Aras schrieb am 20.06.2016 um 18:26:12:Ach stimmt: du brauchst nur die Geburtsurkunde zu apostillieren, damit die Türken das anerkennen + Übersetzung.
Das klingt machbar, wer ist denn in diesem Fall zuständig für die Apostille? Also welche Behörde, wo muss ich hin?
Ich dachte jetzt, morgen früh zu meinem Wohnsitz-Standesamt zu rennen und, wie Lila F. vorgeschlagen hat, mich wegen einer Nachbeurkundung meiner Geburt zu erkundingen. In Berlin z.B. brauchen die nur Originaldokument und beglaubigte Übersetzung, das habe ich ja, vielleicht habe ich ja total Glück und kann im allerbesten Fall sogar eine internationale Geburtsurkunde morgen dann direkt mitnehmen (klingt utopisch, aber hoffen kann man ja).
Unsere Beamtin im Standesamt hatte uns bzgl. der Geburtsurkunden zwar nichts von "nicht älter als 6 Monate" erzählt (mein Verlobter hat seine internationale eh letztens frisch abgeholt), aber vllt. akzeptiert sie meine Papiere doch nicht?! Also von wegen Übersetzung muss erneuert werden oder so?!
Montag ist Termin im türkischen Konsulat, Dienstag wollten wir im besten Fall die Eheschließung anmelden, müssen wir leider auch, weil wir unseren vorgemerkten Hochzeitstermin nicht verlieren wollen (dürfen).
Ich bin normalerweise sehr gewissenhaft und plane im Voraus, was Dokumente angeht, aber dieser Heiratsprozess hat mich ganz schön umgehauen... immer plötzlich was Neues hier und da...
EDIT: habe gerade die neuen Antworten gelesen:
Lila F., genau, wir haben nur einen allgemeinen Zettel bekommen, es war nicht klar, dass ich in der SU geboren wurde.
grisu1000: Wie ich oben auch schrieb, ist das jetzt meine Hoffnung mit der Nachbeurkundung...