ja, das ist nur meine Vermutung und Befürchtung zugleich.
Ich kuck was ich bei der Baubehörde was rausholen kann.
Was ich dennoch nicht verstehen kann, ist die Ermittlung der Wohnfläche anhand der im Grundbuch eingetragenen Zahlen. Hier zum Beispiel Wohnungen, die vom Gericht zwangversteigert worden sind. Alle Wohnungen weisen ganz andere Zahlen als der tatsächliche Wohnungsfläche auf:
link:Amtgericht Zwangversteigerung Zitat:Grundbuchbezeichnung:
44,49/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grund-
stück
Gemarkung Dortmund, Flur 48, Flurstück 370, Hof-
und Gebäudefläche, Bornstraße 147, groß 2 a 29 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 3. Obergeschoss nebst Vorratsraum im Kellerge-
schoss Nr. 8 des Aufteilungsplanes.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im
3.CObergeschoss gelegene ca. 34,77 qm große Eigen-
tumswohnung bestehend aus einem Wohn-/Schlaf-
raum, einem Bad mit WC und Dusche, einer Diele,
sowie einem Küchenraum.
Es besteht Renovierungsbedarf.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grund-
buch am 2. September 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
16 500,- EUR festgesetzt.
274 K 35/03 (6/115)
Dortmund,
21. 6. 2005 Amtsgericht
Nach oben genannter Formel:
229 * 44,49 / 1000 = 10.18 qm != 34,77 qm (tatsächlich) => genau untersetzt wie mein Fall.
Zitat:Grundbuchbezeichnung:
76,37/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grund-
stück
Gemarkung Dortmund, Flur 48, Flurstück 370, Hof-
und Gebäudefläche, Bornstraße 147, groß 2 a 29 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 3.CObergeschoss nebst Vorratsraum im Kellerge-
schoss Nr. 9 des Aufteilungsplanes.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Objekt um
eine 53,27 qm große Eigentumswohnung im 3. Oberge-
schoss bestehend aus einer Diele, einem Bad mit WC
und Dusche, einer Küche, einem Wohnraum und
einem Schlafraum sowie einem Kellerraum.
Der Zustand der Wohnung wird als ausreichend einge-
stuft. Es besteht Renovierungsbedarf.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grund-
buch am 2. September 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
23 500,- EUR festgesetzt.
274 K 36/03 (6/126)
Dortmund,
21. 6. 2005 Amtsgericht
229 * 76,37 / 1000 = 17.48 qm != 53,27 qm (tatsächlich) => genau untersetzt wie mein Fall.
Zitat:Grundbuchbezeichnung:
95,73/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grund-
stück Gemarkung Dortmund, Flur 57, Flurstück 279,
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Johanna-Melzer-
Straße 30, groß 2 a 71 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
nebst Kellerraum - jeweils Nr. 7 des Aufteilungsplanes -.
Laut Wertgutachten ist die Wohnung belegen im
2.CObergeschoss links eines Mehrfamilienhauses, das
im Jahr 1905 errichtet worden ist. Die Wohnung ist
45,92 qm groß. Da der vorgefundene Grundriss des
Kellergeschosses nicht der Teilungserklärung ent-
spricht, konnte die Lage des Kellerraumes Nr. 7 nicht
festgestellt werden. Die Wohnung ist vermietet.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grund-
buch am 20. November 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
32 300,- EUR festgesetzt.
277 K 050/03 (6/117)
Dortmund,
24. 6. 2005 Amtsgericht
271 * 95,73 / 1000 = 25.94 qm != 45,92 qm (tatsächlich) => genau untersetzt wie mein Fall.
usw... verstehe ich nicht