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Anspruchseinbürgerung? (Gelesen: 3.297 mal)
Themen Beschreibung: Anspruchseinbürgerung
huercan
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruchseinbürgerung?
02.06.2015 um 01:57:02
 
Hallo Zusammen,

zunächst vielen Dank für das Forum und die Möglichkeit hier Fragen stellen zu können.

Zu meiner Person:
- Alter: 32, ledig
- Geboren, aufgewachsen und studiert in Deutschland
- Keine längeren Auslandsaufenthalte
- Unbefristete Niederlassungs-/Aufenthaltserlaubnis
- Bundesland: Bayern
- Derzeitige Staatsangehörigkeit: Türkisch
- Beruf: Wirtschaftsinformatiker
  War bis 31.12.14 eingestellt(Dauer: 7 Jahre), habe dann gekündigt um mir eine    Auszeit zu nehmen(5 Monate). Habe 2 Monate ALG I bekommen. Und werden nun im Juni wieder arbeiten anfangen(wieder 6 Monate Probezeit).
- Zudem besitze ich eine Immobilie und könnte auch ohne Job sehr gut von den Mieteinnahmen leben. Natürlich habe ich deswegen auch einen Kredit den ich abzahle.
- Keine Straftaten

Frage
Handelt es sich in meinem Fall um eine Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung?

Danke für die Antworten im Voraus.
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« Zuletzt geändert: 02.06.2015 um 02:11:32 von huercan »  
 
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Mick
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Antwort #1 - 02.06.2015 um 06:49:40
 
Es handelt sich um eine Anspruchseinbürgerung nach
§ 10 StAG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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huercan
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Antwort #2 - 02.06.2015 um 09:45:17
 
Hallo Mick,

zu dem Schluss bin ich auch gekommen. Trotzdem habe ich vom Bürgeramt das Formular für eine Ermessenseinbürgerung bekommen. Die Frau vom Amt hat dies auch wiederholt so von sich gegeben.

Kann das Amt trotzdem sich für die Ermessenseinbürgerung entscheiden?
Gibt es die Formulare für die Einbürgerung auch wo anders?
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Aras
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Antwort #3 - 02.06.2015 um 09:55:20
 
Man sollte das so sehen:
Man stellt einen Antrag auf Einbürgerung. Die Behörde überprüft auf welcher Rechtsgrundlage eingebürgert werden kann. Eine Einschränkung ist nicht nötig. Gibt es überhaupt formzwang?

Frage:
Steht auf dem Formular "Antrag auf Ermessenseinbürgerung" geschrieben?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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huercan
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Antwort #4 - 02.06.2015 um 10:07:43
 
Hallo Aras,

Nein steht nicht dabei, aber sowie ich erfahren habe gibt es zwei unterschiedliche Formulare. Bei einem steht eben explizit Antrag nach Anspruchseinbürgerung.

Es gibt ja diesen Jünglingshop, der anscheinend alle Ämter beliefert, wo man das genau nachschauen kann:
http://www.juenglingshop.de/epages/JuenglingShop.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/Jue...

Ich wünschte man könnte die auch gleich bestellen.
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Odysseus
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Antwort #5 - 02.06.2015 um 10:14:59
 
Die Unterscheidung bereits im Antragsformular ist absoluter Unsinn, da sich in einigen Fällen erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, dass man nach 8 weiterarbeiten muss, oder dass aus einem 8-er nach einiger Zeit, wenn der Antrag ein wenig länger dauert, ein 10-er wird.

Gib den Antrag einfach so ab, wie er ist. Nach dem, was Du schilderst, handelt es sich eindeutig um eine Anspruchseinbürgerung.
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« Zuletzt geändert: 02.06.2015 um 10:29:46 von Odysseus »  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Aras
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Antwort #6 - 02.06.2015 um 10:21:43
 
Zumal: Das ist offensichtlich ein Antragsformular für Schleswig-Holstein und nicht von Bayern.


Es gibt wohl kein Standard-Formular für Bayern. Aber die halten sich an einen gewissen Standard. Sehen alle ungefähr so aus www.lkr-lif.de/m_6731_dl
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Odysseus
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Antwort #7 - 02.06.2015 um 10:34:41
 
Was diese Firma da anbietet und verkauft, ist IMHO eh völliger Mumpitz.
Wir drucken z.B. unsere EB-Anträge selber, gibt da so'n nettes Programm, nennt sich WORD, kann man schön Texte mit schreiben. Hat nebenbei den Vorteil, dass wir die Daten auch dort finden, wo wir wissen, das sie stehen müssen. Natürlich kann ich keinem verbieten, andere Vordrucke einzureichen, aber unpraktisch ist es doch, und unsere Erklärungen, die bei unserem Antrag dranhängen, sind trotzdem zu unterschreiben, da beißt die Maus kein' Faden ab.

Und 'ne EBZ als Formular ist ebenfalls völlig praxisfern, denn irgendwie müssen die Daten des Antragstellers da ja drauf kommen. Soll man die etwa mit der guten alten Schreibmaschine draufpinseln?

Aber das ist alles ein wenig OT, sorry.
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Odysseus
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Antwort #8 - 02.06.2015 um 10:56:13
 
sorry:
... wo wir wissen, dass sie stehen müssen.

(und das mir!!! Peinlich!)
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Antwort #9 - 02.06.2015 um 11:12:24
 
@Aras: Stimmt, der Link führt jedes Mal wo anders hin. Aber über den Menüeintrag Formulare kommt man auf die für Bayern.

@Odysseus: ich glaub die bei uns sind da sehr eigen. In Bayern spielt die Musik wieder mal a bissl anders. z.B. Soll ich ja nichts in die Felder mit Schulausbildung, Berufsausbildung rein schreiben. Dafür soll ich auf einem extra Zettel einen tabellarischen Lebenslauf erstellen. Hat sie ja nicht ganz unrecht, weil Platz ist da sowieso nicht viel. Ich wünschte es würde alles ein bisschen elektronischer Ablaufen, zumindest wäre es besser wenn man das Formular elektronisch ausfüllen könnte.
Ich habe auch nur ein Formular bekommen. Derjenige der sich verschreibt, tut mir jetzt schon leid.
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Antwort #10 - 02.06.2015 um 11:20:51
 
Sieht der Einbürgerungsantrag so aus?
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Antwort #11 - 02.06.2015 um 11:28:45
 
@Aras: Ich habe mal beide Anträge angefügt, der Unterschied besteht nur auf der ersten Seite. Ansonsten sieht der Antrag inhaltlich, wie der den du gepostet hast aus.
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Antwort #12 - 02.06.2015 um 11:31:53
 
Hallo huercan,

diese Antragsformulare, die du hinzugefügt hast, sind die Diskussion nicht wert! Verstehe das doch bitte.

Ich habe dich gefragt, wie das Antragsformular, das dir von der Einbürgerungsbehörde zugeschickt wurde, aussieht. Und ob es genauso aussieht wie das von München. Hab in der angehangenen PDF das Landratsamt München gelöscht. Könnte mal also ggf. für deinen Antrag nutzen.
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Antwort #13 - 02.06.2015 um 11:42:10
 
@Aras: Ich habe dich schon absolut verstanden. Das Antragsformular schaut aus wie vom Link, den du gepostet hast. (http://www.lkr-lif.de/m_6731_dl)
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Antwort #14 - 02.06.2015 um 11:55:34
 
Dann nimm doch irgendwas anderes,das genauso aussieht.

z.B.
http://www.fastforms.de/cirali/cfs/eject/pdf/2507.pdf?MANDANTID=35&FORMUID=1-107...
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