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§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger (Gelesen: 887 mal)
Bleed
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Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Zeige den Link zu diesem Beitrag § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
28.04.2016 um 23:09:57
 
Hallo

ich hab eine Arbeitserlaubnis (Vorabzustimmung) fur 3 Jahre bekommen (nach § 26 beschv (2) Westbalkan).

Gilt diese Arbeitserlaubnis nur fur den angegeben Arbeitgeber oder ich kan auch kurzfristig den Arbeitgeber wechseln.

Die Arbeitsvertrag wurde fur 1 Jahr ausgestellt.

Wie stehen die moglichkeiten um den Arbeitgeber zu wechseln
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
Antwort #1 - 29.04.2016 um 08:10:35
 
Die Zustimmung gilt zunächst nur für den bestimmten Arbeitgeber. Ein Wechsel nach einem Jahr hätte ein neues Verfahren zur Folge (inklusive Vorrangprüfung). Das Erfordernis der Zustimmung enftällt nach § 9 BeschV entweder nach zwei Jahren Beschäftigung oder insgesamt drei Jahren Aufenthalt.
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