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Scheinehe/ Schutzehe/ Beznessehe/ Annulierung der Ehe (Gelesen: 2.770 mal)
Arsinoe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.01.2016 um 13:12:51
 
Hallo liebe Mitglieder. Es betrifft mich zwar nicht persönlich, aber eine Bekannte von mir und ich finde im Internet leider nur widersprüchliche Informationen und kann daher wenig weiterhelfen.

Da ich aber weiß, dass hier einige Menschen vom Fach sitzen, hoffe ich, weitere Informationen zu bekommen.

Kurz einige Einzelheiten. Meine Bekannte kennt "ihren" Ägypter seit 2010. Geheiratet haben sie 10/2014 und seit 07/2015 ist er in Deutschland mit Ehegattennachzug. Sein Aufenthalt wurde nun bis 08/2018 verlängert. Er hat sich seit dem negativ verändert und vor zwei Wochen hat sich rausgestellt, das es tatsächlich nur darum ging, nach Deutschland zu kommen. Er hat es ihr selbst ins Gesicht gesagt.

Sie hat dem Bürgeramt und der ALB mitgeteilt, dass sie ihren Mann rausgeworfen hat und er dort nicht mehr wohnt und hat auch mitgeteilt, das sie betrogen wurde. Das der Aufenthalt erschlichen wurde.

Sie soll gegenüber der ALB alles schriftlich vorlegen, damit die Behörde ihren Nochmann verhören kann.

Sie war bei einem Anwalt. Dieser hat ihr erzählt, dass sie eine Annulierung der Ehe nur bekommt, wenn sie mit Zeitpunkt der Eheschließung 10/2014 nachweisen kann, dass es dort keine richtige Ehschließung war.
Ich denke das bezieht sich auf die hier genannten Gründe:
http://www.scheidung.org/ehe-annullieren/

Aber davon trifft keiner zu. Es blieben, m.M. nach die nachträglichen Gründe, die dort genannt werden? Sehe ich das richtig?

Eine Blitzscheidung wäre nur bei häuslicher Gewalt möglich. Sie solle also das Trennungsjahr abwarten.

Die Anzeige, welche sie bei der Polzei zu Betrug gemacht hat, kann nicht bearbeitet werden. Sagt die Polizei. Eventuell könnte das die ALB.

Alles in allem bin ich verwirrt. Wer hätte also Tipps, was meine Bekannte nun machen kann. Die Aussagen des Anwalts kann ich nicht glauben. Vgl. ich den Link muss sie innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Betruges einen Antrag auf Annulierung stellen. Dazu hat er ihr aber nichts gesagt.

Danke für eure Hilfe.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 26.01.2016 um 14:01:23
 
Arsinoe schrieb am 26.01.2016 um 13:12:51:
Wer hätte also Tipps, was meine Bekannte nun machen kann. Die Aussagen des Anwalts kann ich nicht glauben. Vgl. ich den Link muss sie innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Betruges einen Antrag auf Annulierung stellen. Dazu hat er ihr aber nichts gesagt.

Der Anwalt hat recht, eine Annullierung der Ehe gibt es im deutschen Recht nicht und die Gründe für eine Eheaufhebung sind nicht gegeben, eine einseitige Scheinehe kennt das deutsche Recht ebenfalls nicht..

Ihr wird nichts anderes übrigbleiben, als eine ganz normale Ehescheidung durchzuführen
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dreamer82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.02.2016 um 12:39:26
 
Wichtig ist noch dass seine AE durch die ABH nicht mehr verlängert werden dürfte da die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Dies ist aber die Entscheidung der ABH und darauf hast Du auch direkt keinen Einfluss - wichtig ist nur dass es der ABH gemeldet wird.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.02.2016 um 12:44:03
 
dreamer82 schrieb am 17.02.2016 um 12:39:26:
Wichtig ist noch dass seine AE durch die ABH nicht mehr verlängert werden dürfte da die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Eine Verlängerung steht ja im Moment gar nicht an.
Die ABH hat aber die Möglichkeit die AE nachträglich zu befristen.
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