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Aufenhaltstitel und Minijob (Gelesen: 582 mal)
fyooree
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenhaltstitel und Minijob
27.08.2015 um 13:23:31
 
Hallo liebe Leute,

ich bin neu hier und komme weil wir uns im Paragrafendschungel verlaufen haben.

Meine südkoreanische Freundin hat ein Aufenthaltstitel für Deutschland.
Sie ist Künstlerin und darf angeblich nur in diesem Bereich arbeiten. Ist das richtig?
Um regelmäßig Geld zu verdienen möchte sie einen Minijob als Kellnerin annehmen. Ist das möglich?
Leider erreichen wir bei der Auslänerbehörde niemanden, weswegen wir uns an euch wenden.
Folgendes steht im Visa:
"Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Aus.Behörde ($4 ,2)
Erlischt mit Beendigung der selbstständigen Tätigkeit als Künstlerin /Malerin"

Könnt ihr uns weiterhelfen oder könnt ihr uns sagen, wo wir Hilfe bekommen?

Vielen Dank und schöne Grüße,

fyooree
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenhaltstitel und Minijob
Antwort #1 - 27.08.2015 um 13:28:15
 
Die Infos stehen schon in ihrer Aufenthaltserlaubnis: Sie muss mit dem Jobangebot zur Ausländerbehörde, und dort die Erlaubnis für eine Beschäftigung beantragen. Sofern sie sich nicht seit zwei Jahre hier mit einer AE aufhält, wird hier wohl auch die Agentur für Arbeit eingeschaltet, die eine Vorrangprüfung durchführen wird. Es wenn die Zustimmung da ist, kann sie entsprechend arbeiten. Vorher ist es ihr nicht gestattet.
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