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Einreise zur OP - Botschaft informiert Pilot über kranke Passagierin, aber Passagierin nicht (Gelesen: 2.788 mal)
Themen Beschreibung: Ist das normal?
slimcat
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise zur OP - Botschaft informiert Pilot über kranke Passagierin, aber Passagierin nicht
03.06.2016 um 11:40:43
 
Liebe info4aliener,

(falls es interessiert, dies war mein anderer Thread zu dem Thema: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1463939832)

die Frau meines Onkels soll wegen einem schlimmen Verdacht und einer schweren OP (Bauchspeicheldrüse) in Deutschland operiert werden.
Nachdem die erste Stellungnahme der Klinik bei der Deutschen Botschaft in Algerien nicht angekommen sei und die zweite dann inhaltlich mehr oder minder ignoriert wurde (der Termin für die Visumssteller in der Botschaft lag Tage nach dem gewünschten Aufnahmetermin der Klinik, die Information, dass die Bezahlung der OP geregelt sei von seiten der Klinik reichte nicht, es musste ein "Nachweis" her) konnte mein Onkel Ende Mai endlich vorsprechen und die geforderten Nachweise erbringen. Um sicher zu gehen, dass das zweite Kliniksschreiben angekommen sei, wurde in der Botschaft angerufen - erst dabei wurde ein erneutes Schreiben gefordert, weil der jetzige Aufnahmetermin der Klinik ja VOR dem Vorsprechtermin in der Botschaft lag. Neues Schreiben wurde erneut geschickt, mit späterem Aufnahmetermin, mein Onkel und seine kranke Frau konnten die Visen abholen.

Am nächsten Tag wurde ihnen die Ausreise vom Flugkapitän verweigert. Dieser war von der Botschaft informiert worden, dass eine deutlich erkrankte Passagierin erscheinen wird - der Passagierin selbst, die einen Tag vorher in selbiger Botschaft anwesend war, wurde aber nicht gesagt, dass sie eine Flugtauglichkeitsbescheinigung von einem von der Fluglinie anerkannten Arzt benötigt. Diese wurde inzwischen geholt, die Fluglinie forderte ein NEUES Schreiben von der Klinik, mit einem NEUEN Aufnahmetermin, da der bisherige erneut verstrichen war.

Nun sollte alles geregelt sein, ich frage mich jedoch - ist das alles normales Verhalten einer Botschaft und der Fluglinie in einem solchen Fall? Sind wir emotional zu involviert und regen uns daher unangemessen auf oder ist das wirklich, so wie es uns erscheint, komplett unverständlich? Die Klinik, die solche Verfahren kennt, versteht ebenfalls rat- und verständnislos.
Ich würde gerne wissen, ob ein Brief an das Auswärtige Amt sinnvoll ist, damit sie von den seltsamen Vorgängen der deutschen Botschaft erfahren. Wie gesagt - falls diese tatsächlich seltsam sind.

LG,
slim
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Antwort #1 - 03.06.2016 um 12:08:34
 
Deutsche Amtsträger unterliegen der Schweigepflicht gem. § 203 Abs. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85535.htm
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Antwort #2 - 03.06.2016 um 12:16:19
 
slimcat schrieb am 03.06.2016 um 11:40:43:
Nun sollte alles geregelt sein, ich frage mich jedoch - ist das alles normales Verhalten einer Botschaft und der Fluglinie in einem solchen Fall? Sind wir emotional zu involviert und regen uns daher unangemessen auf oder ist das wirklich, so wie es uns erscheint, komplett unverständlich?


Ja, es ist normal! Keine Fluglinie nimmt eine "deutlich" schwerkranke Person (genau wie Hochschwnger) ohne Attest eines "Spezialarztes" und eine "Erklärung"  mit, denn im Notfall kostet eine Notsituation richtig Geld! Allerdings glaube ich nicht, dass die DAV die Fluglinie unterrichtet hat! Das halte ich für Unsinn!
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Antwort #3 - 03.06.2016 um 12:51:00
 
Attest eines "Spezialarztes"?
Was/wer ist denn das? Bei Schwangeren reicht die Erklärung eines Arztes, manchmal reicht sogar die Erklärung der Hebamme.
Und bei ernsthaft Erkrankten reicht das Attest eines Arztes - ohne "Spezial" im Titel.
Also das ist Unsinn.
Und: Du glaubst nicht...
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slimcat
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Antwort #4 - 03.06.2016 um 13:28:52
 
deerhunter schrieb am 03.06.2016 um 12:16:19:
Ja, es ist normal! Keine Fluglinie nimmt eine "deutlich" schwerkranke Person (genau wie Hochschwnger) ohne Attest eines "Spezialarztes" und eine "Erklärung"  mit, denn im Notfall kostet eine Notsituation richtig Geld!


