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Muß er zu Seiner Nichtehelichen Tochter? (Gelesen: 1.185 mal)
BeateV
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.06.2016 um 16:50:38
 
hallo Ich wollte hier mal was nachfragen . Bin mit einem Nigeraner Verlobt. Er hat Duldung in Deutschland und ein Nichteheliches Kind mit einer Deutschen Frau. Er war bei Trier bis jetzt aber Sein Kind wohnt in Hanau. Ich wohne in Frankfurt er Wollte wegen Arbeit und mir Nach Frankfurt Ziehen da Hanau nicht weit ist und er so Seine Tochter besuchen kann so oft er will. Jetzt haben sie ihm eine Umverteilung gegeben das er nach Hanau muß wegen seiner Tochter. Ist das so Richtig? wir wollen auch bald Heiraten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 09.06.2016 um 17:08:28
 
Wenn er Vater eines deutschen Kindes ist, um das er sich kümmert, sollte er eine AE nach § 28 bekommen, mit der er wohnen und arbeiten kann, wo er will.
Ansonsten kann er mit der Duldung eine Umverteilung beantragen mit der Begründung, dass er einen Job in Aussicht hat, mit der er seinen LU selbst sichern und Unterhalt für sein deutsches Kind leisten können wird.
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BeateV
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.06.2016 um 17:37:43
 
Also kann er auch in Frankfurt Wohnen? Nur das dumme ist er hat die umverteilung schon gestellt das er bei der Tochter in der stadt wohnen kann kann man das Rückgängig machen er  hat keine ahnung gehabt was er da unterschreibt sie haben zu ihm gesagt das er automatisch da in der stadt beim ausländeramt ist weil da seine tocher wohnt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #3 - 09.06.2016 um 17:44:37
 
Hat er denn einen konkreten Job in Aussicht, mit dem er seinen Lebensunterhalt selbst sichern und Unterhalt für sein Kind zahlen können wird? Wenn ja, kann er damit einen neuen Antrag auf Umverteilung begründen. Wenn nein, kann er natürlich trotzdem einen Antrag stellen, aber mit schlechten Aussichten auf Erfolg, denn die Begründung, dass er lieber näher bei seiner Freundin als bei seinem Kind wohnen will, ist zu schwach.
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