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Eigennamen (Gelesen: 5.451 mal)
peek
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.05.2016 um 21:26:20
 
Hallo Forum,

Ich versuche mein Problem so klar wie möglich erklären. Ich entschuldige mich für einen langen Beitrag.

vor 4 jahren mein erstes Kind hatte meine Vorname als Familienname bekommen statt meine Familiename(nach indischen Tradidion). Als es war nicht nach Deutsches Recht, Sie hatte beide namen als 2 Eigennamen bekommen(nicht vor und familiename).

Beispiel:
Mein Name: Max Mustermann
Erste Kind Name: Sophia Max(eigen namen)

  Es war kein Problem bisher und in indischem Pass wie normal hat Sie erste Name als Vorname(Sophia) und zweitename (MAX) als familiename bekommen.

Jetzt für mein zweites Kind, Während der Antrag beamte hat uns gesagt dass es wie bei ersten Kind sein soll. So haben wir auch eine erste Name und meine Vorname als zweite name als Eigenname gegeben. Beispiel: Timo MAX(Eigennamen)

Problem 1:
1. Aber mein zweites Kind ist automatisch durch meine 10 Jahre Aufenthalt Deutscher. Aber Beamte hat vor Beurkundung die Information von Ausländerbehörde bekommen dass mein Kind ist nicht berechtigt für Deutschepass. Daher Sie hat beurkundet wie wir gegeben haben und auch wie bei erstes Kind.

Aber habe ich informiert dass es falsch sei und mein Kind ist berechtigt für Deutsche pass und wurde auch später bestätigt von Ausländerbehörde.  Aber es war spät und Urkunde war bereit mit eigen namen.

Jetzt Beamte sagt uns dass Urkunde ist Falsch. Sie soll keine Eigenname geben für Deutschebürger und soll unbedingt eine vor und Nachname haben. Dafür sie hat eine interne Prozess gestartet und wusste Sie nicht wie lange es dauert. Bis dahin wir können keinen Pass beantragen weil Pass mit Eigennamen sei nicht möglich.

Problem 2:
1. Wenn mein Kind Deutschbürger mit Eigennamen ist, dann hat er keine Möglichkeit namensangleichung(vor und familiename bestimmen wie nach Einbürgerung) zu machen. ist es richtig?

Problem 3:

1. Falls nach internen Prozess wenn Beamte nochmal eine Beurkundung geben kann, welche familiename kriegt mein zweistes Kind. Gibt es Möglichkeit meine Vorname(MAX) als Familienname zu geben.

Ich will nicht mein Zweiteskind hat eine andere Familienname als mein erstes Kind.

Kurz gesagt: Unterschied zwischen beide Kinder ist Berechtigung für Deutsche pass.

inzwischen ich und mein erster Kind sind einbürgert und wir werden die Urkunde in den nächsten Tagen holen. Wir dürfen Namensangleichung machen als wir zuerst Ausländer waren.

Jemand hat Erfahrung damit? was kann ich erwarten und wie am Besten kann ich reagieren. Mein Ziel ist nur eine Vorname und Familienname zu haben(weil später namensangleichung ist nicht möglich wegen Deutsche Bürgerschaft)

Vielen Dank für jede Hilfe.
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.05.2016 um 00:35:44
 
Wann wurdest du eingebürgert und wann wurde das Kind geboren?
Hast du deinen Namen bereits dem deutschen Recht unterworfen?


EGBGB Artikel 10 Abs. 3

Zitat:
(3) Der Inhaber der Sorge kann gegenüber dem Standesamt bestimmen, daß ein Kind den Familiennamen erhalten soll
1.
nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1,
2.
nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
3.
nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.
Nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.


Zitat:
(3) The person having the parental authority may declare before the Registrar’s of Births, Marriages and Deaths Office, that the child shall obtain the family name

1.  pursuant to the law of a country of which one of the parents is a national, without regard to article 5 subarticle 1; or

2.  pursuant to German law, if one of the parents has his or her habitual residence within the country; or

3.  pursuant to the law of a country of which a person conferring the name is a national

Declarations made subsequent to the issuing of a birth certificate need to be publicly certified.



