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Aufenhaltstiteln als Klebeetikett statt elektronischen Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.346 mal)
Aytekin
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenhaltstiteln als Klebeetikett statt elektronischen Aufenthaltstitel
25.04.2016 um 09:51:03
 
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage wegen der Gültigkeit von Aufenhaltstiteln als Klebeetikett statt elektronischen Aufenthaltstitel.

Eigentlich verlieren am 31. August 2021 die Aufenhaltstitel als Klebeetikett ihre Gültigkeit. Viele Großstädte kommen aber immer noch nicht mit der längeren Bearbeitungsdauer der elektronischen Aufenhaltstitel zurecht und verwenden, teilweise ausschließlich, weiterhin die Klebeetiketten.

In einem Beiblatt wird dann vermekt, das dies gem. "§ 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 AufenthG" als Ausnahme erfolgt. Ist hier jemanden bekannt wenn der Aufenhaltstitel als Ausnahme gem. §78a ausgestellt wird, ob dann die Frist zur Umwalndung in einen elektronischen Aufenhaltstitel bis zum 31. August 2021 weiterhin bestehen bleibt?

Oder ist vielleicht aufgrund der Ausnahme gem. §78a das Klebeetikett auch noch nach dem 31. August 2021 gültig?

Viele Dank und viele Grüße

Aytekin
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.04.2016 um 11:54:25
 
In der Übergangsregelung § 105b AufenthG ist von Dokumenten die Rede, die vor dem 31. August 2011 in der bisherigen Form nach § 78 AufenthG (alte Fassung) ausgestellt wurden, womit m.E. Dokumente nach § 78a AufenthG (neue Fassung) von dieser Übergangsregelung nicht erfasst sind und weiterhin gültig bleiben. Schließlich ist es ja so, dass nach derzeitigem Recht im Ausnahmefall auch über 2021 hinaus ein Klebeetikett ausgestellt werden darf.
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