufassung des Gesetzes eingeschränkt werden. Wie sich das auf ihn konkret auswirken könnte, kann noch niemand sagen.

Umziehen dürfte er ansonsten zu seiner Ehefrau – alle anderen Begründungen sind schwieriger.

Ihr müsst in allen Fragen damit rechnen, dass es wegen des Asylvrfahrens, wegen des Fehlens eines Passes und wegen des Fehlens einer Staatsagenhörigkeit länger dauert. Beim Asylverfahren kann er bis Ende des Jahres damit rechnen, das auch in seinem Fall etwas passiert. Das BAMF will alle Rückstände aufarbeiten.
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