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Deutscher in Frankreich mit Thailändischer Ehefrau zurück nach D (Gelesen: 1.221 mal)
Golfklaus
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So viele Gesetze und so
wenig Zeit


Beiträge: 2

Haguenau, France
Haguenau
France
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher in Frankreich mit Thailändischer Ehefrau zurück nach D
19.04.2016 um 23:45:44
 
grübeln
Leider habe ich trotz umfangreicher Recherche in diesem wunderbaren Forum noch keine endgültigen Antworten auf folgende Fragen gefunden.

Mein Status:
A.) Ich bin Deutscher mit Wohnsitz im Elsass seit mehr als 10 Jahren. Ich bin Grenzgänger und arbeite in D. Zahle also Sozialversicherung in D.
B.) Seit vier Jahren habe ich eine thailändische Freundin, die ich im Juli in BKK heiraten werde.
C.) Ich möchte sie in diesem Jahr noch nach F holen.
D.) Im Laufe des Jahres 2017 werde ich aus beruflichen Gründen nach München übersiedeln
E.) Sie wird primär Deutsch lernen, sobald sie hier in Europa ist.

Meine Fragen:
1.) Welche Voraussetzungen sind für den Nachzug meiner Frau nach F erforderlich?
2.) Was ist VISA-technisch zu beachten, wenn wir im Folgejahr nach D übersiedeln?
3.) Welche Restriktionen gibt es bei Reisen innerhalb des Schengen-Gebietes?
4.) Wäre es sinnvoller in F oder gar in D zu heiraten? (kann ich mir nicht vorstellen)
5.) Wenn wir später gemeinsam von D/F nach TH reisen und wieder zurückkommen - braucht sie dann wieder ein VISUM oder ist das mit der Heirat und dem Nachzug nach F erledigt?
7.) Was habe ich ggf. übersehen?

Vielen Dank für eure Unterstützung
und vor allem SORRY - falls eine der Fragen schon verbindlich beantwortet wurde Schockiert/Erstaunt
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.04.2016 um 10:45:03
 
1.) Nachweis der Eheschließung, sowie Nachweis dass du dich in Frankreich aufhältst. Ggf. wäre es sinnvoll, wenn du bei den franz. Behörden eine Daueraufenthaltskarte nach der RL 2004/38/EG (UE - séjour permanent) beantragst. Sobald deine Frau mit dem entsprechenden Visum nach FR eingereist ist, beantragt sie für sich eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines EU-Bürgers (->https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F19315).

2.) Das Stichwort ist Mitnahme der Freizügigkeit, wenn du dann nach Deutschland kommst, kann deine Frau auch in Deutschland Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsrecht bekommen.

3.) Mit einer franz. Aufenthaltskarte kann sie visumfrei in alle Schengen-Staaten reisen. Mit dir gemeinsam sind auch reisen ins UK möglich.

4.) Müsst ihr selbst entscheiden, mach eigentlich keinen Unterschied.

5.) Mit einer Aufenthaltskarte kann sie ohne Visum wieder zurück.
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Golfklaus
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So viele Gesetze und so
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Beiträge: 2

Haguenau, France
Haguenau
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.04.2016 um 21:51:04
 
WOW!

Vielen Dank für die schnelle und umfassende Beantwortung meiner Fragen. Smiley

Ich halte Euch  natürlich auf dem Laufenden, wie die reale Umsetzung von statten ging ...
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