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Wie finde ich den Wohnraumnachweis zur FZF ? (Gelesen: 3.114 mal)
aliez
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie finde ich den Wohnraumnachweis zur FZF ?
06.01.2016 um 02:38:08
 
Hallo zusammen,

ich bin Ausländer und im Besitz einer Wohnung. Zur Durchführung einer FZF verlangt meine ABH:
Zitat:
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße -Quadratmeterzahl-)


Das Problem ist, dass ich die Wohnungsgröße und die Wohnfläche in Quadratmeterzahl nirgendwo im Grundbuch, in der Teilungserklärung und im Kaufvertrag finden kann. Es steht da:

  • im Grundbuch nur die gesamte Grundstückfläche aller Wohnungen (z.B: a: 7, m2: 80)
  • in der Teilungserklärung auch nur der Anteil am Grundstück der jeweiligen Wohnungen (z.B: Wohnung Nr 4: 40/1000)
  • im Kaufvertrag auch nix davon, was ganz üblich in der Praxis in Deutschland ist


Nun, wie und wodurch kann ich die Wohnungsgröße und die Wohnfläche in Quadratmeterzahl gegenüber der ABH nachweisen?

Vielen Dank im Voraus.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 06.01.2016 um 03:10:06
 
aliez schrieb am 06.01.2016 um 02:38:08:
im Grundbuch nur die gesamte Grundstückfläche aller Wohnungen (z.B: a: 7, m2: 80)
in der Teilungserklärung auch nur der Anteil am Grundstück der jeweiligen Wohnungen (z.B: Wohnung Nr 4: 40/1000)
im Kaufvertrag auch nix davon, was ganz üblich in der Praxis in Deutschland ist


Grundbuch(Gesamte Wohnungsfläche) mal Teilungserklärung (Anteil an Wohnfläche) = Deine Wohnungsfläche

Kaufvertrag = Du bist der Verfügungsberechtiget
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trixie
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Antwort #2 - 06.01.2016 um 09:19:40
 
@aliez

Beim Bauamt müßte es Pläne geben, die die Größe der einzelnen Wohnungen ausweisen. Du könntest auch eine eigene Skizze deiner Wohnung anfertigen.
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aliez
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Antwort #3 - 06.01.2016 um 22:14:05
 
Hallo,
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

grisu1000 schrieb am 06.01.2016 um 03:10:06:
Grundbuch(Gesamte Wohnungsfläche) mal Teilungserklärung (Anteil an Wohnfläche) = Deine Wohnungsfläche


Hier, Auszug aus dem Kaufvertrag durch Notar = identisch mit mein Wohnungsgrundbuch:
Zitat:
29/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der
Gemarkung Stadt xxxx
Flst.Nr. xxxx Gebäude- und Freifläche, Straße xxxx zu 7,14 a,
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. xx bezeichneten Wohnung nebst Kelleraum.


Irgendwie komme ich immer auf nur 20m2 für die Wohnungsfläche. Das kann nicht sein, denn die Wohnung hat 3 Wohnzimmer, allein 1 Zimmer beträgt schon 17m2 laut Aufteilungsplan. Ich verstehe nicht: 714*29/1000 = 20.7m2
Laut Aufteilungsplan müsste es insgesamt +/- 64m2 ergeben (WC+Balkon+Flur+Zimmer etc...)

@trixie:
vom Grundbuchamt konnte ich eine beglaubigte Kopie der Teilungserklärung und des Wohnungsgrundbuches bekommen. Die Mitabeiterin sagte, sie könne mir den Aufteilungsplan jedoch nicht beglaubigen. Davon habe ich nur eine einfache Kopie. Mit dieser Kopie glaubt die ABH mir doch kein Wort, ebenso eine eigene Skizze meiner Wohnung. Ich bräuchte irgendwas handfestes, Was solle ich noch machen?
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« Zuletzt geändert: 06.01.2016 um 22:24:31 von aliez »  
 
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trixie
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Antwort #4 - 06.01.2016 um 22:36:08
 
aliez schrieb am 06.01.2016 um 22:14:05:
Mit dieser Kopie glaubt die ABH mir doch kein Wort

Ist das eine Vermutung oder Realität?
Es gibt in Deutschland eine Menge Häuser, von denen es keinerlei Baupläne gibt und das sind keine Häuser, die im Mittelalter gebaut worden sind, sondern im letzten Jahrhundert.
Ich würde da nicht so schwarz sehen. Notfalls müßte es SB der ABH eine Ortbegehung bei dir machen, wenn man an deinen Dokumenten Zweifel hat.

Was würde denn ein Mieter machen? In den Mietverträgen steht oftmals nur die Gesamtwohnfläche drinnen, wobei zum Wohnraum nicht alle begehbaren Flächen zählen.

Ich schrieb, dass die Baubehörde die Pläne in den Akten hat. Sie müßte dir diesen auch beglaubigen können. Dass das Grundbuchamt das nicht kann, ist mir schon klar.