Die Frage ist auch ob man weiterhin auf das indische Namensrecht verweisen kannst, auch wenn du kein Inder mehr bist. Im Zweifelsfall musst du vor Gericht. Da wird man klären müssen, wie die Einheit der Familie im Familiennamen eingehalten werden kann.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.05.2016 um 06:25:47
 
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Kind ist geboren vor zwei wochen und am 11.05 hab ich den Geburtsurkunde Antrag gestellt.

Ich werde heute meine Einbürgerungurkunde holen und habe ich einen Termin für Namensangleichung nächste Woche. Bis jetzt bin ich eine Inder.

Meine Frau ist immer noch Inderin.  Nach deinem Post, es ist möglich wenn ein Elternteil Inderin ist. kann man so argumentieren?

Außerdem meine Einbürgerung ist bereit seit letztesjahr. Aus anderen Gründen habe ich nicht geholt. Aber Amt macht den Druck und muss ich in diese Woche einbürgern sonst sie werden den Antrag ablehnen.
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NotLupus
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Antwort #3 - 24.05.2016 um 06:44:34
 
Ja. Dann klappt es problemlos. Berufe dich sofort beim Standesamt darauf, falls das Standesamt das anders durchdrücken will, dann hol einen Anwalt.
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« Zuletzt geändert: 24.05.2016 um 06:58:53 von NotLupus »  
 
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Antwort #4 - 24.05.2016 um 08:51:54
 
peek schrieb am 24.05.2016 um 06:25:47:
Außerdem meine Einbürgerung ist bereit seit letztesjahr. Aus anderen Gründen habe ich nicht geholt. Aber Amt macht den Druck und muss ich in diese Woche einbürgern sonst sie werden den Antrag ablehnen.


Nur mal am Rande: Wann die Entscheidung getroffen wurde, Dich einzubürgern, ist egal. Erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bist Du Deutscher.
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Antwort #5 - 24.05.2016 um 11:52:42
 
Hallo All,

Update:

Hab ich heute Einbürgerungurkunde geholt für mich und mein erstes Kind. Wir werden auch Namensangleichung machen und Termin ist nächste Woche. Aber Freude bleibt in grenzen.

Zweites Kind:

Nochmal klar zu machen, er hat eine Urkunde mit Eignennamen wie beim erstes Kind. Nur er automatisch Deutscher wurde, wir können keine Namensangleichung machen.

Beamte hat Urkunde mit Eigennamen gegeben weil Sie zuerst falsche Info. über Stattsangehörigheit bekommen hat. Jetzt versucht Sie eine Berichtigung zu machen. Ich nehme an, sie würde aktuelle eigennamen splitten und eine Urkunde mit vor und Familiennamen geben.

Was genau passieren wurde, bin ich nicht sicher(Sie auch nicht).

Falls wir eine Vorname und Familiename(mein Vorname) nicht kriegen nach internen Prozess, dann hole ich eine Anwalt. Hier gibt es eine Empfehlung, der Spezialisiert in solche sachen? Oder wo und wie kann ich eine richtige Anwalt für meinen Fall suchen?

bedanke mich für jede Hilfe.


Peek.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.05.2016 um 15:03:12
 
Und wie soll das Standesamt einen Namen festlegen wenn keine rechtswirksame deutsche Namenserklärung vorliegt?

Ich würde an eurer Stelle mit der Namenserklärung für euch Neudeutsche warten. Außer du heißt dann Max Mustermann und dein Kind Sophia Mustermann. Dann heißt dein zweites Kind ja auch Mustermann mit Familiennamen.
Wählst du deutsches Namensrecht für das erste Kind, kann es sein, dass für das zweite Kind auch die Rechtswahl betoniert wird

Einen Fachanwalt für Personenstandsrecht gibt es soweit nicht. Namensrecht etc. sind im BGB,also brauchst du einen Anwalt für Zivilrecht.
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Antwort #7 - 24.05.2016 um 16:01:07
 
Und wie soll das Standesamt einen Namen festlegen wenn keine rechtswirksame deutsche Namenserklärung vorliegt?

ich verstehe nicht was du meinst genau. Erste kind wurde nach indischen Recht benannt. Wir (müssen) haben auch die gleiche verfolgt. Leider mein zweites Kind ist automatisch Deutscher und da ist die Problem. Leider es wurde auch nach Beurkundung festgestellt.
Wenn wir vor Beurkundung festgestellt hätten, wir hätten gar keine Eigennamen bekommen wie bei erstes Kind.

