Sachverhalt:
Geboren: 1997
Geburtsort: BaWÜ
Wohnort: BaWü
Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis nach §35
AufenthGAktuelle Tätigkeit: Teilnehmer eine Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
Einkünfte: Berufsausbildungsbeihilfe für BVB-Teilnehmer (216 Euro + Fahrtkosten)
Es werden keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII von mir bezogen!!
Vermögen: 810€ Auf einem Sparkassenkonto
Krankenversichert: ja (GKV)
Unterkunft: Bei Eltern
Einbürgerung nach: §10 (Anspruchseinbürgerung)
Hallo ich bin derzeit mitten im Einbürgerungsverfahren und mache mir echte Sorgen darum das der Antrag abgelehnt wird. Zu schaffen macht mir die Sache mit dem
LU.
Im Gesetz steht: LU-Sicherung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach
SGB II oder
SGB XII. Wird soweit von mir erfüllt.
Diese Vorraussetzung wird erfüllt doch liest man in der VWV-STAG BW von 2013 steht:
"Zu berücksichtigen ist, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) in Anspruch genommen hat oder nimmt.
Bezieht der Einbürgerungsbewerber gegenwärtig keine entsprechenden Leistungen, ist zu prüfen, ob die eigenständige wirtschaftliche Sicherung des Lebensunterhalts auch nachhaltig ist.
Zum Lebensunterhalt gehört neben einer angemessenen Unterkunft und den Mitteln, die zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind, auch eine Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Altersvorsorge ist dann Teil des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Einbürgerungsbewerbers, wenn eine Altersvorsorge bei einem deutschen Staatsangehörigen in vergleichbarer Lebenslage und Erwerbssituation üblich und zumutbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2009, Az. 13 S 2080/07).
Es ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage sein wird, den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bezug von Leistungen nach
SGB II oder
SGB XII zu sichern. Hierfür sind die bisherige Erwerbsbiographie als auch die gegenwärtige wirtschaftliche Situation des Einbürgerungsbewerbers zu berücksichtigen.
An die prognostische Beurteilung sind sowohl hinsichtlich des Prognosezeitraums als auch der Prognosesicherheit keine überspannten Anforderungen zu stellen. Bestreitet der Einbürgerungsbewerber zum Beispiel nachweislich seit mindestens 5 Jahren den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach
SGB II oder
SGB XII aus eigenen Einkünften, ist in der Regel nicht zu erwarten, dass er in naher Zukunft entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen wird. Allgemeine Risiken des Arbeitsmarktes oder das relativ höhere Arbeitsmarktrisiko von Ausländern stehen einer positiven Prognose nicht entgegen."
Was kann passieren? Kann der Antrag abgelehnt werden? in den VAH des Bundes steht das nirgendswo mit einer Prognose.
Ich wurde in der Probezeit fristgerecht gekündigt ohne einen Kündigungsgrund. Das heißt das ich einen Bezug von ALG2 nicht zu vertreten habe, wenn ich ALG2 beziehen würde. Da ich den Zustand ja nicht gewünscht habe.
Ich brauche jetzt ganz Dringend eure Hilfe.
Erfülle ich die Vorraussetzungen der LU-Sicherung für eine Anspruchseinbürgerung?
Kann mein Antrag abgelehnt werden?
Was meinen die mit Prognose?
Ich bin noch Jung, habe einen guten mittleren Bildungsabschluss und war noch nie Arbeitssuchend und habe auch nie ALG2 bekommen. Das reicht doch für eine positive Prognose zumal hier steht das eh keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen.
Bitte um Antworten.