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Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben? (Gelesen: 5.608 mal)
Samurai
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21.07.2015 um 18:00:14
 
Hallo,
ich habe da mal eine Frage: mein Ex-Ehemann, wir sind geschieden, will sich nun Einbürgern lassen und braucht dazu das Original des Trauscheins - wir hatten in DK geheiratet und nur ich habe wohl das Original.

Wenn ich ihm nun das Original in die Hand gebe, was kann er im schlimmsten Fall damit "anstellen" - eigentlich gebe ich Originale nicht gerne aus der Hand, aber er meint, dann hätte er nicht soviel Gerenne und was solle er denn mit dem Trauschein, wir seien ja geschieden......nun, ich weiß nicht, ob ich jemals wieder den Trauschein brauche....ER braucht ihn ja jetzt auch auf einmal......
Was meint ihr?
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Aras
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Antwort #1 - 21.07.2015 um 19:01:21
 
Ich fände es asozial nicht die Urkunde zu geben. Kannst ja sicherheitshalber eine Kopie von machen.

Außerdem wird die Urkunde von der Behörde zurück gegeben. Also kannst du ja darauf bestehen ,dass er die Eheurkunde auch wieder zurück gibt.

Du könntest ja ihm vorschlagen, dass die Eheschließung in Deutschland auf seine Kosten nachregistriert wird. Kostenpunkt 80 €. Ihr werdet dadurch nicht wiederverheiratet sondern nur die Eheschließung an sich wird dadurch in deutsche Register eingetragen. Gibst einfach bei der Nachbeurkundung gleichzeitig den Scheidungsbeschluss hinzu. Er kann dann soviele deutsche Eheurkunden ziehen wie er will.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Samurai
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Antwort #2 - 21.07.2015 um 19:39:18
 
ich hatte ihm eine Kopie gegeben, aber das Amt will das Original....
klar will ich die dann wieder zurück, nur wer sagt mir, dass ich die dann wieder von ihm kriege?

und Geld will er natürlich keins ausgeben.
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Antwort #3 - 21.07.2015 um 19:52:08
 
Samurai schrieb am 21.07.2015 um 19:39:18:
ich hatte ihm eine Kopie gegeben, aber das Amt will das Original....

Wenn ihr geschieden seid, dann steht im Scheidungsbeschluss alles wichtige drin. Wann geheiratet, wann geschieden. Unterhaltsverpflichtungen etc..

Samurai schrieb am 21.07.2015 um 19:39:18:
klar will ich die dann wieder zurück, nur wer sagt mir, dass ich die dann wieder von ihm kriege?

Hat er keine Urkunde gehabt?

Samurai schrieb am 21.07.2015 um 19:39:18:
und Geld will er natürlich keins ausgeben.

Aber für die Einbürgerung will er zahlen?
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Antwort #4 - 21.07.2015 um 21:02:15
 
Ein Notar könnte eine Abschriftsbeglaubigung machen. Kostet natürlich auch Geld.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Samurai
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Antwort #5 - 21.07.2015 um 21:15:31
 
nein, er hat wohl keinen Trauschein.

Frage ist ja, was könnte man mit der Urkunde so alles anstellen? und brauche ich sie irgendwann nochmal? oder ist das eher etwas fürs Archiv? oder ist es egal, ob ich sie zurückbekomme oder nicht?
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Antwort #6 - 21.07.2015 um 21:27:50
 
Woher sollen wir wissen ob du es jemals wieder brauchen wirst?

Ich brauche z.B. derzeit die Eheurkunde meiner Eltern um in einem Verfahren meine Ehelichkeit nachzuweisen. Meine geschiedenen Eltern haben wohl auch nicht mehr daran gedacht aber trotzdem habe ich das sowjetische Original von meiner Mutter bekommen.

Samurai schrieb am 21.07.2015 um 21:15:31:
Frage ist ja, was könnte man mit der Urkunde so alles anstellen?

Frage ist, was er mit einem Trauschein machen könnte, das er direkt aus Dänemark holen könnte?

Du kannst ja auch einfach mit ihm zur Einbürgerungsbehörde gehen, das Dokument vorlegen. Dann wird die einen Stempel auf die Kopie machen "Original lag vor" und sie gibt dir das Dokument sofort wieder zurück.
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Antwort #7 - 22.07.2015 um 15:47:18
 
die Frage war ja, ob der Trauschein für irgendwas noch nützlich sein könnte.....in deinem Fall siehst du ja, das er noch nach Jahren nützlich ist...

und was das "assozial" angeht....sein Verhalten war in der Vergangenheit mehr als assozial.

Ich glaube nicht, dass es so leicht ist etwas aus Dänemark zu bekommen....es ist auf alle Fälle mit Zeit und Geld verbunden, das er mit Sicherheit, soweit kenne ich ihn, nicht investieren möchte.

Ja, das mit dem Trauschein steht auch im Scheidungsurteil, aber lt. ihm, reicht das dem Einbürgerungamt nicht.

Nun, ich werde ihm das Original auf alle Fälle nicht aushändigen, sondern mitgehen....und wenn er sich da auf den Kopf stellt.....und wenn er das tut, dann ist mit Sicherheit wieder etwas faul.

