WD schrieb am 13.09.2015 um 21:08:50:...
Die deutsche Botschaft fordert aber trotzdem den Abschluss einer Versicherung auch wenn ihr nach Aussage des Mitarbeiters der GKV bekannt sein sollte, dass dies nicht der Fall ist. Immer wieder käme es zu solchen Anfragen bei der GKV und jedes mal wundern sie sich über die Unwissenheit bei den Botschaften.
Nun habe ich vor einigen Tagen die Botschaft kontaktiert und auch hier lautet wieder die Antwort: Es wird eine Reisekrankenversicherung für die Einreise benötigt - andernfalls kann es zu Ablehnung kommen. Man gab mir zwischen den Sätzen zu verstehen, dass es ihnen egal ist was andere sagen bzw. das Gesetz dazu sagt.
Es bleibt einem also nur übrig nach deren Pfeife zu tanzen weshalb ich eine Incoming-Versicherung für 60 Tage abgeschlossen habe. Kosten lagen bei etwa 100 €.
Sie hätte es auch einfach drauf ankommen lassen können.
Den Ablehnungsbescheid für das
FZF Visum, in dem die Botschaft schreibt, dass die
KV als Teil der Sicherung des
LU bei der
FZF zum Deutschen fehlt, hätte es wohl kaum gegeben.
Selbst wenn ihr euch einschüchern lasst und ihr das Risiko einer Verzögerung hättet ausschliessen wollen, hättest du eine
KV für einen Tag abschliessen können für € 1,-, dann hätte das Visum halt nur einen Aufenthalt von 1 Tag erlaubt, aber das reicht zur Einreise und für ein Fax mit Antrag auf Erteilung der
AE an die
ABH und dann tritt die Fiktionswirkung ein.