Zum Familiennachzug zum Ausländer muss man wissen, dass kein Sozialleistungsbezug entstehen muss.
D.h. wir legen hier ALG II zu Grunde.
2 Personen, die als Paar leben, bedeutet 360 € pro Person (Regelbedarfsstufe 2)
3 Personen, zwischen 6 und 14 Jahren, bedeuten 267 € pro Person (Regelbedarfsstufe 5)
https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/Anlage.htmlMacht also insgesamt: 1572 €
Dazu noch die Kosten der Unterkunft von 560 €. Stromkosten sind im Regelbedarf enthalten. Heizkosten müssten noch hinzugerechnet werden.
Macht zusammen 2132 € + Heizkosten.
Da du selbstständig bist, hast du bei freiwilliger Versicherung bei der gesetzlichen Versicherung einen einkommensabhängigen Krankenversicherungsbetrag (mit PV), der zwischen ca. 260 bis ca. 750 €. Das GUte ist, dass das Stiefkind auch familienversichert sein wird.
Da du selbstständig bist, muss kann man wohl der Einfachheit-halber deinen Gewinn als Maßstab nehmen, da ja die Werbungskosten schon abgezogen sind.
Also würde ich sagen, dass du 2132 + KV-Beitrag + Heizkostem als monatlichen Gewinn haben musst.