Hallo an alle,
ich beabsichtige einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Ich habe am 27.07.2015 bei einer Firma angefangen zu arbeiten, ich verdiene dort ein bisschen mehr als 1500€ Nettolohn+ 240€ Spesen. Ich habe drei Kinder (jeweils 12, 5 und 3 Jahre alt) , daher bekommen wir 558€ Kindergeld im Monat. Ich habe aber eine fünfjährige autistische Tochter, die pflegebedürftige ist, da sie lt. Sozialamt 50% schwerbehindert ist, für sie bekommen wir noch 305 € Pflegegeld von der Krankenkasse.
Nun meine Fragen:
Lt. Jobcenter haben wir einen Anspruch auf ca. 500€ im Monat, das ohne die Spesen und Pflegegeld zu berücksichtigen. Da weder die Spesen noch das Pflegegeld vom Jobcenter berücksichtigt werden, sind diese auch evtl. von der Einbürgerungsbehörde auch nicht als Einkommen zu berücksichtigen? Weil wenn ja, hätte ich dann mal keinen Anspruch mehr drauf, Alg II zu beantragen, oder?
Da wir eine pflegebedürftige Tochter haben, kann meine Frau (sie ist deutsche) nicht arbeiten, kann es sein dass die
EBH sowas berücktsichtigt als Nachteil bzw. Vorteil für meine Einbürgerung? Ich meine, wenn meine Frau arbeiten könnte, hätten wir auch keinen Anspruch auf ALG II, aber sie kann nicht und sie ist nicht daran schuld, oder?
Vielen dank liebe Experten!