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Asyl in Belgien Umzug nach Deutschland (Gelesen: 1.573 mal)
ausnahmefall
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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02.02.2016 um 16:03:40
 
Der Vater (Ägypter) meines ungeborenen Kindes hat in Belgium Asyl als politische Flüchtling. Aber natürlich möchte er nach Deutschland übersiedeln, um sich mit mir gemeinsam um unser Baby zu kümmern. Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung sind schon beim Jugendamt in Deutschland gemacht. 
Im Ausländeramt sagte man uns, wir brauchen ein Visum zur Familienzusammenführung. Dies haben wir in der dt. Botschaft in Brüssel beantragt, bekommen wir jedoch im Moment nicht, da er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann in Deutschland. Er bekommt in Belgien zur Zeit Sozialhilfe, lernt Deutsch um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Folgendes schrieb die dt. Botschaft in Brüssel:
"The local immigration office in Trier informed us that they need a proof of your means of subsistence. Right now they cannot give us the permission to issue the visa because it is not sure that you have enough money to live in Germany without that the German state has to pay for you. That’s why you need to present a financial proof which can be a blocked account or an official sponsorship letter from someone who is willing to support you. This proof needs to be valid at least until the birth of your child."
(daraus geht ja hervor das eigentlich das Ausländeramt in Trier die Entscheidung trifft)

Wenn ich das richtig verstehe ändert sich die Lage sobald das Baby geboren wurde. Dann müsste er glaube ich nicht mehr nachweisen das er genug Geld hat, weil er auch Sozialleistungen in Deutschland beziehen könnte. Die Frage ist wie genau ist dann das Prozedere? Braucht er dann immer noch ein Visum, muss dies dann neu beantragt werden? Das dauert ja auch wieder 8 Wochen und er müsste erneut nach Brüssel zur Botschaft reisen, um den Antrag zu stellen und das alles nach der Geburt!? Ich hatte gedacht und gehofft, wir könnten jetzt schon die nötigen Anträge stellen. Errechneter Entbindungstermin ist 12.03. Dadurch das sein Deutsch noch sehr schlecht ist und die Leute auf den Ämtern nur ungerne Englisch sprechen oder sich komplett weigern, muss ich ihn ja auch immer begleiten, was nach der Geburt natürlich noch schwieriger wird. Und es treibt mich gerade in den Wahnsinn das ich keinen Plan habe wie das alles funktioniert und ablaufen wird.

Und immer wieder höre ich das es auch nach der Geburt nicht so einfach sein wird die Aufentaltsgenehmigung zu bekommen. Das er deutsche Sprachkentnisse nachweisen muss oder Geld haben muss, um sich selbst zu finanzieren. Zuletzt sagte das ein Mitarbeiter des Ausländeramts, der aber eigentlich nicht für ihn zuständig ist.

Gibt es denn nichts was wir aktuell tun können? Kann man denn nicht jetzt schon die nötigen Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung stellen? Damit die Anträge bis zur Geburt oder zumindest bald als möglich danach bearbeitet sind? Ich habe Angst, das immer neue Hindernisse auftauchen und sich das ganze endlos hinzieht. Es ist einfach nicht möglich gemeinsam ein Kind aufzuziehen wenn man dazu gezwungen ist soweit auseinander zu leben. Hat mein Kind kein Recht darauf das sein Vater in Deutschland leben kann? Können die sagen, ich könnte ja einfach nach Belgien ziehen? Denn das möchte ich eigentlich wirklich nicht.
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trixie
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Antwort #1 - 02.02.2016 um 16:58:49
 
ausnahmefall schrieb am 02.02.2016 um 16:03:40:
daraus geht ja hervor das eigentlich das Ausländeramt in Trier die Entscheidung trifft)

... dann solltest einmal ganz genau nachfragen, wie man darauf kommt - am besten mit der Angaben der  §§ - dass der Vater eines künftig deutschen Kindes seinen LU und Sprachkenntnisse nachweisen muss.
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lottchen
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Antwort #2 - 02.02.2016 um 17:34:01
 
ausnahmefall schrieb am 02.02.2016 um 16:03:40:
Im Ausländeramt sagte man uns, wir brauchen ein Visum zur Familienzusammenführung. Dies haben wir in der dt. Botschaft in Brüssel beantragt, bekommen wir jedoch im Moment nicht, da er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann in Deutschland.


Was genau hat er beantragt? Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind? Der Antrag ist abgelehnt worden? Mit der schriftlichen Begründung, dass er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann?
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Alacrity
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Antwort #3 - 02.02.2016 um 17:39:49
 
Hat er denn ein Visum beantragt und einen Ablehnungsbescheid erhalten oder sich nur erkundigt?
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trixie
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Antwort #4 - 02.02.2016 um 17:46:02
 
Alacrity schrieb am 02.02.2016 um 17:39:49:
Hat er denn ein Visum beantragt 

... das dürfte hier hervorgehen:
ausnahmefall schrieb am 02.02.2016 um 16:03:40:
Dies haben wir in der dt. Botschaft in Brüssel beantragt

Alacrity schrieb am 02.02.2016 um 17:39:49:
einen Ablehnungsbescheid erhalten oder sich nur erkundigt? 

Bei einer Erkundigung würde die ABH sich so nicht äußern:
ausnahmefall schrieb am 02.02.2016 um 16:03:40:
The local immigration office in Trier informed us that they need a proof of your means of subsistence. Right now they cannot give us the permission to issue the visa because it is not sure that you have enough money to live in Germany without that the German state has to pay for you. That’s why you need to present a financial proof which can be a blocked account or an official sponsorship letter from someone who is willing to support you. This proof needs to be valid at least until the birth of your child."


Scheinbar wies die Botschaft die ABH auch nicht darauf hin, dass bei der FZF zum künftigen deutschen Kind weder der LU gesichert sein muss, noch Sprachkenntnisse nachweisbar sind.
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grisu1000
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Antwort #5 - 02.02.2016 um 18:48:49
 
ausnahmefall schrieb am 02.02.2016 um 16:03:40:
enn ich das richtig verstehe ändert sich die Lage sobald das Baby geboren wurde. Dann müsste er glaube ich nicht mehr nachweisen das er genug Geld hat, weil er auch Sozialleistungen in Deutschland beziehen könnte. Die Frage ist wie genau ist dann das Prozedere? B


Die Prozedur ist, das er zeitnah zur Geburt des Kindes ein Visum bekommt, einreisen darf und nach Geburt eine AE bekommt. LU muss nicht gesichert sein. Er soll Remonstrieren.

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