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Eheschließung in Marokko (Gelesen: 1.120 mal)
youssef-muharem
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Seeheim, Hessen, Germany
Seeheim
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung in Marokko
09.06.2016 um 13:00:12
 
Hallo miteinander,

folgende Situation:
Meine Freundin ist Marokkanerin (mitte vierzig) und ich bin Deutscher Staatsbürger (ende dreißig) und habe einen unbefristete Arbeitsstelle. Wir haben uns vor ca. 8 Monaten im Internet kennengelernt und möchten demnächst in Marokko Heiraten. Damit sie mich besuchen und real kennenlernen kann habe ich Ihr eine Verpflichtungserklärung zukommen lassen, welche leider abgelehnt wurde. Die begründung war dass sie Ihr unterstellten nicht mehr nach Marokko zurückkehren zu wollen. Ich hatte allerdings in der Verpflichtungserkärung angegeben das Sie eine bekannte sei, da Sie mich erstmal kennenlernen soll. Da Sie kein Visum für Deutschland erhielt, habe ich mich kurzfristig dazu entschlossen (anstatt für teuer Geld einen Anwalt einzuschalten) Sie zu besuchen und Sie zu Heiraten (wir beide wollen das mittlerweile so). Meine Freundin ist Arbeitslos und pflegt Ihre Eltern. Wir sind gerade dabei die Papiere für unsere Hochzeit zu organisieren. Es ist die Frage ob ein einziger Besuch mit Heirat gegen Ende ausreicht damit Sie mit mir zusammen in Deutschland leben kann ? Oder muss ich eine "kennenlernphase" nachweisen ? Was habe ich noch alles bei einer sogenannten FZF nachzuweisen ?

grüße
youssef-muharem   
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.06.2016 um 13:45:49
 
Nachweisen musst Du erst mal gar nichts. Nach der Hochzeit stellt Deine dann Frau einen Antrag auf ein Visum zur FZF. Das sollte ihr auch erteilt werden und gut ist. Lediglich falls euch eine Scheinehe unterstellt werden sollte und daher das Visum abgelehnt wird (oder die Ablehnung angedroht wird) müsste Deine Frau als Antragstellerin dann ein paar Beweise vorlegen, die das widerlegen. Briefe, Fotos, Chatprotokolle....was auch immer. Und vermutlich würde auch eine zeitgleiche Befragung stattfinden.

Ob es eine tolle Idee ist, ohne vorheriges persönliches Kennenzuelernen zu heiraten (und vorher deshalb zu konvertieren falls man nicht schon Muslim sein sollte) sei mal dahingestellt. Aber die deutschen Behörden interessiert das eher nicht solange sie davon ausgehen, dass ihr tatsächlich die Ehe auch in D leben wollt. (Schließlich ist auch eine Handschuhehe kein Grund, kein Visum zu bekommen. Und da haben sich die Eheleute nicht mal zur Hochzeit gesehen.)
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Lila F.
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i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.06.2016 um 14:32:48
 
Ihr könntet als Alternative auch ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen. Dafür gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen wie für die FZF nach der Eheschließung (statt Heiratsurkunde braucht ihr dann natürlich die Anmeldung zur Eheschließung vom deutschen Standesamt). Der einzige Unterschied ist, dass dann für die Zeit bis zur Hochzeit wieder eine Verpflichtungserklärung von dir benötigt wird. Ihr könnt dann im Gültigkeitszeitraum des Visums (90 Tage) heiraten und danach kann sie auch direkt in Deutschland bleiben. Der Vorteil wäre, dass ihr dann ein paar Wochen Zeit habt, euch kennenzulernen und sie das Land auch ein bisschen kennenlernen kann, bevor ihr heiratet.

Ansonsten solltet ihr noch beachten, dass sie auf jeden Fall A1-Deutschkenntnisse nachweisen muss (z. B. durch ein Zertifikat vom Goethe Institut), bevor sie das Visum bekommen kann (bei beiden Varianten). Sie sollte also schon mal anfangen, Deutsch zu lernen.
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