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aliez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.01.2016 um 02:39:29
 
ja, das ist nur meine Vermutung und Befürchtung zugleich.
Ich kuck was ich bei der Baubehörde was rausholen kann.
Was ich dennoch nicht verstehen kann, ist die Ermittlung der Wohnfläche anhand der im Grundbuch eingetragenen Zahlen. Hier zum Beispiel Wohnungen, die vom Gericht zwangversteigert worden sind. Alle Wohnungen weisen ganz andere Zahlen als der tatsächliche Wohnungsfläche auf:
link:Amtgericht Zwangversteigerung

Zitat:
Grundbuchbezeichnung:
44,49/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grund-
stück
Gemarkung Dortmund, Flur 48, Flurstück 370, Hof-
und Gebäudefläche, Bornstraße 147, groß 2 a 29 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 3. Obergeschoss nebst Vorratsraum im Kellerge-
schoss Nr. 8 des Aufteilungsplanes.
Laut  Wertgutachten  handelt  es  sich  um  eine  im
3.CObergeschoss gelegene ca. 34,77 qm große Eigen-
tumswohnung bestehend aus einem Wohn-/Schlaf-
raum, einem Bad mit WC und Dusche, einer Diele,
sowie einem Küchenraum.
Es besteht Renovierungsbedarf.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grund-
buch am 2. September 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
16 500,- EUR festgesetzt.
274 K 35/03           (6/115)
Dortmund,
21. 6. 2005      Amtsgericht

Nach oben genannter Formel:
229 * 44,49 / 1000 = 10.18 qm != 34,77 qm (tatsächlich) => genau untersetzt wie mein Fall.

Zitat:
Grundbuchbezeichnung:
76,37/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grund-
stück
Gemarkung Dortmund, Flur 48, Flurstück 370, Hof-
und Gebäudefläche, Bornstraße 147, groß 2 a 29 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
im 3.CObergeschoss nebst Vorratsraum im Kellerge-
schoss Nr. 9 des Aufteilungsplanes.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Objekt um
eine 53,27 qm große Eigentumswohnung im 3. Oberge-
schoss bestehend aus einer Diele, einem Bad mit WC
und Dusche, einer Küche, einem Wohnraum und
einem Schlafraum sowie einem Kellerraum.
Der Zustand der Wohnung wird als ausreichend einge-
stuft. Es besteht Renovierungsbedarf.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grund-
buch am 2. September 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
23 500,- EUR festgesetzt.
274 K 36/03           (6/126)
Dortmund,
21. 6. 2005      Amtsgericht

229 * 76,37 / 1000 = 17.48 qm != 53,27 qm (tatsächlich) => genau untersetzt wie mein Fall.

Zitat:
Grundbuchbezeichnung:
95,73/Tausendstel Miteigentumsanteil an dem Grund-
stück Gemarkung Dortmund, Flur 57, Flurstück 279,
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Johanna-Melzer-
Straße 30, groß 2 a 71 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung
nebst Kellerraum - jeweils Nr. 7 des Aufteilungsplanes -.
Laut  Wertgutachten  ist  die  Wohnung  belegen  im
2.CObergeschoss links eines Mehrfamilienhauses, das
im Jahr 1905 errichtet worden ist. Die Wohnung ist
45,92 qm groß. Da der vorgefundene Grundriss des
Kellergeschosses  nicht  der  Teilungserklärung  ent-
spricht, konnte die Lage des Kellerraumes Nr. 7 nicht
festgestellt werden. Die Wohnung ist vermietet.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grund-
buch am 20. November 2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf
32 300,- EUR festgesetzt.
277 K 050/03          (6/117)
Dortmund,
24. 6. 2005      Amtsgericht


271 * 95,73 / 1000 = 25.94 qm != 45,92 qm (tatsächlich) => genau untersetzt wie mein Fall.

usw... verstehe ich nicht  Augenrollen
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« Zuletzt geändert: 07.01.2016 um 02:53:21 von aliez »  
 
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Antwort #6 - 07.01.2016 um 05:31:09
 
aliez schrieb am 07.01.2016 um 02:39:29:
ja, das ist nur meine Vermutung und Befürchtung zugleich.


Du legst vor was du hast. Dazu ein Begleitschreiben, das es drei Zimmer sind mit deiner Meinung ca. xx m2.  Im Begleitschreiben bietest du der ABH schriftlich auch eine Ortsbesichtigung an, um sich vom ausreichenden Wohnraum zu überzeugen.

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Alacrity
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Antwort #7 - 07.01.2016 um 10:05:30
 
Vielleicht steht in deiner Wohngeldabrechnung die Fläche drin, ansonsten bitte die Hausverwaltung dir zu schreiben, wie viel Wohnfläche die  im Aufteilungsplan mit Nr. xx bezeichnete Wohnung hat.
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Antwort #8 - 07.01.2016 um 10:20:26
 
aliez schrieb am 07.01.2016 um 02:39:29:
Was ich dennoch nicht verstehen kann, ist die Ermittlung der Wohnfläche anhand der im Grundbuch eingetragenen Zahlen. Hier zum Beispiel Wohnungen, die vom Gericht zwangversteigert worden sind. Alle Wohnungen weisen ganz andere Zahlen als der tatsächliche Wohnungsfläche auf:

Die Erklärung und Berechnungsformel findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Miteigentumsanteil
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