Ich nehme an, wir sollten gleich vor und nachname festgelegt haben. Dann ob mein Kind kriegt mein Vorname als sein Nachname gekriegt hätte, weiß ich nicht.

Ich würde an eurer Stelle mit der Namenserklärung für euch Neudeutsche warten. Außer du heißt dann Max Mustermann und dein Kind Sophia Mustermann. Dann heißt dein zweites Kind ja auch Mustermann mit Familiennamen.

Wenn wir die Namenangleichung machen,

Ich  heiße Max(Vorname) Mustermann(Familienname). Mein erstes Kind heißt Sophia(Vorname) Max(Familienname).

Ich will mein Zweites kind heißt Timon(Vorname) Max(Familienname).

Sein aktuelle Geburtsurkunde sagt: Timon MAX(eignenamen).

Ich suche nur eine Möglichkeit, wie kann man Vor und Familienname bestimmen für Ihn als Deutscher. Namensangleichungrecht gilt nicht für Ihn.


Wählst du deutsches Namensrecht für das erste Kind, kann es sein, dass für das zweite Kind auch die Rechtswahl betoniert wird

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Antwort #8 - 27.05.2016 um 22:49:20
 
peek schrieb am 24.05.2016 um 16:01:07:
ich verstehe nicht was du meinst genau. Erste kind wurde nach indischen Recht benannt. Wir (müssen) haben auch die gleiche verfolgt. Leider mein zweites Kind ist automatisch Deutscher und da ist die Problem. Leider es wurde auch nach Beurkundung festgestellt. 

Das Standesamt kann ja nicht einfach so sagen, dass der Familienname deines Kindes nun X lautet, weil du musst ja mit deiner Frau eine rechtsgültige Namenserklärung abgeben. Ich weiß nicht wie der Text eurer Namenserklärung lautete. Wenn da drin stand: "Wir wählen für unser Kind indisches Namensrecht und darum lautet der Name des Kindes Timon Max", dann sollte das ja trotzdem gültig sein, und da kann das Standesamt nicht einfach sagen, dass es trotzdem "Timon Mustermann" heißt, da es ja keinen Ehenamen nach deutschem Recht gibt.

peek schrieb am 24.05.2016 um 16:01:07:
Ich suche nur eine Möglichkeit, wie kann man Vor und Familienname bestimmen für Ihn als Deutscher. Namensangleichungrecht gilt nicht für Ihn.

Ich würde noch keine Namensangleichung machen, solange der Name deines zweiten Kindes nicht geklärt ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.05.2016 um 13:06:22
 
Danke nochmal und jetzt verstehe was du meinst. Wir haben nicht unterschrieben bisher.

Update:

Heute Morgen waren wir bei Standesamt(Familienbuch) für namensangleichung. Große Überraschung war dass die Beamtin hat uns gesagt dass Familienname soll für mich und meinem Kind die selbe sein nach Deutschem Recht.  Wir können nicht eine Familienname festlegen von vorhandenen Eigennamen von meinem Kind.

Beispiel:
Akutuell -
Meine Eigen Name: Max Mustermann.
Kind Eigenname: Sophia Max.

Jetzt laut Amt, mein Kind verliert Max (oder behaltet als Vorname)und kriegt Mustermann als Familienname. Nicht wie wir gedacht haben, Max als Familienname.

Wenn es OK für uns wäre, ich hätte schon vor 4 Jahren nach Deutschenrecht akzeptiert. Namensangleichung bedeutet nicht eine vor und Familiennamen festlegen von einem vorhanden Eigennamen. Sondern immer noch Familienname von Vater übernommen werden.


Wir haben abgelehnt und kam eine andere Beamtin und jetzt geht die ganze Geschichte an Aussichtsrat. Wir haben auch die Thema über zweites Kind erläutert. Sie meinte auch Geburtsurkunde ist falsch. Deutschebürger kreigen keine Eigennamen wie die erste Standesamtbeamtin gesagt hat. Berichtingverfahren läuft und noch keine Rückmeldung.

