Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Pflichten der deutschen Botschaft (Gelesen: 3.876 mal)
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pflichten der deutschen Botschaft
22.06.2015 um 15:01:44
 
Ist die deutsche Botschaft verpflichtet dir über Rechte zu beraten und zu informieren? Müssen sie alle Visummerkblätter auf ihrer Internetseite präsentieren oder kann sie manche einfache manche weglassen, auch wenn die auf der Internetseite einer deutschen Botschafts in einem anderen Land eingeblendet sind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #1 - 22.06.2015 um 15:38:13
 
Ist meine Frage undeutich oder kennt niemand hier eine Antwort dazu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #2 - 22.06.2015 um 15:52:23
 
Beratungspflicht gibt es für jede Behörde.

Aber es gibt keine Pflicht der Behörde alle Informationen übers Internet zu veröffentlichen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #3 - 22.06.2015 um 18:00:40
 
Wenn sie alle Visum für langfristigen Aufenthalt auflisten auf der Internetseite , dürfen sie dann einfach Eins weglassen. Was ist wenn sie am Gebäude der Botschaft eine Tafel mit allen Merkblättern, für jedes Visum ein Merkblatt, aufhängen und auffordern mich über diese Tafel über die Visum zu informieren, muss dann die Tafel vollständig sein oder dürfen sie ein Visum nicht aus lassen? Danke euch für eure Aufmerksamkeit.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #4 - 22.06.2015 um 21:38:41
 
Ich verstehe nicht, was an Aras' Antwort unklar war.

Es gibt wohl eine Pflicht zur Beratung im Einzelfall. Aber es gibt keine Pflicht, irgendwelche Informationen auf irgendeine konkrete Weise zu veröffentlichen.

Die Behörde macht es sich mit vernünftigen Internetseiten schlicht selbst leichter - wenn die Kundschaft weiß, was im Allgemeinen benötigt wird, gibt es weniger Diskussionen im Einzelfall.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #5 - 22.06.2015 um 21:42:57
 
Ich wurde aber falsch beraten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #6 - 22.06.2015 um 21:44:08
 
Er wollte eigentlich ein recht auf Wiederkehr - eben im chat
geoutet. Wir baten ihn, die Details hier zu ergänzen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #7 - 22.06.2015 um 21:45:31
 
Ich habe denen ausführlich von meiner Situation erzählt und indirekt nach einem Recht auf Wiederkehr gefragt. Mir wurde aber ein Studentenvisum empfohlen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #8 - 22.06.2015 um 21:56:21
 
Wenn man die Fehlberatung nachweisen kann, dann könnte man Wiedereinsetzen in den vorigen Stand durchsetzen.

Aber wie will man die Fehlberatung nachweisen?
Nicht vergessen, dass man auch Anträge mündlich stellen kann. Aber trotzdem ist das nicht einfach.

Bin aber kein Anwalt. Ohne Gewähr.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #9 - 22.06.2015 um 22:03:32
 
Nochmal für alle, fall jemand von euch mir helfen kann oder einen Tippp für mich hatt.

Als ich 18 Jahre alt war, ging ich zur deutschen Botschaft und erzählte denen meinen Lebenslauf. Ich erfüllte zur Zeit alle Vorraussetzung auf einem Recht auf Wiederkehr. Die Beamten in der deutschen Botschaft empfohlen mir ein Studentenvisum zu beantragen. Ich habe denen aber gesagt dass ich wieder langfristig in Deutschland bleiben will. Sie sagten mir, ich soll mich dann an einer Tafel wenden soll wo alle Visumarten aufgelistet sind. Auf dieser Tafel stand nicht dass Recht auf Wiederkehr. Damals wusste ich nichts von diesem Recht und habe eingesehen dass ich keine andere Chance hätte. Daher bin ich dem Rat der deutschen Botschaft gefolgt und habe ein Studentenvisum beantragt. In Berlin angekommen ging ich hier erstmal zum Studienkolleg. Ich ging zur Ausländerbehörde um mein Visum verlängern. Die Ausländerbehörde sagte mir dass die deutsche Botschaft ein falsches Visum mir gab, obwohl ich vermerkt habe dass ich mich für ein Studienkolleg beworben habe und gaben mir eine Fiktionsbescheinigung bis ich von einer Uni angenommen werde. Jetzt bin ich 21 Jahre alt und kann kein Recht auf Wiederkehr beantragen.

====

Mit der Fiktionbescheinigung hatte ich keine Möglichkeit für über 4 Monate zu arbeiten. Damals ging es mir sehr schlecht und ich fragte die Ausländerbehörde mehrmals ob es irgendeine möglichkeit gäbe eine andere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sie meinten zu mir, es gibt keine andere und ich muss zuerst an einer Uni angemeldet sei. Müsste mir die Ausländerbehörde nicht mitteilen dass ich ein solches Recht habe, wenn sie meine ganze Geschichte von Anfang an wusste

====

Ich danke euch für eure Hilfe

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) 1 und 2 angefügt... bitte nutzt die Editiermöglichkeit ...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.06.2015 um 22:23:13 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #10 - 22.06.2015 um 22:14:35
 
Gibt es irgendetwas schriftliches?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #11 - 22.06.2015 um 22:19:07
 
nein leider nicht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #12 - 22.06.2015 um 22:33:02
 
Wie willst du die Fehlberatung nachweisen?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Lang99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #13 - 22.06.2015 um 22:40:11
 
Ich kann halt nur beweisen dass die Tafel, an der die deutsche Botschaft immer drauf hinweist, nicht Recht auf Wiederkehr auflistet. Zudem kann ich beweisen dass es nirgends auf deren Internetseite etwas über recht auf Wiederkehr steht aber auf der Internseit der deutschen Botschaft eines anderen Landes aufgelistet wird und dass ist ein Nachteil für mich verglichen zu einem Wiederkehrer des anderen Landes. Ich denke aber dass reicht nicht unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflichten der deutschen Botschaft
Antwort #14 - 22.06.2015 um 22:46:53
 
Lang99 schrieb am 22.06.2015 um 22:40:11:
Zudem kann ich beweisen dass es nirgends auf deren Internetseite etwas über recht auf Wiederkehr steht.. 

Das steht im Aufenthaltsgesetz und das ist für jeden Interessierten im Internet abrufbar.

Es gehört nicht zu den Aufgaben einer Auslandsvertretung, alle eventuell in Frage kommenden deutschen Gesetze zu plakatieren. Wer sich dafür interessiert macht sich selber kundig, das Internet bietet dazu umfassende Möglichkeiten.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema