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Geburtsurkunde/Nachbeurkundung mit Namensänderung für amerikanisches Kind ? (Gelesen: 3.338 mal)
Bauhaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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11.11.2015 um 00:25:22
 
Hallo zusammen,
Es wäre toll wenn mir jemand hier vielleicht etwas weiterhelfen könnte.
Lebe seit fast 20 Jahren in den USA, habe aber nicht meine deutsche Staatsbürgerschaft abgegeben (legal Alien).
Bin jetzt mit meinem mittlerweile 8 jährigem Sohn für ein paar Monate in Deutschland (habe ihn auch gemeldet) und möchte gerne eine deutsche Geburtsurkunde sowie einen deutschen Reisepass für ihn (mit meinem Nachnamen).

Die Sachbearbeiterin vom Ordnungsamt ist sich jedoch nicht sicher ob das ohne das eine schriftliche Einwilligung des leiblichen Vaters möglich ist.
Ich war nie mit den Vater meines Kindes verheiratet, das Kind lebt von Geburt an bei mir, Vater hat ihn für zwei Wochenenden monatlich, ist jedoch auf der amerikanischen Geburtsurkunde als Vater angegeben.

Leider habe ich den Fehler begangen meinem Sohn im Krankenhaus den Nachnamen des Vaters zu geben (hatte eine emergency C-section und war geistig vollkommen daneben durch all die Medikamente, ansonsten hätte ich meinem Sohn nie den Namen des Vaters gegeben, denn es war zu dem Zeitpunkt schon klar das wir nicht zusammen bleiben werden.

Das deutsche Standesamt ist jedoch im Moment überfragt, denn sie kennen sich mit dem amerikanischen Sorgerecht nicht aus und müssen anscheinend erst wissen ob der leibliche Vater etwas für die deutsche Geburtsurkunde und gleichzeitige Namensänderung unterzeichnen muss.

Soweit ich weiß gilt in DE das Deutsche Namensrecht, d.h, das Kind bekommt automatisch den Nachnamen des deutschen Elternteils.
Aber weshalb brauchen die Beamten denn dann vielleicht eine Erklärung/Einwilligung des in den USA lebenden Vaters?


Wie gesagt, wir waren nie verheiratet und lebten auch niemals zusammen.

Es wäre um vieles einfacher einen deutschen Pass für mein Kind zu haben, voll allem auf reisen, denn bisher haben wir zwei verschiedene Nachnamen und zwei verschiedenen Staatsangehörigkeiten/Reisepässe und das gibt immer lange Nachfragen beim ein/ausreisen.

Wir sind nun erstmal für ein paar Monate hier, ich würde aber wirklich sehr gerne für längere Zeit mit meinem Kind in Deutschland wohnen um bei meinem mittlerweile 84 jährigem zu sein, sodass mein Kind (der seinen Großvater regelrecht vergöttert) seine deutschen Wurzeln kennenlert und seinen Horizont erweitert.
Mache demnächst meinen Master, und das Studium wäre für mich hier umsonst, in den USA hingegen kostet es fast 50 tausend Dollar jährlich und ich hab das einfach nicht).

Jedoch gaube ich nicht das der leibliche Vater einen 1-2 jährigem DE Aufenthalt genehmigen würde, denn wir haben einen Parenting Plan in dem steht das ich ohne seine Einwilligung nicht länger als eine gewisse Zeit mit meinem Kind nach Deutschland darf.

Sorry für meine etwas ausschweifende Frage. Werde gegebener Zeit ein neues Thema für die Fragen bezüglich des  längeren Aufenthalts in Deutschland erstellen.

Jetzt geht es mir nur erstmal darum wie ich ohne mithilfe des Vaters eine deutsche Geburtsurkunde, sowie einen deutschen Reisepass für meinen Sohn erwerben kann (mit MEINEM Nachnamen).
Hab seine USA Geburtsurkunde schon eingereicht und warte immer noch von meiner Standesamts Sachbearbeiter zu hören ob es klappt (sie hat sich an das amerikanische Konsulat gewendet um herauszufinden ob ich laut Gesetz in dem Geburtsstaat meins Kindes als alleinerziehend gellte).

