Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:33:12:Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer
ABH???
Mein Mann kam auch legal und mit einem deutschen Visum zwecks Ehegattennachzug nach Deutschland. Und ja auch wir mussten bzw. er musste die volle Gebühr für die eAt bezahlen. Und ich hatte damals nur Bafög bekommen und das sehr wenig und er hatte die ersten drei Monaten kein Einkommen bzw. hatte erst nach 3 Monaten Anrecht auf ein wenig Geld. Und auch er musste das Goethe-Zertifikat selbst bezahlen und weil das Institut in Damaskus seit Jahren geschlossen ist, ist er sogar in ein anderes Land gereist um nur das
A1 Zertifikat zu absolvieren. Was da an Hotel und Flugkosten zusammen gekommen ist, will ich mir gar nicht nochmal ausrechnen. Und ja es ist nicht einfach, aber unsere bzw. deine Situation mit Flüchtlingen zu vergleichen ist falsch. Denn was du da schreibst sind typische Stammtischparolen. Und keiner der Flüchtlinge hatte es einfach. Es mag sein, dass sie von den Gebühren der eAt befreit sind, aber dafür haben sie sicherlich tausende Euro und eine hohe körperliche und psychische Last zu tragen.
Und es gibt wie gesagt auch Flüchtlinge, die die eAt selbst bezahlen müssen, was bei unseren Bekannten der Fall war. Und auch anerkannte Flüchtlinge müssen zumindest den Reiseausweis von 59 Euro zahlen, so war das bei einem Bekannten auch. Es ist nunmal so, dass man nur befreit werden kann, wenn man einen Bescheid vom Amt vorlegen kann. Es gibt Tausende Syrer, die nicht von Hartz4 bzw. Sozialhilfe leben, sondern durch eine Verfpflichtungserklärung von ihren Verwandten abhängig sind, was wiederum eine enorme finanzielle Last für die Angehörigen ist. Flüchtlinge haben es mitnichten einfacher!
grisu1000 schrieb am 21.05.2016 um 14:10:02:Gar nicht, da du zusammen mit deiner Ehefrau ein gutes Einkommen hast. Ihr habt jetzt eine gemeinsame Lebensführung, was natürlich auch die Finanzen betrifft.
Und die Höhe geht
IMHO in Ordnung:
100 Euro einjährige
AE Gebühr nach §45
AufenthV59 Euro für Reiseausweis für Staatenlose §48 Abs 1
AufenthV Richtig. Mein Mann musste sogar für den 1-Jährigen eAt 110 Euro bezahlen. Und den Reiseausweis auch für 59 Euro. Und das damals mit meinem Bafög-Gehalt und wo er keinen Cent vom Staat bekommen hat. Also kein Vergleich zu deinem Gehalt. Trotzdem ist das kein Weltuntergang.
Und wenn das Geld bei dir nicht ausreicht kannst du ja z.B. Wohngeld beantragen.