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Einbürgerung-Ausbildungsuchend (Gelesen: 1.308 mal)
Hope92
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i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung-Ausbildungsuchend
28.08.2015 um 01:35:49
 
Hallo,

ich(23) bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, habe nach dem Abitur 1 Jahr studiert und jetzt suche ich nach einer Ausbildung. Ich möchte mich für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bewerben, aber dafür brauche ich die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum Ausbildungsbeginn( nächstes Jahr) möchte ich in Japan einen Freiwilligendienst machen( alles selbst organisiert) aber dafür brauche ich ein Working Holiday Visum, was man nur mit der deutschen Staatsangehörigkeit bekommt. Ich möchte die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, aber würde ich sie bekommen? Habe keine Arbeit bin auf der Suche nach einer Ausbildung und meine Mutter bezieht ALG2, mein Vater ist Rentner.

Über Antworten würde ich mich freuen, das Thema ist für mich sehr wichtig. Traurig

LG Hope92
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Newman
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i4a rocks!


Beiträge: 120
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.08.2015 um 09:04:37
 
Das könnte schwierig werden. Für die Ausbildung im nächsten Jahr hast Du noch keine Zusage und im Moment arbeitest Du nicht. Der Unterhalt läuft also über Deine Eltern, wovon ein Elternteil ALG II bezieht. Der Freiwilligendienst in Japan wird wohl auch unbezahlt sein, oder? Zudem musst Du normalerweise noch Deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, je nachdem, um welches Land es da geht, kann Dein Zeitplan schnell zusammenbrechen.

Du solltest auf jeden Fall ein Gespräch mit "Deiner" Einbürgerungsbehörde vor Ort führen.

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Hope92
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i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 28.08.2015 um 14:33:24
 
@Newman und was, wenn der Freiwilligendienst bezahlt wird? Und um eine Zusage für den Ausbildungsplatz zu bekommen, ist die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung .

LG
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.08.2015 um 14:38:17
 
Mach doch lieber ein FSJ oder BFD in Deutschland.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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