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Trennung (Gelesen: 1.525 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt nach Trennung
ari
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Köln, Germany
Köln
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung
17.02.2016 um 13:25:00
 
Ich habe im November 2013 in Gambia geheiratet. Mein Mann und ich sind seit November 2015 getrennt, da er mich betrogen hat. Die Auländerbehörde habe ich informiert. Mein Mann arbeitet als Küchenhilfe in Vollzeitbeschäftigung. Die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes war zum Zeitpunkt unserer Trennung noch bis November 2016 gültig. Jetzt hat die Ausländerbehörde den Aufenthalt nochmal bis April 2017 verlängert. Ist das korrekt? Ich habe im Aufenthaltsgesetz gelesen, das mein Mann eigentlich ausgewiesen werden müßte da wir keine 3 Jahre zusammengelebt haben. Warum wurde dann die Aufenthalterlaubnis verlängert? Was passiert jetzt? Wie lange dauert das Procedere und wer entscheidet ob mein Nochmann das Land verlassen muß?
Sollte die Behörde entscheiden den Aufenthalt nicht weiter zu verlängern kann mein Mann irgendwas dagegen machen (er fällt nicht unter die Härtefallregelung).
Habe gerade von einem Freund erfahren, dass mein Nochmann einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten hat. Er sucht jetzt wohl einen Anwalt. Was stand da drin?

Daddys' Änderung:
Die wenig zielführende Umfrage wurde gelöscht... taugt nicht als Antwort auf deine Frage Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 17.02.2016 um 13:54:46 von Daddy »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.02.2016 um 13:29:14
 
Nach der Trennung bekommt er zwar weder eine nach § 28 noch hat er ein reguläres unabhängiges Aufenthaltsrecht nach § 31, es gibt auch andere Grundlagen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Welche die auch immer sein mögen, das wissen wir hier nicht. Du hast deinen Teil was das aufenthaltsrechtliche angeht erfüllt, das weitere Verfahren geht nur noch deinen Exmann und die ABH was an.

ari schrieb am 17.02.2016 um 13:25:00:
Was stand da drin? 

Nicht böse gemeint, aber woher sollen wird das denn wissen?
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ari
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Köln, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.02.2016 um 14:07:56
 
Ich dachte, dass es evtl. Erfahrungen in dieser Hinsicht gibt. unentschlossen
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