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Aufenthaltstitel; wie lange Urlaub in Nicht-EU-Land? (Gelesen: 1.581 mal)
wommel
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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18.11.2015 um 15:24:20
 
Meine Frau (Russin) besitzt hier einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis mit zunächst 3- jähriger Gültigkeit.
Sie mußte vor geraumer Zeit zurück nach Russland fahren, da ihr Vater schwer erkrankt war und zeitlich begrenzt pflegebedürftig ist. Nun ist Sie selber schwer krank und ihr wurde gesagt, das der Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt von 6 Monaten in Russland verfallen würde, ihr die Einreise nach Deutschland verweigert werden könnte.
Ist das so richtig und falls das so wäre, was muß jetzt getan werden? Griesgrämig
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.11.2015 um 15:38:21
 
Sie müsste eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einholen, die einen längeren Aufenthalt erlaubt. Petersburger, ein Mitglied des Forums und Konsularmitarbeiter der deutschen Vertretung in St. Petersburg, hat mal erzählt, dass eine Russin zum Konsulat kam und die gleiche Problematik hatte. Er hat dann im Rahmen der Amtshilfe diese Erlaubnis bei der Ausländerbehörde eingeholt.

Das könnte sich also auch anbieten wenn man in einer russischen Stadt mit deutschem Konsulat lebt. Ansonsten soll sie dir eine Vollmacht erteilen (scannen und dir per E-Mail schicken) und  dann regelst du das persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Aber das geht nur, wenn sie nicht länger als 6 Monate im Ausland war. Ist sie bereits im Ausland, dann benötigt sie ein erneutes Visaverfahren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sarembeti
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i4a rocks!


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BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.12.2015 um 16:06:14
 
Zitat:
Ist sie bereits im Ausland, dann benötigt sie ein erneutes Visaverfahren.


Du meinst bestimmt, wenn sie länger als 6 Monate im Ausland war?

Zitat:
. Nun ist Sie selber schwer krank


Die Gründe müssen der ABH aber glaubhaft gemacht werden.
Und da würde ich als Sachbearbeiter der ABH mich sehr wundern, warum eine Krankheitsbehandlung nicht in Deutschland durchgeführt wird (Frau ist ja zumindest über den Ehemann familienversichert, falls der Ehemann gesetzlich versichert ist), sondern eben in Russland.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.12.2015 um 22:43:48
 
wommel schrieb am 18.11.2015 um 15:24:20:
Nun ist Sie selber schwer krank und ihr wurde gesagt


Ist sie transportfähig, wenn nein das ärztliches Attest beibringen, übersetzen lassen und bei der ABH mit dem Antrag auf Verlängerung abgeben.

Ansonsten, wie bereits ausgeführt, sollte man begründen können warum die Behandlung nicht in DEU durchgeführt wird.
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