NotLupus schrieb am 01.06.2016 um 05:38:56:Könnt ihr mir bitte die genaue Formulierung der Anmerkung auf dem Einreisevisum raussuchen? Und wie das sonst noch erkannt werden kann(VIS?)
Hallo,
die genaue Formulierung wird wohl naturgemäß je nach Ausstellerland abweichen.
Da ich selbst auch schon längere Zeit ein Einreisevisum nicht mehr in der Hand gehabt habe, wird diese Frage wohl z.B. Petersburger am ehesten beantworten können.
Dito VIS aus den gleichen Gründen.
mgb schrieb am 01.06.2016 um 10:08:15:...Muss man dir jetzt erklären was ein Schengenvisa ist und wie auf dem Ettiket die Gültigkeit definiert ist.
...
Erteilt werden einheitliche Visa, die den Inhaber berechtigen, sich im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen
...
Räumlich eingeschränkt werden solche Visas sowie nicht weil kein Mitgliedsstaat ins offene Messer laufen will.
Wir hatten hier im Board vor einigen Monaten einen Thread mit, soweit ich mich erinnere, gleichen Rahmenbedingungen zum Sachverhalt. Damals blieb das Fazit auch im Ungefähren, wenn ich nicht irre.
Aber davon abgesehen musst Du mir nicht erklären, was ein Schengen-Visum ist, danke, wobei ich aber andererseits gerne an validen Belegen für Deine These bzgl. des offenen Messers bei räuml. Beschränkung interessiert wäre.
Der wesentliche Punkt ist m.E. aber ein anderer: Nämlich der, dass wir hier nicht von einem "Schengen-Visum" (besser: "Einheitliches Visum") auf
Grundlage der Verordnung EG 810/2009 (Visakodex Art. 24) sprechen.
Sondern von einem "Einreisevisum" auf
Grundlage der Richtlinie 2004/38/EG, das
lediglich auf der Visummarke des "Schengen-Visums" erstellt wird.