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Umzug innerhalb Deutschland (Gelesen: 1.430 mal)
JayJay100
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i4a rocks!


Beiträge: 40

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug innerhalb Deutschland
25.10.2015 um 09:50:35
 
Hallo, ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Indonesier. Er hat einen Aufenthaltstitel.

Nun müssen wir demnächst vermutlich in eine andere Stadt in Deutschland umziehen.

Was muss dabei bzgl. dem Aufenthaltstitel und/oder der Ausländerbehörde beachtet werden?

Muss er sich in unserer jetzigen Stadt abmelden und in der neuen Stadt explizit bei der dortigen Ausländerbehörde anmelden?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 25.10.2015 um 10:46:37
 
JayJay100 schrieb am 25.10.2015 um 09:50:35:
Muss er sich in unserer jetzigen Stadt abmelden und in der neuen Stadt explizit bei der dortigen Ausländerbehörde anmelden? 

Die Ab- bzw. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht aus. Die ABH wird von denen automatisch informiert. Eine separate Ummeldung bei der ABH ist deshalb nicht erforderlich.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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heidji
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i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägypten
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Antwort #2 - 26.10.2015 um 15:50:45
 
Eine Abmeldung ist meiner Erfahrung nach überflüssig.
Ich würde diesen Schritt sogar überspringen und mich gleich da anmelden wo ich wohnen will. Man weiß nie was bei einer Abmeldung im Hintergrund geschehen kann xD
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug innerhalb Deutschland
Antwort #3 - 26.10.2015 um 15:54:55
 
Man muss sich seit vielen Jahren nicht mehr Abmelden, wenn man innerhalb Deutschlands umzieht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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