Vielen Dank für eventuelle Ratschläge und sorry nochmal für meine langen und möglicherweise etwas verwirrende Frage.
LG,
J.

...

Ps: Hoffe das ich das Thema im richtigen Forum gepostet habe, wenn nicht bitte ich um Verzeihung

fons' Änderung:
kein problem - hab's verschoben und die 2 Posts zusammengefügt
du kannst 15 Minuten lang ändern/ergänzen.
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« Zuletzt geändert: 11.11.2015 um 00:47:38 von N/V »  
 
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stefo
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Antwort #1 - 11.11.2015 um 18:56:03
 
Im deutschen Namensrecht gibt es meines Wissens keinen Passus, der besagt, dass das Kind automatisch den Namen des deutschen Elternteils bekommt. Ich kann mir aber vor allem nicht vorstellen, dass es möglich sein soll, dem Kind einfach einen neuen Namen zu verpassen - dann hätte es ja sozusagen zwei Identitäten!

Ich bin mir, ehrlich gesagt, über Deine Motive nicht ganz im Klaren.

Die Probleme des Reisens mit Kindern, die einen anderen Namen tragen, kenne ich aus eigener Erfahrung, aber das ist dann eben so, und man kann, ehrlich gesagt, damit ganz gut leben.

Das Problem, dass ihr unterschiedliche Pässe habt, lässt sich beheben, indem ihr einen deutschen Pss für das Kind beantragt - z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung in den USA. Dein Kind hat ja definitiv die deutsche Staatsangehörigkeit (sofern die USA doppelte Staatbürgerschaft zulassen, denke, aber, dem ist so), dann müsste es eigentlich sogar sich in Deutschland als Deutscher einreisen. Wahrscheinlich müsste aber der Vater zustimmen, ist ja selbst bei zwei deutschen Eltern so, wenn ein Pass für das Kind beantragt wird.

Mir scheint es, als hättest du vor, auch gegen den Willen des Vaters mit deinem Kind dauerhaft, zumindest für einen längeren Zeitraum nach Deutschland umzuziehen - der Plan der Namensänderung erweckt gar den Anschein, als wolltest du dem Kind soz. eine andere Identität geben.

Ich wäre da gaaaaaanz vorsichtig - das gilt meines Wissens als Kindesentführung eines US-Bürgers, und da verstehen die US-Behörden wenig Spaß!

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Saxonicus
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Antwort #2 - 11.11.2015 um 19:27:23
 
stefo schrieb am 11.11.2015 um 18:56:03:
...indem ihr einen deutschen Pass für das Kind beantragt - z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung in den USA. Dein Kind hat ja definitiv die deutsche Staatsangehörigkeit.... 

Insofern müsste das Kind als deutscher Staatsangehöriger ohnehin über einen deutschen Pass verfügen, wenn es nach Deutschland ein- und auszureisen beabsichtigt
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grisu1000
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Antwort #3 - 11.11.2015 um 19:50:13
 
Bauhaus schrieb am 11.11.2015 um 00:25:22:
Jedoch gaube ich nicht das der leibliche Vater einen 1-2 jährigem DE Aufenthalt genehmigen würde, denn wir haben einen Parenting Plan in dem steht das ich ohne seine Einwilligung nicht länger als eine gewisse Zeit mit meinem Kind nach Deutschland darf.


Dir ist schon klar, das deutsche Behörden und Gerichtge ggf. US-Amerikanische Gerichtsentscheidungen, die aufgrund des Parenting Plans, der Kindesvater beantragt, durchsetzen werden. Einschl. ggf. Rückführung des Kindes.

einmal zur Lektüre:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Hinweise/Hinweise_n...

