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Rumänischer Arbeiter reiste ab, ohne sich abzumelden. (Gelesen: 975 mal)
Errare_humanum_est
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13.10.2015 um 22:50:20
 
Hallo liebes Forum.
Ich habe bei mir wieder einige Leute gehabt, die nach Rat fragen.

Diesmal geht es um 3 Rumänen.

Fall 1

Ein Rumäne hat im Jahr 2014 9 Monate lang in Deutschland mit einem befristeten Arbeitsvertrag gearbeitet.
Dementsprechend war er auch amtlich gemeldet und hatte eine Krankenversicherung,  die wie üblich über seinen Arbeitgeber/Gehaltsabrechnung bezahlt wurde.

Mit Ablauf des Arbeitsvertrages reiste der Rumäne am 01.12.2014 nach Rumänien zurück, meldete sich aber weder beim Anwohnermeldeamt noch bei der Krankenversicherung wegen Unwissenheit ab.
Er hat bis heute keine Ahnung von seinen Unterlagen, versteht auch kein Deutsch. Sein Schicksal lag deswegen quasi komplett in den Händen seines Arbeitgebers, der nicht gewissenhaft war.

Nun kam der Rumäne letzten Monat nach Deutschland zurück, diesmal als Selbstständiger. Dabei hat er über den alten Vermieter mitbekommen, dass Briefe von der Krankenversicherung da waren.
Im letzten steht drin, dass er nach Beendigung seines Arbeitsvertrages im Dezember 2014 weiterversichert wurde. Anbei ist eine Rechnung über knapp 7.000€ (inkl. Säuminszuschläge).

Nun die Fragen:
ist es seitens der Krankenversicherung rechtens den Rumänen nach Auflösung seines Arbeitsvertrages ohne sein Einverständnis für über 600€ im Monat weiter zu versichern?
Reicht ein Flugticket nach Rumänien vom 01.12.2014 als Nachweis für die Ausreise aus?
Wie schwer wiegen seine Vergehen, dass er sich vor der damaligen Ausreise bei der Krankenkasse und beim Anwohnermeldeamt nicht abmeldete?
Was kann das noch für Folgen haben?
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Antwort #1 - 13.10.2015 um 23:05:04
 
Errare_humanum_est schrieb am 13.10.2015 um 22:50:20:
Sein Schicksal lag deswegen quasi komplett in den Händen seines Arbeitgebers, der nicht gewissenhaft war.

Wieso? Er ist gegangen und wurde von der Sozialversicherung abgemeldet. Soweit ist das gewissenhaft gewesen. Bei so einer Aussage werde ich traurig und wütend zugleich. Das Leben ist nunmal kein Ponyhof sondern liegt in der Eigenverantwortung jedes einzelnen.

Errare_humanum_est schrieb am 13.10.2015 um 22:50:20:
Er hat bis heute keine Ahnung von seinen Unterlagen, versteht auch kein Deutsch. 

Erlaube mir die Bemerkung, dass dies keine Entschuldigung dafür ist.

Errare_humanum_est schrieb am 13.10.2015 um 22:50:20:
ist es seitens der Krankenversicherung rechtens den Rumänen nach Auflösung seines Arbeitsvertrages ohne sein Einverständnis für über 600€ im Monat weiter zu versichern?

Das ist die Pflicht der Krankenversicherung. Die 650 € pro Monat sind auch die Maximalbeiträge, wenn man nicht das tatsächliche Einkommen nachweist.

Errare_humanum_est schrieb am 13.10.2015 um 22:50:20:
Reicht ein Flugticket nach Rumänien vom 01.12.2014 als Nachweis für die Ausreise aus?

Und? Er ist doch wieder hier  Laut lachend. Ist doch eher ein Nachweis, das die Ausreise nicht dauerhafter Natur war.

Errare_humanum_est schrieb am 13.10.2015 um 22:50:20:
Wie schwer wiegen seine Vergehen, dass er sich vor der damaligen Ausreise bei der Krankenkasse und beim Anwohnermeldeamt nicht abmeldete?

Keine Ahnung. Wegen der Meldegeschichte entweder nix, ein böses DuDuDu oder ein Bußgeld von relativ wenigen Euros.

Errare_humanum_est schrieb am 13.10.2015 um 22:50:20:
Was kann das noch für Folgen haben?

Gehaltspfändung und so.

Also was er machen sollte (also eigentlich eine Vermutung, da ich mich mit Versicherungsrecht nicht so gut auskenne):

Nachweisen, dass er ab dem 1.12 nicht mehr in Deutschland gelebt hat. Also keinen Wohnsitz mehr hatte und auch keine gewöhnlichen Aufenthalt. Also formal gesehen einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X. Dann soll die Krankenversicherung feststellen, dass er unter keiner Versicherungspflicht unterlag und darum auch die Weiterversicherung nicht nötig war.

Ansonsten kann ich dieses Forum hier empfehlen: http://vs-24.com/forum/viewforum.php?f=1
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #2 - 13.10.2015 um 23:14:04
 
Aras schrieb am 13.10.2015 um 23:05:04:
Nachweisen, dass er ab dem 1.12 nicht mehr in Deutschland gelebt hat. Also keinen Wohnsitz mehr hatte und auch keine gewöhnlichen Aufenthalt. Also formal gesehen einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X


Wobei das schwer wird, wenn er sich nicht abgemeldet hat...jetzt den gleichen Vermieter wieder aufsucht...Viel Erfolg!
Um die 7k € wird er kaum rum kommen  Cool
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Aras
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Antwort #3 - 13.10.2015 um 23:18:13
 
deerhunter schrieb am 13.10.2015 um 23:14:04:
jetzt den gleichen Vermieter wieder aufsucht...


Der kann ja bestätigen, dass der Wohnsitz aufgegeben wurde.

deerhunter schrieb am 13.10.2015 um 23:14:04:
Um die 7k € wird er kaum rum kommen 

Ne so leicht nicht. Gibt vier mögliche Ergebnisse
1. Die Forderung wird aufgehoben
2. es wird zu einer Anwartschaft umgewandelt, d.h. 47 € pro Monat
3. es wird der Mindestsatz von 150 € pro Monat gefordert
4. Er hatte in Rumänien auch eine Versicherung und darum war er doppelt versichert oder sowas.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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