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Frühere Aufenthalte, NE und Einbürgerung. (Gelesen: 1.395 mal)
xiaof
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frühere Aufenthalte, NE und Einbürgerung.
06.12.2015 um 11:21:28
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte, ich habe in Deutschland ab 01.2008 lebte bis irgendwo 09.2009 und Italien verlassen. Ich kam zurück, als Wissenschaftler und arbeite  für 2013-2015 (21/2) Jahr.

Ich habe jetzt die NE. Ich habe Deutsch B1 Kenntnisse. Aber mein Vertrag endet bald und derzeit auf der Suche nach einem neuen Job. Ich habe gebeten worden, von der Agenteuer für Arbeit, die ich tat und sich derzeit in berufsbezogene Coaching registrieren.

Dies liegt daran, Ich finde es schwierig werde über die Anwendung auf ihrer Website. Und ich dachte, eine Hilfe von einem Fachmann könnte mich Exposition gegenüber einer Vielzahl von Informationen zu geben.

  Ich dachte, ich zu zahlen haben, aber die Agentuer für Arbeit, sagt sie zahlen.

Tut dies nach meiner Einbürgerung Versuch in der Zukunft. Und wenn ich ich bin qualifiziert, um das Einbürgerungsverfahren zu starten.

Vielen Dank und Hoffnung, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,
xiaof.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.12.2015 um 11:28:22
 
Hallo

dein Text ist nicht verständlich. Ich kann auch nicht deine Fragen verstehen. Kannst du bitte deinen Text korrekturlesen bzw. korrigieren lassen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.12.2015 um 12:03:21
 
naja, wenn man den Text mit Google nach Englisch übersetzt, wird es etwas besser.

Mit Deutsch Kenntnissen ist es offenbar nicht weit her, ganz sicher kein B1 ... wohl nur ein Zertifikat mit Glück bestanden.

xiaof schrieb am 06.12.2015 um 11:21:28:
Und wenn ich ich bin qualifiziert, um das Einbürgerungsverfahren zu starten.

("And if I am qualified to begin the naturalization process.")

nein, die Zeiten genügen nicht für eine Enbürgerung.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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xiaof
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.12.2015 um 13:02:56
 
Dear all,

I sincerely apologize that my text did not convey the right message after using google translator. I should have edited it a bit after translating it.
However, for those who have meaningful contribution to make, find below my question in English:

Please, I have stayed in Germany from 01. 2008 to 09.2009. I left for Italy after this period. I am currently back to Germany and have been working for 21/2 year now.
I have an NE.  However, my contract ends soon and currently looking for a new job. I have registered with the employment office and currently undergoing a job related coaching.
With my background, when can I apply for citizenship should I decide to do so? What could have adverse effect on my application?
Thank you and hope to hear from you.

Best regards,
xiaof.


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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.12.2015 um 13:19:29
 
Du musst noch mind. 4,5 Jahre warten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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