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FZ-Visum Beirut für EU-Familienangehörige (Gelesen: 1.568 mal)
Kartoffel
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05.08.2015 um 19:55:09
 
Hallo,
Ehefrau (Syrerin, mit Baby) eines schon in DEU lebenden EU-Bürgers stellte vor mehr als 2 Monaten bei der dt. Botschaft Beirut einen FZ-Visumsantrag. Bis heute gab es weder Rückfragen noch Visum, laut lokaler ABH auch noch nicht im System. Bei allem Verständnis für die sicherlich komplette Überlastung, gilt das wohl nicht mehr als "so bald wie möglich" (Visumhandbuch). Aber was hilft in der Praxis?
Würde eine höfliche Aufforderung per Fax/E-Mail an das Konsulat, das Visum doch nun bitte zu erteilen, überhaupt die nächsten 4 Wochen gelesen? Oder besser an das Auswärtige Amt richten? Könnte eine Vorabzustimmung der ABH (wird die hier beteiligt?) die Akte aus dem Stapel ziehen?  Zunge

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reinhard
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Antwort #1 - 05.08.2015 um 22:27:53
 
Sie hätte ein einfaches Einreisevisum beantragen und die Freizügigkeit des Gatten nachweisen müssen, die Botschaft hätte das Visum in zwei Wochen geben müssen.

Falls sie das falsche Visum beantragt hat, ein zustimmungspflichtiges FZF-Visum, hätte die Botschaft das eigentlich erkennen sollen und ändern sollen – und da hat sie vermutlich gerade keinen Kopf für.

Ich würde mich an den Bürgerservice des AA wenden.

Die ABH muss eigentlich nicht beteiligt werden, falls die Freizügigkeit bereits bestätigt wurde und bei den Antragsunterlagen dabei war. Ist einfach das Problem, das Richtige mit den richtigen Unterlagen zu beantragen.
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Kartoffel
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Antwort #2 - 31.08.2015 um 17:49:01
 
Ich muss leider noch eine Frage nachschieben: Müssen die Geburts- und Heiratsurkunde legalisiert worden sein, oder gilt auch hier für EU-Familienangehörige eine großzügigere Regelung? (Sorry, habe mich ernsthaft bemüht, dazu eine klare und seriöse Passage zu finden...)
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.08.2015 um 18:30:44
 
Wenn dann nur die Heiratsurkunde.
Eindeutig vorgeschrieben ist da nichts.
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