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Arbeitslosengeld und spätere Einbürgerung (Gelesen: 2.092 mal)
Maria22
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.09.2015 um 22:46:01
 
Hallo Ihr Lieben,

Mein Ehemann ist noch Drittstaatsangehöriger, möchte aber so bald wie möglich die dt. Staatsbürgerschaft beantragen.
Momentan arbeitet er Vollzeit und hat einen befristeten Arbeitsvertrag (3 Jahre). Da er sich beruflich aber umorientieren möchte, würde er gerne nächstes Jahr eine Weiterbildung machen, welche 6 Monate dauert. Kann er für diesen Zeitraum auf irgendwelche staatliche Unterstützung hoffen ohne seinen zukünftigen Antrag auf Einbürgerung zu gefährden?
Ich beende nächstes Jahr mein Studium, daher sieht es finanziell nicht sehr sicher aus.

Freue mich schon mal auf Eure Antworten.
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reinhard
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Beiträge: 15.419

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.09.2015 um 22:51:50
 
Wenn er die vorzeitige Einbürgerung als Ehemann will (also nicht nach acht, sondern nach drei Jahren Aufenthalt), muss der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein.

Das bedeutet normalerweise eine Festanstellung, bei der die Probezeit überstanden ist. Er könnte also sechs Monate nach Arbeitsbeginn eingebürgert werden, wenn er die anderen Voraussetzungen (Vorstrafen, Einbürgerungstest) erfüllt.

Seine Chancen in Bezug auf eine Einstellung irgendwo und überstehen der Probezeit kann ich natürlich nicht einschätzen. Aber wenn das gelingt, schadet der ALG-Bezug in der Vergangenheit nicht mehr.
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Maria22
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.09.2015 um 23:20:23
 
Hallo reinhard,

vielen Dank fuer die Info!

Schoenes Wochenende noch!
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