Hallo nochmals-
folgende Frage :
Also , es geht um die meine indonesische Heiratsurkunde/Heiratsbüchlein.
Dieses wurde schon von seiten der Deutschen Botschaft in Jakarta legalisiert ! Beglaubigte Übersetzung ist auch vorhanden !
Nun hatte ich ein "loses" Gespräch mit einem Mitarbeiter der
ABH , um mich mal zu erkundigen, was denn auf mich zukommt, wenn es dann so weit ist.
Und er sagte mir, daß in jedem Falle eine Urkundenprüfung bevorsteht, bevor die
ABH der
AV das okay für die Erteilung des Visums gibt.
Ist das richtig so ? Soweit ich weiß, zählt Indonesien zu den "Staaten mit sicherem Urkundenwesen" und die Deutsche Botschaft in Jakarta hat ja schon alles legalisiert.
Ist das solch oberflächliches "Gelaber" der
ABH oder ist da was dran ?