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US-Staatsbürger Aufenthalt als Tourist unter 90 Tage? (Gelesen: 2.239 mal)
sarembeti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.10.2015 um 21:42:54
 
US Staatsbürger möchte für unter 90 Tage als Tourist in die Schengenzone einreisen.

Benötigt der US Staatsbürger bei der Einreise ein Flugticket, welches die Ausreise aus der Schengenzone innerhalb von 90 Tagen dokumentiert?
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Aras
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Antwort #1 - 15.10.2015 um 21:47:02
 
Nein. Der US-Amerikaner genießt einen gewissen Vertrauensbonus. Zumal er ja nicht unbedingt wieder nach USA zurückreisen muss, sondern auch von Schengen aus mit Auto oder Zug in Nicht-Schengen-Staaten weiterreisen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sarembeti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.10.2015 um 21:59:00
 
Ich helfe gerade in einem englischsprachigen Forum aus.
http://www.flyertalk.com/forum/lufthansa-austrian-swiss-brussels-lot-other-partn...

Da geht es um einen US-Amerikaner, der von Washington nach Brüssel fliegen wollte. Die Fluggesellschaft (Brussels Airlines) hat die Beförderung verweigert, da es Probleme mit dem Weiterflugticket gab.

Route: Washington - Brüssel (einen Monat Aufenthalt in Schengen) danach Brüssel - Moskau

Der US-Amerikaner plante, einen Monat in Europe (denke mal Schengenzone) verbleiben wollte - ein ganz langer Stopover. In dieser Zeit wollte er ein russisches Visum beantragen (wie auch immer das gehen soll). Das Problem ist wohl, dass Brussels Airlines das "Weiterflugticket" nur akzeptiert, wenn der Amerikaner für das Zielland ein Russisches Visum hat. Das hat er eben nicht.

Brussels Airlines behauptet wohl, dass US Amerikaner ein Weiterflugticket benötigen, um in Schengen einzureisen.
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Antwort #3 - 15.10.2015 um 23:32:30
 
sarembeti schrieb am 15.10.2015 um 21:59:00:
Brussels Airlines behauptet wohl, dass US Amerikaner ein Weiterflugticket benötigen, um in Schengen einzureisen. 


Und Brussels Airlines hat IMHO recht. Sein rechtzeitiges Verlassen der Schengenzone war nicht gesichert, damit Regeln des Schengen Grenzkodex verletzt. Damit war ein Risiko vorhanden, das die Einreise verweigert wird und die Airline den Rücktransport bezahlen muss.

Aras schrieb am 15.10.2015 um 21:47:02:
Der US-Amerikaner genießt einen gewissen Vertrauensbonus.


In Deutschland aufgrund des alten deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages. Andere EU-Länder sehen das anders und fahren die entsprechende Null-Toleranz Policy der US-Amerikaner auch gegen sie selbst.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 15.10.2015 um 23:40:05
 
sarembeti schrieb am 15.10.2015 um 21:59:00:
Der US-Amerikaner plante, einen Monat in Europe (denke mal Schengenzone) verbleiben wollte - ein ganz langer Stopover. In dieser Zeit wollte er ein russisches Visum beantragen (wie auch immer das gehen soll). 

Fraglich ob sich ein russisches Konsulat in Europa dafür zuständig fühlt und ihm das Visum erteilt ? Normalerweise muss man ein Visum immer am Ort des ständigen Wohnsitzes beantragen, in diesen Falle also in den USA.
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sarembeti
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Antwort #5 - 16.10.2015 um 00:03:03
 
Das russische Konsulat in Helsinki sieht wohl Ausnahmen vom Regelfall vor.
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Kuckuck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.11.2015 um 17:17:25
 
grisu1000 schrieb am 15.10.2015 um 23:32:30:
Und Brussels Airlines hat IMHO recht. Sein rechtzeitiges Verlassen der Schengenzone war nicht gesichert, damit Regeln des Schengen Grenzkodex verletzt. Damit war ein Risiko vorhanden, das die Einreise verweigert wird und die Airline den Rücktransport bezahlen muss.


D.h. für die Einreise in den Schengenraum ist doch ein Rückflugticket notwendig?

Und in die USA bin ich schon mal mit einem Oneway-Ticket visumsfrei eingereist, ging ohne Probleme (ich hatte ein separates Rückflugticket, habe es aber weder bei Immigration erwähnt noch vorgezeigt).
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Antwort #7 - 02.11.2015 um 18:36:59
 
Kuckuck schrieb am 02.11.2015 um 17:17:25:
D.h. für die Einreise in den Schengenraum ist doch ein Rückflugticket notwendig?


nein, nicht grundsätzlich.
Oben ging es um einen Sonderfall, bei dem der US-Ami nach Rus weitewollte aber kein Visum dafür hatte, obwohl er eins brauchte und nicht über D einreisen wollte.
D.h. es war nicht sichergestellt, dass er tatsächlich von Schengen aus nach RUS weiterdarf, so wie er es plante. Zurück in die USA darf er natürlich, aber er hat eben gesagt, dass er was anderes will.
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