Hallo liebe info4alien-User.
Es ist einige Zeit vergangen, seitdem ich die Notwendigkeit gesehen habe,
hier im Forum aktiv Fragen zu stellen. Doch leider ist es nun wieder soweit und es ist sehr verzwickt.
Folgende Infos sind denke ich zu meiner Frage wichtig:
Mein Mann (4,5 Jahre verheiratet, seit drei Jahren in Deutschland) stammt ursprünglich aus Sri Lanka,
musste mit acht Jahren aus seinem Land fliehen, lebte dann ca. 22 Jahre in Südinden, war dort als Flüchtling anerkannt,
dann hat er mich dort kennengelernt, einige Zeit später haben wir geheiratet.
Wir haben uns dazu entschlossen, ein gemeinsames Leben in Deutschland anzugehen.
Er hat alles menschenerdenkliche getan um seinen Heimatpass vor der Ausreise zu bekommen,
doch gab es keine Möglichkeit, außer dass er selbst zurück nach Sri Lanka geht, doch das war zu diesem Zeitpunkt für ihn nicht zumutbar, jetzt auch nicht.
Aus diesem und vieler weiterer Gründe hat ihm die deutsche Vertretung in Südindien einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt.
Damit ist er nach Deutschland gekommen.
Während der letzten drei Jahre haben wir bereits gemerkt, dass mit diesem Pass immer wieder Probleme auftreten.
Die Ausländerbehörde wunderte sich erst über diesen Pass, als dieser abgelaufen ist gab es Schwierigkeiten einen neuen zu bekommen.
Doch nach vielerlei Bemühungen unserer Seite aus und seitens der Ausländerbehörde den Heimatpass und die Sri Lankanische Vetretung in Deutschland zu kontaktieren,
gab es ein Schreiben, dass es meinem Mann nicht möglich ist seinen Heimatpass zu organisieren und bekam somit wieder den Reiseausweis für Ausländer.
Dieser Pass wird von keiner Botschaft (z.B. Indien) für ein Visum akzeptiert, das heißt,
dass ein Besuch zur Famile nicht möglich ist und eine Reise außerhalb Europas allgemein gesehen auch nicht.
Nun nach drei Jahren hat er die Möglichkeit und alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt. Somit gingen wir frohen Mutes und gut vorbereitet zur Vorsprache der Einbürgerungsbehörde.
Dort kam zur Sprache, dass dieser Reiseausweis und die bereits vom deutschen Konsulat in Südinden auf Echtheit geprüfte Geburtsurkunde und viele Zeugnisse auch mit Lichtbild, nicht zur Identitätsfeststellung ausreichen.
Wir haben viele Papiere und Beweise (Flüchtlingsanerkennung aus Indien, notarielle Bstetätigung seiner Person mit Lichtbild, Brief der Ausländerbehörde, dass die passbeschaffung nicht möglich ist, usw.) mitgebracht doch ging das Gespräch irgendwann soweit, dass gesagt wurde, dass es keine Möglichkeit gäbe ohne den Nationalpass eine Einbürgerung zu beantragen.
Wirklich sehr verzweifelt versuchten wir der Mitarbeiterin zu verdeutlichen, dass alles getan wurde um diesen Nationalpass zu beantragen. Der Reiseausweis für Ausländer wurde damals in Indien nicht einfach nur so ausgestellt, das war auch ein sehr langer Prozess und viele Bemühungen und Einsätze, Vorsprachen waren dafür notwendig.
Jetzt fragen wir uns warum vor Ort, als ihm der Pass zur Ausreise nach Deutschland ausgehändigt wurde, er nicht darüber informiert wurde, dass dieser Pass seine Identitätsfeststellung nicht abgeschlossen ist. Das zum Beispiel bei einer Einbürgerung seine Identität angezweifelt werden könnte.
Warum reicht eine auf Echtheit geprüfte Gebrutsurkunde, in solch einem Fall, nicht zur Identitätsfeststellung aus? Kennt hier jemand jemanden der einen ähnlichen Fall erlebt hat? Hat jemand Tipps wie man weiter vorgehen kann?
Ich schaue seit Wochen, ob ein solcher Fall im Internet diskutiert wird, doch leider, auch hier im Forum, konnte ich nichts finden.
Momentan sind wir einfach nur verzweifelt und suchen nach Wegen und Lösungen.
Vielen Dank für eure konstruktiven Ideen und Tipps!
Chamberlin