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Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deutschland" (Gelesen: 2.641 mal)
steph1
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26.09.2015 um 12:44:08
 
Hallo zusammen,

meine Frau (chinesische Staatsbürgerin) und ich haben vor kurzem in Hong Kong geheiratet, und Sie hat bei Ihrem zuständigen deutschen Generalkonsulat in Kanton nun Ihr nationales Visum (Ehegattennachzug) beantragt.

Meine Fragen:

1) wie lange dauert es erfahrungsgemäss, bis Sie das Visum hat? (ich habe von 6 Wochen bis zu 12 Wochen gehört!?)
(Erfahrungen von anderen Mitgliedern erwünscht)

2) Wie ist der weitere Ablauf nachdem die Unterlagen beim Konsulat abgegeben wurden?

3) Ergeben sich durch den Eintrag ins deutsche Eheregister (Registrierung der Ehe) irgendwelche Vorteile?


danke und Grüsse

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reinhard
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Antwort #1 - 26.09.2015 um 13:24:59
 
1) da Du das sowieso erst hinterher weißt und wissen kannst, nützen Dir Mutmaßungen nichts. Ich tippe mal auf 21,4 Wochen.

2) Die Unterlagen werden geprüft und per Kurier an das Auswärtige Amt geschickt. Danach werden sie dort an das Bundesverwaltungsamt geschickt, dass sie prüft, registriert und an die zuständige Ausländerbehörde schickt. Diese prüft, ob sie dem Visum zustimmen möchte, ggf. wirst Du nochmal gefragt oder gebeten, fehlende Unterlagen nachzureichen. Danach entscheidet die ABH, danach entscheidet die Visumabteilung.

3) Die Nachregistrierung bringt den Vorteil einer deutschen Urkunde, die bei Verlust etc. leichter zu ersetzen ist.
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steph1
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Antwort #2 - 26.09.2015 um 13:30:25
 
reinhard schrieb am 26.09.2015 um 13:24:59:
1) da Du das sowieso erst hinterher weißt und wissen kannst, nützen Dir Mutmaßungen nichts. Ich tippe mal auf 21,4 Wochen.

2) Die Unterlagen werden geprüft und per Kurier an das Auswärtige Amt geschickt. Danach werden sie dort an das Bundesverwaltungsamt geschickt, dass sie prüft, registriert und an die zuständige Ausländerbehörde schickt. Diese prüft, ob sie dem Visum zustimmen möchte, ggf. wirst Du nochmal gefragt oder gebeten, fehlende Unterlagen nachzureichen. Danach entscheidet die ABH, danach entscheidet die Visumabteilung.

3) Die Nachregistrierung bringt den Vorteil einer deutschen Urkunde, die bei Verlust etc. leichter zu ersetzen ist.



hallo reinhard...
danke für deine Info... ich hoffe doch mal, das Sie nach 6 Wochen das Visum hat!!!...
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deerhunter
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Antwort #3 - 26.09.2015 um 13:43:38
 
steph1 schrieb am 26.09.2015 um 13:30:25:
ich hoffe doch mal, das Sie nach 6 Wochen das Visum hat!!!..


6 Wochen sind sportlich gedacht, bei den langen Postwegen! Rechne lieber mit etwas längerer Zeit, denn die warten vermutlich dort nicht alle nur auf die Unterlagen deiner Frau
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steph1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.09.2015 um 07:20:43
 
deerhunter schrieb am 26.09.2015 um 13:43:38:
6 Wochen sind sportlich gedacht, bei den langen Postwegen! Rechne lieber mit etwas längerer Zeit, denn die warten vermutlich dort nicht alle nur auf die Unterlagen deiner Frau



wie lange sind denn die Postwege?... mit so einem Kurier müsste das doch relativ schnell gehen...
Hat jemand Erfahrungen, wie lange das üblicherweise dauert?

Und warum gehen die Unterlagen nicht direkt zur zuständigen Ausländerbehörde, sondern erstmal zum auswärtigen Amt und von dort aus dann zum Bundesverwaltungsamt, und erst dann zur Ausländerbehörde?
Klar kann es dann länger dauern, da es ja dann 3 Postwege gibt, bis es dann letztendlich bei der AB ankommt.
Gibt die Ausländerbehörde dann das "OK" auf elektronischem Wege wieder an das zuständige Generalkonsulat?
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Aras
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Antwort #5 - 28.09.2015 um 08:21:43
 
Es geht nicht über das Auswärtige Amt sondern geht direkt an das BVA als Postverteilzentrum. Konsularische Post wird in der Regel alle 2 Wochen versendet. Also nicht wie du denkst jeden Tag Express.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #6 - 28.09.2015 um 12:49:41
 
steph1 schrieb am 28.09.2015 um 07:20:43:
wie lange sind denn die Postwege?... mit so einem Kurier müsste das doch relativ schnell gehen...
Hat jemand Erfahrungen, wie lange das üblicherweise dauert?


Die Auslandsvertretung sammelt die Unterlagen und hat bestimmte Termine mit dem Kurierdienst, einmal pro Woche oder zweimal im Monat oder wie die Mengen gerade sind.


Zitat:
Und warum gehen die Unterlagen nicht direkt zur zuständigen Ausländerbehörde, sondern erstmal zum auswärtigen Amt


Weil die Auslandsvertretung alles, auch die Berichte für den Chef und die Post der Angestellten, zusammen packt. Das Auswärtige Amt ist die "Zentrale" aller Botschaften und damit die einzige direkte Kontaktstelle in Deutschland.

Die Post darf nicht kontrolliert werden, auch deshalb muss sie direkt von der Botschaft an das Auswärtige Amt gehen.


Zitat:
und von dort aus dann zum Bundesverwaltungsamt,


Das Auswärtige Amt sortiert aus der Post das aus, was für das Auswärtige Amt ist. Dann packt sie alles zusammen (von allen Kurieren aus allen Botschaften), was für eine Behörde des Innenministeriums ist. Dafür ist das Bundesverwaltungsamt die zentrale Übergabestelle. Dorthin gehen dann alle Akten aller Visumanträge, die weltweit eingesammelt und an das Auswärtige Amt geschickt wurden.


Zitat:
und erst dann zur Ausländerbehörde?


Das Bundesverwaltungsamt sieht erst alles durch. Und dann sind es rund 500 Ausländerbehörden, an die die Akten verteilt werden. Die "richtige" Ausländerbehörde zu suchen und zu finden ist natürlich nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes, dafür haben wir ja das Bundesverwaltungsamt.

Aber es gibt auch Akten, die nicht weitergeleitet werden, sondern wegen irgendwas an die Botschaft zurück gegeben werden. Habe ich auch schon erlebt.


Zitat:
Gibt die Ausländerbehörde dann das "OK" auf elektronischem Wege wieder an das zuständige Generalkonsulat?


Ja. Das wird einfach in die Datenbank eingetragen, die vom Bundesverwaltungsamt geführt wird, die Botschaft oder das Generalkonsulat kann das dann sehen. Auch wenn es eine Ablehnung ist.
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Aras
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Antwort #7 - 28.09.2015 um 12:56:50
 
Achso. Geht ja doch ans AA und dann weiter ans BVA. Gut zu wissen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Antwort #8 - 29.09.2015 um 19:44:00
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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