Am Ende wir haben unseren Wunsch geaüßert und soll auch gelten für mein zweites Kind. Sie hat die Kopie von Geburtsurkunde des zweiten Kindes auch  mitgenommen.

Was sie schreibt oder was sie an Aussichtsrat präsentiert, wir werden nicht erfahren. Wir sollten einfach auf die Ergebnisse warten.

Andere Möglichkeit:

Wie üblich in Indien, meine Frau kriegt meine Vorname als Ihre Familienname. Es sollten wir bei Indische Botschaft machen und in den Reisepass ändern. Ob es reicht für Standesamt oder Sie bräuchten noch irgendeine Dokument aus einem Behörde(Ähnlich wie Standesamt) von Indien, keiner ist sicher.

Dann beide kinder kriegen die Familienname von meiner Frau(MAX). Standesbeamtin meinte, es wäre möglich. Wir wissen auch dass die andere Indische Freunde haben so gemacht. Aber zum Glück ganz vor dem Geburt.

So, jemand hat eine Rat für uns. Vielen Dank im Voraus.





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Antwort #10 - 31.05.2016 um 13:48:28
 
Also offen gesagt ist dein Fall sehr sehr speziell. Da braucht man fundiertes Wissen in indischem Namensrecht und Internationalem Privatrecht (IPR) um zu schauen, ob deine Wunschvorstellung wirklich möglich ist.

Also am Besten nix unterschreiben und überraschen lassen. Wenn dann die Antwort kommt, kannst du entweder hier im Forum wieder schreiben oder einen Anwalt aufsuchen. Am Besten einen engagierten Anwalt.
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Antwort #11 - 01.06.2016 um 08:19:20
 
Ich habe einen Inder geheiratet und hätte gerne seinen Vornamen und Familiennamen getragen. Aus dem Grund habe ich mich, als Laie, etwas mit dem deutschen und indischen Namensrecht befasst.

Wir sind letztlich daran gescheitert, dass es scheinbar kein eindeutiges indisches Namensrecht gibt. Also man nicht so, wie in Deutschland, aus einer Anzahl von Möglichkeiten wählen kann. Flapsig ausgedrückt kann man in Indien namenstechnisch machen, was man möchte. Es gibt nicht mal in bestimmten Regionen vorherrschende Traditionen. Selbst innhalb von einer Familie gibt es lauter unterschiedliche Varianten. Und Kenntnisstand unseres Standesamtes war, dass Frauen in Indien ihren Namen behalten.

Wir haben dann allerdings aufgegeben ernsthaft dafür zu kämpfen, da wir mit dem anderen Papierkram mehr als genug zu tun hatten und uns den zusätzlichen Stress ersparen wollten. Wir haben uns dann für das deutsche Namensrecht entschieden und einen gemeinsamen Familiennamen gewählt.
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Antwort #12 - 01.06.2016 um 14:49:10
 
Hallo Namaskaram,

Ich habe auch keine große Hoffnung. Aber ich werde bis zum Ende kämpfen. Weil wir kennen einige Indische Leute die so etwas bekommen haben bei anderem Standesamt auch in Berlin und Deutschlandweit. Ich habe auch Kopie deren Urkunden. Ganz eindeutig steht, Vorname von Vatern als Familienname des Kindes.

Hallo Notlupus,

In den nächsten Tagen, ich werde einige Anwälte kontaktieren. Ist es Ratsam, eine Anwalt von Bonn zu suchen für meinen Fall in Berlin? Angeblich, Er hat Erfahrung mit solchen Sachen laut seine Internetseite.


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Antwort #13 - 01.06.2016 um 16:40:56
 
Ich weiß nicht zu was ich dir raten kann. Theoretisch kann man das ganze Verfahren auch schriftlich führen, da es ja nur um die Rechtsinterpretation geht und nicht um irgendeine aufwendige Beweisführungm durch Zeugen etc.. Also theoretisch kann man das ganze vom Schreibtisch machen, sodass theoretisch auch ein Bonner Anwalt das durchziehen kann ohne dass es zur Kostenexplosion kommt.

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