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Einbürgerung mit Geburtsurkunde, ohne Nationalpass (Gelesen: 3.056 mal)
Themen Beschreibung: Ich suche Rat zur weiteren Vorgehensweise.
chamberlin
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Geburtsurkunde, ohne Nationalpass
09.10.2015 um 10:53:22
 
Hallo liebe info4alien-User.  Smiley


Es ist einige Zeit vergangen, seitdem ich die Notwendigkeit gesehen habe, 
hier im Forum aktiv Fragen zu stellen. Doch leider ist es nun wieder soweit und es ist sehr verzwickt.

Folgende Infos sind denke ich zu meiner Frage wichtig:

Mein Mann (4,5 Jahre verheiratet, seit drei Jahren in Deutschland) stammt ursprünglich aus Sri Lanka,
musste mit acht Jahren aus seinem Land fliehen, lebte dann ca. 22 Jahre in Südinden, war dort als Flüchtling anerkannt,
dann hat er mich dort kennengelernt, einige Zeit später haben wir geheiratet.
Wir haben uns dazu entschlossen, ein gemeinsames Leben in Deutschland anzugehen.

Er hat alles menschenerdenkliche getan um seinen Heimatpass vor der Ausreise zu bekommen,
doch gab es keine Möglichkeit, außer dass er selbst zurück nach Sri Lanka geht, doch das war zu diesem Zeitpunkt für ihn nicht zumutbar, jetzt auch nicht.

Aus diesem und vieler weiterer Gründe hat ihm die deutsche Vertretung in Südindien einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt.
Damit ist er nach Deutschland gekommen.

Während der letzten drei Jahre haben wir bereits gemerkt, dass mit diesem Pass immer wieder Probleme auftreten.
Die Ausländerbehörde wunderte sich erst über diesen Pass, als dieser abgelaufen ist gab es Schwierigkeiten einen neuen zu bekommen.
Doch nach vielerlei Bemühungen unserer Seite aus und seitens der Ausländerbehörde den Heimatpass und die Sri Lankanische Vetretung in Deutschland zu kontaktieren,
gab es ein Schreiben, dass es meinem Mann nicht möglich ist seinen Heimatpass zu organisieren und bekam somit wieder den Reiseausweis für Ausländer.

Dieser Pass wird von keiner Botschaft (z.B. Indien) für ein Visum akzeptiert, das heißt,
dass ein Besuch zur Famile nicht möglich ist und eine Reise außerhalb Europas allgemein gesehen auch nicht.

Nun nach drei Jahren hat er die Möglichkeit und alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt. Somit gingen wir frohen Mutes und gut vorbereitet zur Vorsprache der Einbürgerungsbehörde.

Dort kam zur Sprache, dass dieser Reiseausweis und die bereits vom deutschen Konsulat in Südinden auf Echtheit geprüfte Geburtsurkunde und viele Zeugnisse auch mit Lichtbild, nicht zur Identitätsfeststellung ausreichen.

Wir haben viele Papiere und Beweise (Flüchtlingsanerkennung aus Indien, notarielle Bstetätigung seiner Person mit Lichtbild, Brief der Ausländerbehörde, dass die passbeschaffung nicht möglich ist, usw.) mitgebracht doch ging das Gespräch irgendwann soweit, dass gesagt wurde, dass es keine Möglichkeit gäbe ohne den Nationalpass eine Einbürgerung zu beantragen.

Wirklich sehr verzweifelt versuchten wir der Mitarbeiterin zu verdeutlichen, dass alles getan wurde um diesen Nationalpass zu beantragen. Der Reiseausweis für Ausländer wurde damals in Indien nicht einfach nur so ausgestellt, das war auch ein sehr langer Prozess und viele Bemühungen und Einsätze, Vorsprachen waren dafür notwendig.

Jetzt fragen wir uns warum vor Ort, als ihm der Pass zur Ausreise nach Deutschland ausgehändigt wurde, er nicht darüber informiert wurde, dass dieser Pass seine Identitätsfeststellung nicht abgeschlossen ist. Das zum Beispiel bei einer Einbürgerung seine Identität angezweifelt werden könnte.
Warum reicht eine auf Echtheit geprüfte Gebrutsurkunde, in solch einem Fall, nicht zur Identitätsfeststellung aus? Kennt hier jemand jemanden der einen ähnlichen Fall erlebt hat? Hat jemand Tipps wie man weiter vorgehen kann?

Ich schaue seit Wochen, ob ein solcher Fall im Internet diskutiert wird, doch leider, auch hier im Forum, konnte ich nichts finden.
Momentan sind wir einfach nur verzweifelt und suchen nach Wegen und Lösungen.


Vielen Dank für eure konstruktiven Ideen und Tipps!

Chamberlin
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Antwort #1 - 09.10.2015 um 11:32:33
 
Hallo

In der Regel stellt man trotzdem den Antrag auf Einbürgerung und legt alle Unterlagen vor die man beschaffen kann. Die Behörde kann keine Unterlagen fordern, die ihr niemals beibringen könnt.

