Hallo zusammen,
in einem anderen Zusammenhang habe ich gerade folgendes gelesen:
"Achtung die Neuregelung des Para. 4 Abs. 4
StAG ist auch wichtig zu wissen.. danach ist das Kind eines nach dem 31.12.1999 im Ausland geborenen Deutschen nur Deutsch, wenn innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes die Beurkundung der Geburt (auch bei der AV) beantragt wird."
geschrieben wurde es von Einbeck im Userforum
Nun meine Frage:
Mein Sohn ist im nicht EU- Ausland geboren, seinen deutschen Reisepass hat er mit 9 Monaten bekommen.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass seine Geburt innerhalb des ersten Jahres in Deutschland registriert wurde, und er seine deutsche Staatsbürgerschaft an seine Kinder weitergeben kann.
Aufgrund oben genannter Aussage bin ich aber am Zweifeln:
Gilt die Beantragung des Reisepasses als Beurkundung?
Eine deutsche Geburtsurkunde haben wir bis jetzt noch nicht beantragt. Sohn ist mittlerweile auch deutlich älter als 1 Jahr.
Ach ja, und wenn es schon um die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde geht:
Was müssten wir machen, um eine zu beantragen? Sie nur beim Standesamt 1 anfordern? Müssen nochmals Dokumente vorgelegt werden?
Vielen Dank an Euch alle
Asula