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Abgelehntes Visum deutsche Botschaft Peking (Gelesen: 1.473 mal)
beginner
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Beiträge: 1

Riesa, Germany
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31.07.2015 um 09:19:23
 
Hallo zusammen,

meine chinesische Freundin will mich demnächst besuchen und hat das deutsche Visum beantragt. Beim folgenden Anruf durch die Botschaft ist ein Malheur passiert.

Sie hat gerade die Arbeitsstelle gewechselt, und zum Zeitpunkt des Anrufs war sie schon bei der neuen Firma beschäftigt. Die Bestätigung des Arbeitgebers hat aufgrund der Probleme mit dem alten Arbeitgeber eine Freundin mit eigener Firma aus Gefälligkeit gemacht.  Schockiert/Erstaunt
Nun die Katastrophe: auf Nachfrage der Botschaft konnte meine Freundin sich nicht sofort an den Namen der Firma erinnern, die die Bestätigung ausgestellt hat.
Die Ablehnung kam natürlich prompt.

Begründung:
- Informationen über Zweck und Bedingungen des Aufenthalts waren nicht glaubhaft
- Absicht, vor Ablauf des Visums auszureisen, konnte nicht festgestellt werden
- Begründete Zweifel an Echtheit/Wahrheitsgehalt eines vorgelegten Belegs

Habt ihr Tipps für mich, wie wir das noch retten können? Remonstration dauert wahrscheinlich zu lange, also Neuantrag? Was sollten wir der Botschaft schreiben?

Vielen Dank für jeden Hinweis.
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Aras
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Antwort #1 - 31.07.2015 um 09:46:11
 
beginner schrieb am 31.07.2015 um 09:19:23:
Beim folgenden Anruf durch die Botschaft ist ein Malheur passiert.


Das war kein Malheur sondern ein gescheiterter Betrugsversuch. Ich sehe hier offen gesagt keinen Spielraum für sie, dies im Rahmen einer Remonstration zu klären. Was will sie schreiben? Bei allem war ich ehrlich, bis auf die Angabe meines Arbeitgebers? Da können Sie mir vertrauen?

Im Visaantrag steht geschrieben:
Zitat:
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass sie richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Erklärungen zur Ablehnung meines Antrags oder zur Annullierung eines bereits erteilten Visums führen und die Strafverfolgung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der den Antrag bearbeitet, auslösen können.


Vielleicht sollte sie lieber schweigen, damit nicht mehr belastendes Material entsteht..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 31.07.2015 um 11:05:35
 
Hier lag eindeutig ein Betrugsversuch, eine versuchte "Visaerschleichung" vor!
Ich würde jetzt überhaupt nichts machen...1 - 2 Jahre ins Land ziehen lassen und es erneut, mit "ehrlichen" Angaben versuchen. Chance sehe ich trotzdem als gering an
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Aras
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Antwort #3 - 31.07.2015 um 11:10:35
 
Die Ablehnung ist bis zu 5 Jahre im VIS gespeichert. Sie sollte lieber 5 Jahre warten bis es gelöscht ist.
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Antwort #4 - 31.07.2015 um 12:12:34
 
Aras schrieb am 31.07.2015 um 11:10:35:
Die Ablehnung ist bis zu 5 Jahre im VIS gespeichert. Sie sollte lieber 5 Jahre warten bis es gelöscht ist.

Ok, dann muss man 5 Jahre warten.....Betrug macht klug  Laut lachend
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