flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:Das heißt erstmal Unterstützung vom Amt bzw Zuschüsse um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten.
Wie kommst du auf die Idee? Grundsätzlich ist erstmal dein Mann zum Unterhalt verpflichtet. Wenn der Ehmann nicht in der Lage ist, oder nicht willens, dann springt das Amt ein.
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47: Ich werde dann auch mit internationalen Heiratsurkunde die Ehe in Deutschland eintragen lassen (war seit der Hochzeit noch nicht wieder in DE).
Die Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig. Eine Nachregistrierung ist möglich erfordert aber meist mehr als nur die Eheurkunde. Am besten deswegen mal mit dem örtlichen Standesamt in Verbindung setzen.
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich innerhalb der Türkei bin ein Ehegattennachzug zu beantragen?
Nein, nur
er kann einen beantragen und nicht du. Wo du zu dem Zeitpunkt bist ist unerheblich. Du solltest nur ein Begleitschreiben mitliefern, das der Nachzug gewünscht ist und wo ihr euren Wohnsitz nehmen wollt. Daraus ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der
ABH. Was die
AV sonst noch will, steht in deren Merkblättern auf der Webseite.
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:Das heißt dann gemeinsam nach Deutschland gehen oder muss ich in DE sein bis er kommen kann?
Ihr könnt gemeinsam gehen. Nur der
ABH mitteilen, dass du noch beim Mann lebst, damit sie dort mit dir Rücksprache halten kann und nicht bei der Mietwohnung.
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:ann es überhaupt gehen das es bewilligt wird, wenn ich Hilfe vom Amt beziehen werde?
Sicherung
LU spielt keine Rolle. Aber er braucht deutschen Sprachnachweis
A1 zum Visaantrag, da er
IMHO nicht unter die
ARB 1/80 fällt.