Die Frage war nicht, ob es normal ist, das Schwerkranke ohne Attest nicht fliegen dürfen, sondern ob es normal ist, dass die Botschaft selbige Kranke nicht mal darüber informiert, dass es so sein könnte (und auch ob das ganze restliche Brimborium drumherum normal ist). Die Sache war auch kein klarer Fall für Laien, ja, sie sieht ... ungewöhnlich aus, nein, sie ist nicht flugunfähig, jetzt ist die Bescheinigung ja da.

Dass die Botschaft es an die Fluglinie weitererzählt hat können wir ausklammern, das scheint nicht zu stimmen.
Ist der Rest normales Prozedere, wie man es bei einem dringenden Fall (die Klinik hat auch extra mit der Botschaft telefoniert, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen, nachdem diese in jedem Schreiben ebenfalls erwähnt wurde) erwarten würde?
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Antwort #5 - 03.06.2016 um 13:36:29
 
slimcat schrieb am 03.06.2016 um 13:28:52:
sondern ob es normal ist, dass die Botschaft selbige Kranke nicht mal darüber informiert


Ich denke die Botschaft ist keine Auskunfstelle für Flugrecht und Beförderung. Ob es da Komplikationen geben kann mit der Airline liegt in eurem Verantwortungsbereich das abzuklären ... und wenn man einfach mal die AGBs der Airline bei Ticketkauft anschaut oder dort direkt anfragt. Hier wird meiner Meinung nach zu viel von der Botschaft erwartet ... Smiley
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Antwort #6 - 03.06.2016 um 13:52:39
 
slimcat schrieb am 03.06.2016 um 13:28:52:
Die Frage war nicht, ob es normal ist, das Schwerkranke ohne Attest nicht fliegen dürfen, sondern ob es normal ist, dass die Botschaft selbige Kranke nicht mal darüber informiert, dass es so sein könnte (und auch ob das ganze restliche Brimborium drumherum normal ist). Die Sache war auch kein klarer Fall für Laien, ja, sie sieht ... ungewöhnlich aus, nein, sie ist nicht flugunfähig, jetzt ist die Bescheinigung ja da.


Ganz sicher ist das nicht die Aufgabe einer "fremden" Botschaft, sondern des Reisenden. Wer reisen will, aus welchen Gründen auch immer, muss sich sowohl über die Reisebedingungen, als auch über die Zollbestimmungen des Reiselandes selbst informieren! Das kann man nicht der Botschaft aufhalsen!

Budweiser schrieb am 03.06.2016 um 12:51:00:
Attest eines "Spezialarztes"?
Was/wer ist denn das? Bei Schwangeren reicht die Erklärung eines Arztes, manchmal reicht sogar die Erklärung der Hebamme.
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Hast du nichts zum Thema beizutragen?? Mit "Spezialarzt" meine ich einen "Facharzt" (hier Onkologen bei schwangeren verm. Frauenarzt)...Hausarztattest wurde bei meiner "schwangeren" Frau abgelehnt, es muss eine Bescheinigung des Gyn. vorgelegt werden (Lufthansa)
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Antwort #7 - 03.06.2016 um 13:58:54
 
Gut, danke.
Da auf die Vorgeschichte nicht weiter eingegangen wurde, nehme ich jetzt an, dass das Hin, Her und Resthickhack auch Standard ist, und eine Erwähnung dem AA gegenüber daher zu keiner Qualitätsverbesserung oder Beschleunigung für künftige Fälle, selbst bei einer so hohen Dringlichkeit, führen würde. Merci an alle!

LG
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Antwort #8 - 03.06.2016 um 17:45:23
 
slimcat schrieb am 03.06.2016 um 13:58:54:
Merci an alle!



Dann soll es damit auch gut sein, das Thema ist eh irgendwie abgedriftet.

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Daddy
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