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Hilfe!!! Ehegattennachzug für Ehefrau mit tochter aus der Türkei (Gelesen: 3.571 mal)
DOM82
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i4a rocks!


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28.10.2015 um 18:47:41
 
Hallo Liebe Forum-Leser,
Leider brauche ich dringend Hilfe und erhoffe, dass mir jemand die Fragen beantworten kann.
Ich (deutsche Staatsang.) habe im September 2015 geheiratet und möchte meine Frau Per Familiennachzug aus der Türkei nach Deutschland holen.
Meine Frau hat jetzt am 22.10.2015 Ihren Deutschtest bestanden und einen Termin bei der Deutschen Konsulat am 03.11.2015.

Ich bin seit 2007 selbsständig und habe bisher noch nie Sozialleistungen beantragen müssen. Meine Wohnung hat 4 Zimmer und ist 80 qm groß.
Ich habe 2 Kinder von meiner Ex-Lebensgefährtin und bin alleinerziehender Vater.
Meine Frau hat auch ein 8 Jährige Tochter, die ich auch mit nach Deutschland holen möchte. Die Erlaubnis von Vater besteht schriftlich auch.
Ich war jetzt in Paderborn beim Ausländeramt und wollte einen Antrag auf Genehmigung der Ehegattennachzug stellen. Sie meinten, dass dieser Antrag nicht für mich vorgesehen Sei. Sie solle den Visaantrag beim Botschaft in Ankara stellen. Das reiche aus....
Dann habe ich der Sachbearbeiterin meine Situation geschildert und nach Vorassetzungen für die Genehmigung des Visa Antrages gefragt.
Sie meinte, da ich 2 Kinder habe und meine Frau auch ein Kind, müsste ich einen Gehaltsnachweis von Netto 3270 Euro vorlegen.
Daraufhin fragte ich, was geschieht wenn mein Netto Einkunft diesen Betrag nicht erreicht, worauf sie antwortete, dass ich dann meine Stieftochter nicht mit nach Deutschland holen kann.
Ist der Betrag den ich vorweisen muss richtig?
Weshalb verwehrt mir die Ausländerbehörde den Antrag auf genehmigung der Ehegattennachzug ?
Zählen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld mit zu den Einkünften?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Aras
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Antwort #1 - 28.10.2015 um 18:54:00
 
3270 € netto scheinen mir übertrieben.

Wie alt sind deine Kinder?
Wieviel Miete zahlst du?
Bist du gesetzlich versichert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DOM82
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 28.10.2015 um 18:55:19
 
Meine Kinder sind 10 und 8 Jahre alt. Meine Stieftochter ist auch 8 Jahre.
Ich habe eine 4 Zimmer-Wohnung 80 qm. Ich bezahle ganz genau 450 Euro kalt + 90 Euro Nebenkosten.
Strom und Fernwärme sind nicht mit inkl.
Ich bin beim gesetzlichen Versicherung (Privat) versichert.
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Aras
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Antwort #3 - 28.10.2015 um 18:56:34
 
Bleiben noch die Fragen nach den Mietkosten und der Krankenversicherung offen.

Ok. Jetzt sind die Angaben dabei. Ich schreibe jetzt einen Beitrag, wo ich das ausrechne. Brauche dafür ca. 15 Min.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #4 - 28.10.2015 um 19:11:27
 
Zum Familiennachzug zum Ausländer muss man wissen, dass kein Sozialleistungsbezug entstehen muss.

D.h. wir legen hier ALG II zu Grunde.

2 Personen, die als Paar leben, bedeutet 360 € pro Person (Regelbedarfsstufe 2)
3 Personen, zwischen 6 und 14 Jahren, bedeuten 267 € pro Person (Regelbedarfsstufe 5)

https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/Anlage.html

Macht also insgesamt: 1572 €

Dazu noch die Kosten der Unterkunft von 560 €. Stromkosten sind im Regelbedarf enthalten. Heizkosten müssten noch hinzugerechnet werden.

Macht zusammen 2132 € + Heizkosten.

Da du selbstständig bist, hast du bei freiwilliger Versicherung bei der gesetzlichen Versicherung einen einkommensabhängigen Krankenversicherungsbetrag (mit PV), der zwischen ca. 260 bis ca. 750 €. Das GUte ist, dass das Stiefkind auch familienversichert sein wird.

Da du selbstständig bist, muss kann man wohl der Einfachheit-halber deinen Gewinn als Maßstab nehmen, da ja die Werbungskosten schon abgezogen sind.

