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Nachbeurkundung der Eheschliessung für uns sinnvoll? (Gelesen: 2.143 mal)
Obst88
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02.09.2015 um 22:34:31
 
Welche Vorteile hätte eine Nachbeurkundung unserer in Dänemark geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt? Bisher wurde die dänische Urkunde überall anerkannt. Einen gemeinsamen Familiennamen haben wir beim deutschen Standesamt bereits bestimmen können. Damit liegt doch der einzige Vorteil der Nachbeurkundung darin, dass man vom deutschen Standesamt eine Ersatzurkunde bekommen könnte falls benötigt. In Dänemarkt eine neue Urkunde zu bekommen ist allerdings auch nicht schwer, das geht einfach per Email und die Apostille würde man per Post bekommen können. Gibt es sonst noch Vorteile?
Die Geburtsurkunde meiner Frau haben wir vorliegen, damit sollte die Nachbeurkundung klappen. Aber so recht sehe ich da keinen Sinn drin, da die Namenserklärung ja bereits erfolgt ist. Da sollte es im Falle das wir ein Kind bekommen doch so auch kein Problem mit der Ausstellung dessen Geburtsurkunde geben.
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trixie
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Antwort #1 - 02.09.2015 um 23:15:23
 
Da dein Mann aus einem Land mit sicheren Urkundenwesen kommt, wären spätere notwendige Unterlagen von ihm sehr schnell und unkompliziert zu besorgen. Der einzige Vorteil den ich sehe, dass man nicht immer wieder für eine andere Behörde die Unterlagen besorgen muss, sondern bereits in deutsches Dokument besitzt.
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Antwort #2 - 03.09.2015 um 01:00:32
 
Obst88 schrieb am 02.09.2015 um 22:34:31:
Da sollte es im Falle das wir ein Kind bekommen doch so auch kein Problem mit der Ausstellung dessen Geburtsurkunde geben. 


Bei Geburt eine Kindes kann das deutsche Standesamt auf die Überprüfung der Angaben in der Geburtsurkunde der Ehefrau bestehen, wenn die Urkunde aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommt, wird man da oft. Da die Daten der Kindesmutter mit der Geburtsurkunde des Kindes das erste mal auch in eine deusche Urkunde übernommen werden, ist hier die Schwelle auf eine Überprüfung deutlich geringer als bei anderen Behörden.

Ob ihr dann eine dänische Urkunde habt ist unbeachtlich, die Angaben dort binden keinen Standesbeamten. Und manche Standsämter stellen, bis die Überprüfung abgeschlossen wird, keine Geburtsurkunde aus.

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Obst88
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Antwort #3 - 03.09.2015 um 08:00:08
 
Ist die deutsche Namenserklärung keine Urkunde? Zumindest hatte man uns bei der Einbürgerungsbehörde gesagt, dass sie die Schreibweise ihres Geburtsortes aus der Namenserklärung übernehmen und nicht aus der übersetzten und legalisierten Geburtsurkunde aus China. Nach dem Motto wir übernehmen eher den Fehler einer deutschen Behörde als einer chinesischen Behörde. Nur hatte der Standesbeamte bei der Namenserklärung den Geburtsort einfach aus ihrem Reisepass übernommen, ohne vorliegende Geburtsurkunde (im chinesischen Reisepass steht immer nur die Provinz, nicht der eigentliche Geburtsort).

Das Standesamt hatte uns auch mal gesagt, dass sie für uns problemlos ohne weitere Überprüfung eine Geburtsurkunde für ein Kind ausstellen würden. Allerdings würde uns das dann wohl nicht helfen wenn wir vorher umziehen sollten und die Mitarbeiter des neuen Amtes eine Überprüfung wollen.

Angenommen wir bleiben Kinderlos hätte die Nachbeurkundung keine Vorteile?
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Antwort #4 - 03.09.2015 um 09:15:04
 
Obst88 schrieb am 03.09.2015 um 08:00:08:
Angenommen wir bleiben Kinderlos hätte die Nachbeurkundung keine Vorteile? 

Die Meinungen hierzu im Forum gehen auseinander.
Die meisten Behörden akzeptieren die internationale dänische Heiratsurkunde, womit eine Nachbeurkundung keine Vorteile bringt.
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Obst88
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Antwort #5 - 04.09.2015 um 08:33:44
 
Müssen sie die Urkunde nicht akzeptieren wenn eine Apostille drauf ist?
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