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Endlich geht es los ! Unterlagen? (Gelesen: 1.719 mal)
Themen Beschreibung: Noch paar Fragen
andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2015 um 12:51:05
 
Also. Einen schönen guten Tag erst mal.

Mein Lebenspartner und ich waren heute bei der ABH.
Wir haben,sowie es Aras uns empfohlen hat,einen Formlosen Antrag gestellt. Wurde mit heutigem Datum gestempelt.

Da wir jetzt auf einen Termin warten müssen,und die Frist hoffentlich auch als Rechtsgemäß von der Behörde anerkannt wird,wolltw ich noch einige Fragen stellen.

Ich bin deutscher. Verdiene um die 2300 wuro. Er ist noch Student und will,sobald sein AE umgewandelt wird,eine Ausbildung anfangen.

1- Muss ich meine Lohnbescheide nachweisen?
2-Lebenspartnerschaft in Original oder nur Kopie?
3-Auf wie vielen Jahre wird die AE befristet? Da die Ausbildung 3 Jahre dauert,muss er auch für die Dauer einen AE bekommen (Ausbildungsleiter) will es so.
4-Wenn er schin vorher über 1 Jahr mit einer  AE war,kann er dann nach 2 Jahre Ehe die Einbürgrung bekommen?
5- Müssen wir einen Mietvertrag nachweisen?
6-Muss er Versichert sein ?( Krankenversicherung) ?
7- Ein Kumpel von mir hatte bei uns gewohnt. Jetzt ist er weg aber immer noch bei uns angemeldet. Ein Indiz für eine Scheinehe ? ( Wir wohnen aber gemeinsam und alleine).
8- Ist es ein Indiz für eine Scheinehe,wenn wir der ABH mitteilen,dass wir schon lange die eingetragene Partnerschaft eingehen wollten weil wir uns lieben,und gleichzeitig,um sein AE umzuwandeln um es ihm zu ermöglichen ,eine Ausbildung anfangen zu dürfen?
9-Ich habe gehört,dass die ABH uns besuchen wird. Wenn wir zusammen leben und schlafen,ist der Verdacht auf Scheinehe gelöst?
Danke

Viele Fragen,sorry.  Kuss
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Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.08.2015 um 12:59:46
 
1.: klares Nein, auch wenn die ABH diese teilweise fordert. Einfach ablehnen und sich nicht verarschen lassen von denen. Selbst ohne Einkommen oder Hartz 4 spricht nichts gegen die AE als Ehepartner eines Deutschen.

2.: warum nicht beides mitnehmen und Kopie da lassen?

3.: wird befristet, auf wie lange entscheidet die ABH. Manche direkt 3 Jahre, andere nur 12 Monate zu Beginn der Ehe

4. bei Verheirateten reicht 3 Jahre Aufenthalt mit 2 Jahren gelebter Ehe zur Einbürgerung, bei Lebensgemeinschaft kann es anders sein, das weiss ich nicht.

5.: Wohnraum ja, Meldebescheinigung sollte eigentlich ausreichen. Würde so wenig wie möglich vorlegen bei Ämtern (zB Mietvertrag oder Eigentumsnachweis).

7-9.: Scheinehe wird nicht immer unterstellt. Liefert so wenig Infos wie möglich, es geht die nichts an. Minimalprinzip. Besuchen kommen die euch, wenn ein Verdacht vorliegt und dies überprüft werden soll. Entspricht aber nicht dem Standard, hast wohl GZSZ geschaut, da ist das gerad Thema Durchgedreht
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Aras
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Antwort #2 - 31.08.2015 um 13:04:47
 
Zu 4.
Ich gehe davon aus, dass Lebenspartnerschaften der Ehe in diesem Bereich vollständig gleich gestellt ist. Alles andere wäre Diskriminierung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.08.2015 um 13:05:55
 
Durchgedreht GZSZ lool. Naja nicht das. Aber gehört und dokus gibt es auch. Also wird es nichts mit der Ausbildung? 12 AE wird ihn der Leiter nicht aufnehmen. Wurde uns schob gesagt. Es muss für die dauer der Ausbildubg auch ein AE vorliegen.  Griesgrämig

Zu 4: Ich dachte das Aufenthaltsgesetz wurde dem Lebenspartnerschaftzgesetz angegleicht oder? Weil überall steht "Ehe oder eingetragene Partnerschaft !

Danke
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Aras
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Antwort #4 - 31.08.2015 um 13:14:06
 
Wenn ihr dann den Antrag beim Termin konkretisiert, dann beantragt ihr explizit schriftlich drei Jahre. Wenn die 1 Jahr geben wollen muss das auch begründet werden. Kannst ja vorsorglich auch die anstehende Ausbildung als Grund für die längere Gültigkeitsdauer angeben .
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #5 - 31.08.2015 um 13:20:33
 
Zitat:
Also wird es nichts mit der Ausbildung? 12 AE wird ihn der Leiter nicht aufnehmen. Wurde uns schob gesagt. Es muss für die dauer der Ausbildubg auch ein AE vorliegen.

Vielleicht sollte man mit dem Ausbildungsleiter noch einmal reden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die AE nicht deckungsgleich mit der Dauer einer Ausbildung ist. Ist die AE kürzer, dann muss sie halt während der Ausbildung verlängert werden, was auch getan wird, wenn die familiären Spielregeln eingehalten werden.

Was nützt dem Ausbildungsleiter eine AE von 3 Jahren, wenn die LP nach 12 Monaten in die Brüche geht?
Das sollte man vermitteln können.
Wenn der Ausbildungsleiter dennoch stur ist, dann möge er doch ein kurzes Schreiben verfassen, aus dem hervorgeht, dass der Ausbildungsplatz nur dann vergeben wird, wenn die AE für 3 Jahre erteilt wird.
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.08.2015 um 13:47:05
 
Aras. Wir haben jetzt versucht das Formular auszudrucken. Wie es scheint hat Bayern bzw. München ihr eigenes Formular. Das Problem : bein Ausdrucken fehlen immer einige Sätze. Können wir auch den Standard Formular benutzen ?
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trixie
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Antwort #7 - 31.08.2015 um 14:05:55
 
Zitat:
Wir haben jetzt versucht das Formular auszudrucken. 

Von welchem Formular sprichst du?
Ich dachte es wäre ein formloser Antrag gestellt worden. Damit hat sich das mit dem Formularantrag erst einmal erledigt. Wenn die ABH für ihre Arbeit ihr eigenes Formular benötigt, wird sie es euch schon zusenden.
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.08.2015 um 17:03:12
 
Ok danke euch allen.
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