Und sowohl DEU als auch die USA sind Mitglied des Haager Kinderschutzabkommens

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Aras
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Antwort #4 - 11.11.2015 um 19:55:16
 
Parenting Plan? Laut meinen Quellen bedeutet dies, dass gemeinsames Sorgerecht vorliegt?!

Ansonsten würde ich nicht von solchen negativen Gedanken getrieben sein. Es kann aber sein, dass der in der US-amerikanischen Geburtsurkunde festgelegte Familienname in den deutschen Rechtsbereich mit hineinwirkt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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stefo
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Antwort #5 - 11.11.2015 um 20:16:17
 
In den einzelnen Bundesstaaten gibt es ja in vielen Bereichen recht unterschiedliche Gesetze, so kann es in einem eventuell gemeinsames Sorgerecht bedeuten, in einem anderen lediglich Umgangsrecht o.Ä.
Mir ist allerdings persönlich ein Fall bekannt, in dem einer deutschen Mutter definitiv eine empfindliche Strafe in den USA angedroht wurde (Staat weiß ich nicht), sollte sie mit dem Kind nach Deutschland übersiedeln, da sie damit dem Vater sein Umgangsrecht vorenthalten würde, es sei denn, sie würde 2x im Monat mit dem Kind in die USA kommen.
Selbst ein mehrmonatiger Aufenthalt wie die TS ihn gerade durchführt, war ohne die ausdrückliche Einwilligung des amerikanischen Vaters nicht erlaubt.
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Bauhaus
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Antwort #6 - 18.11.2015 um 17:29:34
 



Lieberman Stefo: Du schriebst:

..." Ich bin mir, ehrlich gesagt, über Deine Motive nicht ganz im Klaren...
Mir scheint es, als hättest du vor, auch gegen den Willen des Vaters mit deinem Kind dauerhaft, zumindest für einen längeren Zeitraum nach Deutschland umzuziehen - der Plan der Namensänderung erweckt gar den Anschein, als wolltest du dem Kind soz. eine andere Identität geben..."
[/quote]


Ersteinmal vielen Dank für die ausgiebigen Antworten von Euch allen.
Habe mittlerweile eine Antwort von dem zuständigem Amt erhalten, und bin mittlerweile sehr viel aufgeklärter.


Stefo: Ich kann Dein Misstrauen bis zu einem gewissen Punk sogar nachvollziehen, jedoch hast Du meine Fragen wohl doch etwas missverstanden.
Natürlich ist mir bekannt das ich ohne einen mindestens 30 Tage vorherigen Bescheid an den Vater, und dessen Einwilligung, nicht mal in einen anderen Bundesstaat leben kann, vom Ausland ganz zu schweigen.
Nein, ich will weder mein Kind "kidnappen", noch versuchen ihm eine andere Identität zu geben.

Ich wollte lediglich ein Dokument für mein Kind das den Namen meiner Familie trägt. Nicht zur des Reisens wegen, es ist auch sowas wie ein kleiner "Schatz".

Vielleicht ist es schwer zu verstehen, aber mir ist mein Name sehr wichtig und ich habe ihn auch nie aufgegeben. Natürlich ist es meine Schuld, denn ich habe ja damals dem anderen Namen zugestimmt.

Ich werde mich zur gegebenen Zeit mal ruhig mit dem Vater unterhalten und hoffen das wir und zumindest auf einen Doppelnamen einigen können.

Natürlich wäre es toll wenn ich für 1-2 Jahre mit meinem Kind hier leben könnte, aber ohne Einverständnis des Vaters würde ich es nie machen (oder wollen).
Ich hoffe das es nie zu dazu kommt das mein Vater meine Hilfe eines Tages bräuchte, ich ab nicht in der Lage dazu wäre, denn ansonsten müsste ich ja mein Kind zurücklassen und das wäre für alle traumatisch.
Jetzt werde ich aber unseren Besuch genießen und nicht an "what if" denken.

Also, nochmals vielen Dank für die Antworten und gut gemeinten Ratschläge.  LG.
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