Danke für die Antworten.
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Antwort #8 - 22.07.2015 um 16:16:01
 
und grad geschrieben, dass das Original nicht ohne mich geht....und schon 4 sms als Antwort, i should eat it und das sind noch die harmloseren antworten.....

Also ist ganz klar, es steckt was anderes dahinter.....weiß ich denn wirklich, ob er sich Einbürgern lassen will? Leider habe ich ihm schon einen Schrieb aufgesetzt, dass er Unterhalt für seine Kinder zahlt...es hätte ja auch sein kontoauszug gereicht.....
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Eduard
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Antwort #9 - 22.07.2015 um 16:18:55
 
Samurai schrieb am 22.07.2015 um 15:47:18:
Ja, das mit dem Trauschein steht auch im Scheidungsurteil, aber lt. ihm, reicht das dem Einbürgerungamt nicht.

Das ist ganz normal. Die wollen alle alten Heiratsurkunden sehen, "Informationen aus zweiter Hand" (also das, was im Scheidungsurteil steht) reichen nicht. Da könnte es sowieso noch Probleme geben, wenn eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk erwartet wird, was es in Dänemark aber m. W. nicht gibt.

Aras schrieb am 21.07.2015 um 19:01:21:
Du könntest ja ihm vorschlagen, dass die Eheschließung in Deutschland auf seine Kosten nachregistriert wird. Kostenpunkt 80 €.

Je nachdem, wo der Ex-Mann herkommt, kann es aber auch deutlich teurer (und auch langwieriger) werden, wenn zusätzliche Dokumente mit Übersetzung vorgelegt werden müssen und vielleicht noch eine Urkundenüberprüfung hinzukommt.

Es ist aber auch in Dänemark kein Problem, eine neue Ausfertigung der Ehekunde zu bekommen. Wir haben 2011 eine neue Ausfertigung per E-Mail angefordert, 15 Euro überwiesen und nach 3 Wochen war sie in der Post.

Von daher kann man das Original ruhig vorübergehend aus der Hand geben, man sollte sich halt eine Kopie wegen der Daten machen. Andererseits könnte natürlich der Ex-Mann diesen Weg gehen und selbst eine Zweitausfertigung für sich anfordern.



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« Zuletzt geändert: 22.07.2015 um 16:40:48 von Eduard »  
 
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Antwort #10 - 22.07.2015 um 16:27:18
 
Samurai schrieb am 22.07.2015 um 16:16:01:
und grad geschrieben, dass das Original nicht ohne mich geht....und schon 4 sms als Antwort, i should eat it und das sind noch die harmloseren antworten.....


Ja dann wissen wir ja jetzt genau, dass er der Asoziale ist Zwinkernd.

Obwohl ich auch entsprechend ungehalten wäre, wenn sich meine Ex in meine Angelegenheiten einmischen will. Zumindest hättest du das mit dem Notar auf seine Kosten erstmal vorschlagen können.

Aber nun gut. Für mich ist die Sache abgeschlossen.
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Antwort #11 - 22.07.2015 um 16:39:09
 
Samurai schrieb am 22.07.2015 um 16:16:01:
und grad geschrieben, dass das Original nicht ohne mich geht....und schon 4 sms als Antwort, i should eat it und das sind noch die harmloseren antworten.....


Ich denke, dass das Aufzählen einiger Möglichkeiten reicht:

- Du mit Original zur Behörde, vorzeigen, vermerken, Original wieder mitnehmen.

- beglaubigte Kopie beim Notar, wenn er im Voraus bezahlt.

- Hinweis auf die Möglichkeit, dass er sich ein eigenes Original in DK holt (per Mai anfordern, ein paar Euro bezahlen, auf die Post warten).

Antworten, die sich nicht auf eine der Möglichkeiten beziehen, dann ignorieren. Vielleicht liest er das ja irgendwann dann doch und antwortet ordentlich, oder eben nicht.

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Antwort #12 - 22.07.2015 um 16:46:35
 
P. S.:

reinhard schrieb am 22.07.2015 um 16:39:09:
- Hinweis auf die Möglichkeit, dass er sich ein eigenes Original in DK holt (per Mai anfordern, ein paar Euro bezahlen, auf die Post warten).

Wenn die EBH nach "Schema F" vorgeht, kann es passieren, dass sowieso eine aktuelle Ausfertigung gebraucht wird...
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Antwort #13 - 22.07.2015 um 17:23:13
 
Ein Original (wenn es nur eins gibt) gibt man nicht aus der Hand. Egal wovon.
Zur Not rede mit der Behörde, ob Du denen die Urkunde selber schicken kannst und ob Du die von denen auch definitiv zurück bekommst (und nicht Dein Ex-Mann als Antragsteller). Oder eben ob die Vorlage im Original reicht. Dann geh eben mal hin damit und zeige sie vor.
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Samurai
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Antwort #14 - 22.07.2015 um 18:07:56
 
ja nun, ich gehe dann ende der woche aufs rathaus, lass mir dort eine beglaubigte kopie ausstellen, gehe in vorleistung und wenn er sie dann abholt, dann muß er den betrag zahlen....denke, das ist die einfachste lösung und für weiteres bin ich dann nicht mehr zuständig.
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