Wenn die Einbürgerungsbehörde die Einbürgerung verweigert, dann folgt der nächste Schritt: Die Klage. Dort wird dann ein Richter über die Einbürgerung entscheiden.

So ist das bei diesen Fällen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 09.10.2015 um 11:56:59
 
chamberlin schrieb am 09.10.2015 um 10:53:22:
doch gab es keine Möglichkeit, außer dass er selbst zurück nach Sri Lanka geht, doch das war zu diesem Zeitpunkt für ihn nicht zumutbar, jetzt auch nicht.

Warum nicht ?
Der Krieg ist in Sri Lanka seit einigen Jahren beendet, warum kann er nicht dorthin reisen, um sich den Pass dort zu besorgen ?

Einen Expresspass bekommt er dort, sofern seine Identität nachgewiesen ist, innerhalb eines Tages (kostet 7.500 SLR = etwa 50 €uro).
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Antwort #3 - 09.10.2015 um 13:22:54
 
chamberlin schrieb am 09.10.2015 um 10:53:22:
Mein Mann (4,5 Jahre verheiratet, seit drei Jahren in Deutschland) stammt ursprünglich aus Sri Lanka, 

...und mit welcher Begründung verweigert die Botschaft von Sri Lanka in Berlin bzw. das Generalkonsulat in Frankfurt die Ausstellung des Passes ?

Tagtäglich werden dort Passanträge gestellt oder die fertigen Pässe abgeholt, auch von vormaligen LTTE-Mitgliedern.
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chamberlin
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Antwort #4 - 09.10.2015 um 15:59:14
 
Hallo.

Ich verstehe die Fragen bzw. Einwände,
doch ist auch heute noch die Gefahr direkt am Flughafen
abgefangen und vom CID direkt in den vierten Stock gebracht zu werden, groß.

Wir waren in Frankfurt und es wurde uns am Schalter gesagt,
dass eine Beantragung des Passes nicht möglich sei,
da er noch nie einen Heimatpass hatte und auch keine SL-ID-Card besitzt.
Außerdem fragten Sie sich warum er denn jetzt einen Pass möchte,
wenn er dann doch kein Sri Lankischer Staatsbürger sein möchte.
Es war leider sehr aussichtslos.
Schriftlich wollten Sie uns das nicht geben.

Grüße.
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Antwort #5 - 09.10.2015 um 16:08:26
 
Aber Anwälte gibt es in Sri Lanka oder?
Nach welchem abkommen bzw. gesetz ist er eigentlich als Flüchtling anerkannt?
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Antwort #6 - 09.10.2015 um 16:20:43
 
chamberlin schrieb am 09.10.2015 um 15:59:14:
doch ist auch heute noch die Gefahr direkt am Flughafen abgefangen und vom CID direkt in den vierten Stock gebracht zu werden, groß.

Das ist völlig unmöglich, denn eine vierte Etage gibt es im Flughafengebäude von Colombo überhaupt nicht und auch dort wird keiner ohne jeden Grund festgenommen.

CID ist im übrigen die Kriminalpolizei in Sri Lanka, die befassen sich nicht mit ehemaligen Mitgliedern der LTTE, sofern da nicht schwerwiegende Straftaten vorliegen, die nicht durch die Amnestie erledigt sind. Da muss Dein Mann schon ein ganz "dicker Fisch" bei dieser Terrortruppe gewesen sein, wenn noch heute nach ihm gefahndet wird.
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« Zuletzt geändert: 09.10.2015 um 16:32:06 von Saxonicus »  

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Antwort #7 - 09.10.2015 um 16:20:56
 
Ja, Anwälte gibt es in Sri Lanka. Warum fragst du das?
Er hat, zusammen mit seiner Familie, ein Flüchtlingspapier der indischen Regierung.
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Antwort #8 - 09.10.2015 um 16:27:01
 
Saxonicus schrieb am 09.10.2015 um 16:20:43:
Das ist völlig unmöglich, denn eine vierte Etage gibt es im Flughafengebäude von Colombo überhaupt nicht und auch dort wird keiner ohne jeden Grund festgenommen. 



Entschuldige bitte Saxonicus, es ist nicht der vierte Stock des Flughafens, sondern des CID Gebäudes in Colombo.

Dies ist ein relativ aktueller Artikel: www.abc.net.au/news/2015-08-03/afp-provide-support-to-sri-lankan-department-accu...

Naja also, es ist so, dass selbst die Mitarbeiterin der EInbürgerungsbehörde sagte, dass es rein menschlich gesehen, ernstzunehmen sei, wenn jmd. sagt, dass er Angst hat dort hin zurück zugehen. Ich würde nicht sagen, dass die Gefahr generell ausgeschlossen ist.


Grüße.
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Antwort #9 - 09.10.2015 um 16:28:04
 
Ein Anwalt könnte ja seine personenstandsrechtlichen Probleme klären.

Also Flüchtlingsstatus nach den indischen Gesetzen und nicht nach Genfer Flüchtlingskonvention.
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Antwort #10 - 09.10.2015 um 16:31:03
 
Ja genau, soweit ich weiß hat Indien die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet. Die Flüchtlinge stehen aber unter dem Schutz der indischen Verfassung.
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