Also würde ich sagen, dass du 2132 + KV-Beitrag  + Heizkostem als monatlichen Gewinn haben musst.
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tiggger
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Antwort #5 - 29.10.2015 um 13:40:42
 
Meiner Meinung nach musst Du noch die Freibeträge dazurechnen, ansonsten hätte er ja doch Anspruch als Aufstocker. Also 100€ + 20% (bis 1500€, dann 10%)
Also irgendwas in Richtung 2700€ kommen da bei mir raus (plus Heizkosten plus KV).
Es ist mir noch nicht ganz klar ob der TE denn nun wirklich in einer gesetzlichen KK oder in einer privaten ist. Bei privat kommen ja noch Kosten für alle Familienmitglieder dazu.

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Wanda2003
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Antwort #6 - 29.10.2015 um 18:35:57
 
Bei mir liegt der Fall ja ähnlich. Wir haben auch einen Visumsantrag für Familienzusammenführung in Ankara gestellt. Es geht um meinen Ehemann und seinen 17 jährigen Sohn. Die schriftliche Einverständniserklärung der Mutter hat nicht ausgereicht. Wir mussten ein Gerichtsurteil nachreichen. Trotzdem haben wir momentan riesige Schwierigkeiten, das Visum für den Jungen zu erhalten. Ich würde mich im Vorfeld schon in Ankara erkundigen ob das schriftliche Einverständnis des Vaters ausreicht.
Wünsche Euch viel Erfolg
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #7 - 29.10.2015 um 21:50:42
 
@Wanda,

hier geht es nicht, wie bei Dir, um Schwierigkeiten hinsichtlich möglicher besonderer Voraussetzungen des Nachzugs von Stiefkindern oberhalb eines bestimmten Lebensalters.

Hier geht es um eine zwingend erforderliche Sicherung des LU eines zum ausländischen Ehegatten e. Deutschen nachziehenden ausländischen Kindes.
Da helfen irgendwelche "schriftlichen Einverständniserklärungen" irgendwelcher Mütter oder Väter in keiner Form.

Da interessiert, wie hier, nur die rein finanzielle Situation hinsichtlich der Sicherung des LU.

Und die wird durch die zuständige ABH bewertet.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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DOM82
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Antwort #8 - 03.11.2015 um 12:49:47
 
Also Erstmals vielen Dank für eure Hilfen.
Heute war Termin beim Konsulat in Ankara. Wie ich mir schon denken konnte, muss ein neues schreiben vom Vater meines Stiefkindes unterschrieben werden, mit dem Inhalt, dass Seine Tochter den langen Aufenthalt in Deutschland leben darf. Dass sollen wir dann per Post an die Botschaft in Ankara übersenden, damit die Visa-Anträge von meiner Frau und Stieftochter beginnen kann.
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Antwort #9 - 03.11.2015 um 12:51:54
 
Meine Frage wäre dann noch, weshalb die ABH hier vor Ort nicht zulässt, dass ich den Antrag auf Visa für die beiden stelle. Das soll nämlich viel schneller gehen....
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Antwort #10 - 03.11.2015 um 12:57:48
 
Kurz: Das ist nunmal so.

Lang:
Die organisatorische Verantwortung ist so aufgebaut.
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Antwort #11 - 03.11.2015 um 12:59:19
 
Anträge für Volljährige von denen selbst gestellt werden müssen (Stichwort u.a. Fingerabdrücke) und die ABH nicht die für den gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers zuständige Behörde ist.

Das ist nun mal die Auslandsvertretung.


Bevor mir jemand mit der Ausnahme kommt:
Für fristwahrende Anträge - wo es zunächst nur darauf ankommt, daß der Antrag überhaupt fristgerecht gestellt wurde - gibt es natürlich auch zusätzliche Möglichkeiten.
Nur sind die bei ganz normalen Vorgängen ohne Fristen-Problem i.d.R. völlig unnütz.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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Antwort #12 - 06.11.2015 um 14:29:00
 
Also meine Frau hat jetzt den Antrag auf Visa gestellt. Mal schauen, wann ich von der Ausländerbehörde vor Ort eine Einladung erhalte.....

Beim Konsulat in Ankara haben die meine Frau ausgefragt.
Wie habt ihr euch kennengelernt, stellen Sie sich auf Deutsch vor und noch einige Fragen, um gegen eine Scheinehe vorzugehen.

Was allerdings nicht in Ordnung war ist dass Sie meine Frau mit meiner Stieftochter 3 Stunden warten ließen. Ohne Essen oder Trinken anzubieten. Sie wussten noch nicht einmal woraf sie warten. Erst als meine Stieftochter vor erdrückendem Atmosphäse angefangen hat zu weinen, hat der Konsulat-Mitarbeiter den Antrag und die Belege akzeptiert.
Ich sage dazu nur......endlich durch
Der Eindruck meiner Frau ist allerdings, dass Sie in Deutschland nicht willkommen sein wird. Ich hoffe allerdings das Gegenteile.

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