Leider habe ich trotz umfangreicher Recherche in diesem wunderbaren Forum noch keine endgültigen Antworten auf folgende Fragen gefunden.
Mein Status:
A.) Ich bin Deutscher mit Wohnsitz im Elsass seit mehr als 10 Jahren. Ich bin Grenzgänger und arbeite in D. Zahle also Sozialversicherung in D.
B.) Seit vier Jahren habe ich eine thailändische Freundin, die ich im Juli in BKK heiraten werde.
C.) Ich möchte sie in diesem Jahr noch nach F holen.
D.) Im Laufe des Jahres 2017 werde ich aus beruflichen Gründen nach München übersiedeln
E.) Sie wird primär Deutsch lernen, sobald sie hier in Europa ist.
Meine Fragen:
1.) Welche Voraussetzungen sind für den Nachzug meiner Frau nach F erforderlich?
2.) Was ist VISA-technisch zu beachten, wenn wir im Folgejahr nach D übersiedeln?
3.) Welche Restriktionen gibt es bei Reisen innerhalb des Schengen-Gebietes?
4.) Wäre es sinnvoller in F oder gar in D zu heiraten? (kann ich mir nicht vorstellen)
5.) Wenn wir später gemeinsam von D/F nach TH reisen und wieder zurückkommen - braucht sie dann wieder ein VISUM oder ist das mit der Heirat und dem Nachzug nach F erledigt?
7.) Was habe ich ggf. übersehen?
Vielen Dank für eure Unterstützung
und vor allem SORRY - falls eine der Fragen schon verbindlich beantwortet wurde