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Spätaussiedler - Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Gelesen: 2.737 mal)
asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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18.05.2016 um 22:18:12
 
Liebes Forum,

Ihr habt mir schon so oft weitergeholfen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir auch dieses Mal gute Tipps geben.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Thema in dieses Unterforum gehört. Bitte verschiebt es, wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege.

Diesmal wieder ein Thema, mit dem ich in meiner Arbeit konfrontiert wurde.

Eine Familie, von denen ein Elternteil angibt, dass es Spätaussiedler ist, befindet sich seit mehreren Monaten in Deutschland. Nun wurde der Elternteil aufgefordert (von der Behörde in Friedland), auszureisen und im Heimatland das Verfahren nachzuholen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass das auch von Deutschland aus gemacht werden kann? (v.a. wegen Kind)


Ich habe den Fall nur grob beschrieben. Ich hoffe, Ihr könnt mir trotz dieser wenigen Informationen Tipps geben.

Genauere Hintergründe möchte ich in dem öffentlichen Forum nicht geben, da der "Fall" ja nicht mein eigener ist.

Liebe Grüße

Asula
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.05.2016 um 23:59:58
 
asula schrieb am 18.05.2016 um 22:18:12:
Gibt es eine Möglichkeit, dass das auch von Deutschland aus gemacht werden kann?


Ein "Visum"verfahren kann man von Deutschland aus nicht nachholen.

Abgesehen davon, ja, es gibt Möglichkeiten nicht ausreisen zu müssen. Das hängt von vielen Voraussetzungen ab,
genaure info zu dieser generellen Information kann man hier nicht machen, da keinerlei information über den Sachverhalt vorliegen


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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.05.2016 um 15:21:04
 
erne schrieb am 18.05.2016 um 23:59:58:
Ein "Visum"verfahren kann man von Deutschland aus nicht nachholen.

geht vermutlich nicht um ein 'Visum'verfahren, sondern das Annerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz.
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Antwort #3 - 19.05.2016 um 22:38:38
 
tiggger schrieb am 19.05.2016 um 15:21:04:
geht vermutlich nicht um ein 'Visum'verfahren, sondern das Annerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Gegenvermutung:
Es könnte auch um ein Visumverfahren gehen.

Wir hatten nämlich schon Fälle, wo Familienmitglieder mit vorhandenen Schengenvisa in Friedland aufschlugen ...
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Antwort #4 - 19.05.2016 um 22:56:10
 
tiggger schrieb am 19.05.2016 um 15:21:04:
geht vermutlich nicht um ein 'Visum'verfahren, sondern das Annerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 30 StAG kann jederzeit auch im Inland gestellt werden, http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63217.htm

entscheidend wird sein, ob die dafür nötigen Personenstandsurkunden ggf. über mehrere Generationen beigebracht werden können.
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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.05.2016 um 10:04:23
 
Vielen Dank für die Anregungen.
Leider hatte ich die letzten Tage keinen Computerzugang und übers Handy konnte ich mich nicht einloggen.

Ich weiß nicht, wie die Familie eingereist ist. Ein Visum, das zum Daueraufenthalt berechtigt, hatte sie (meines Wissens) nicht.

In Friedland ging es um den Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft. Von dort wurden sie allerdings aufgefordert, dass sie ausreisen müssen, um den Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft im Ursprungsland zu bekommen. Die Familie sagt, sie haben die Info bekommen, dass das hier in Deutschland nicht möglich ist.
Es muss erst der Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft vorliegen, dann dürfen sie einreisen.

Jetzt habe ich gelesen, dass es doch möglich ist, von Deutschland aus. An wen sollte sich die Familie wenden?
Wer kann sie in Deutschland unterstützen?
Welche Behörde ist dafür zuständig?

Was mich erstaunt ist, dass in den Antworten von einem Visumsverfahren gesprochen wird (erne). Als deutscher Staatsbürger braucht man doch kein Visum, oder ist das bei Spätaussiedlern anders geregelt?

Sorry für meine "doofen" (unwissenden) Fragen. Das Thema Spätaussiedler ist neu für mich.



Vielen Dank

Asula
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Antwort #6 - 30.05.2016 um 11:26:24
 
Wenn die ohne Aufnahmebescheid eingereist sind - nur mit der Behauptung, dass "die Lokomotive" Spätaussiedler sei, dann ist das hier Vorgetragene logisch.

Spätaussiedler betreiben beim BAMF aus dem Herkunftsland zunächst ihr Verfahren, das in einem Aufnahmebescheid für den Spätaussiedler sowie Einbeziehungsbescheiden für seine Abkömmlinge und die sonstigen Familienmitglieder endet - im positiven Fall.

Damit beantragen die immer noch im Herkunftsland ein Einreisevisum, mit dem sie dann i.d.R. nach Friedland reisen und bringen dort ihre Verfahren zum Abschluss.

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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.05.2016 um 12:11:41
 
Vielen Dank Petersburger.

Wie lange dauert es, bis dieses Verfahren im Herkunftsland abgeschlossen ist? Mehrere Monate?


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Antwort #8 - 30.05.2016 um 13:36:54
 
asula schrieb am 30.05.2016 um 12:11:41:
Wie lange dauert es, bis dieses Verfahren im Herkunftsland abgeschlossen ist? Mehrere Monate?


Ja, es dauert lange bis alle Papiere vorhanden und geprüft sind! Mein NAchbar ist Spätaussiedler und erzählte mal, dass der gesamte Prozess 2 Jahre dauerte. Ist allerdings schon eine Weile her  Cool
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