Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch (Gelesen: 2.791 mal)
Norbert@Russland
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

., Russia
.
Russia

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
01.06.2015 um 12:28:38
 
Eine kurze Frage an die Experten: Meine russischen Schwiegereltern reisen regelmäßig mit ihren russisch-deutschen Enkelkindern (und mir sowie meiner Frau) durch Europa. Dafür wurde bislang stets ein kostenloses Visum erteilt.

Nun wurde dies abgelehnt, noch unbestätigten Angaben zufolge aufgrund der fehlenden Geburtsurkunde meiner Frau. Dabei haben wir ein deutsches Familienbuch sowie die deutschen Geburtsurkunden meiner Kinder beigelegt. In meinen Augen sollte das Familienbuch doch mindestens gleichwertig zur Geburtsurkunde meiner Frau sein, da dieselben Verwandtschaftsbeziehungen aufgeführt sind und diese sogar bereits von einer deutschen Behörde geprüft und bestätigt wurden.

Mir wurde einst explizit das Familienbuch für solche Fälle empfohlen.

Weiß jemand, worauf sich dieser veränderte Kurs beziehen könnte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Norbert@Russland
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

., Russia
.
Russia

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #1 - 01.06.2015 um 12:53:48
 
Etwas unklar ausgedrückt: Abgelehnt wurde die Kostenbefreiung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #2 - 01.06.2015 um 13:56:25
 
Norbert@Russland schrieb am 01.06.2015 um 12:28:38:
Dabei haben wir ein deutsches Familienbuch 

Du meinst sicherlich ein Stammbuch, denn das Familienbuch ist/war etwas anderes und das gibt es inzwischen nicht mehr.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #3 - 01.06.2015 um 14:11:35
 
Er meint sicherlich Familienbuch.

So etwas wird nach wie vor regelmäßig vorgelegt und - zumindest in meiner Dienststelle - i.d.R. problemlos als Verwandtschaftsnachweis akzeptiert.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #4 - 01.06.2015 um 14:23:45
 
Petersburger schrieb am 01.06.2015 um 14:11:35:
So etwas wird nach wie vor regelmäßig vorgelegt.... 

Aber in Deutschland gibt es das nicht (mehr).

Das war eine Karte, die bei der Nachregistrierung im Ausland geschlossener Ehen angelegt wurde und lag beim Standesamt.

Auf der Grundlage dieser Karte (dem Familienbuch) konnte man sich jederzeit eine deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen. In die Hand bekam man diese Karte nicht, sie verblieb beim Standesamt des Wohnortes.

Inzwischen (seit einigen Jahren) werden solche Eheschließungen im normalen Eheregister eingetragen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Norbert@Russland
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

., Russia
.
Russia

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #5 - 01.06.2015 um 15:04:49
 
Ich meine die "Beglaubigte Abschrift - Auszug *) - aus dem Familienbuch". Ja, ich bin mir dessen bewusst, dass dieses Dokument so heute nicht mehr ausgestellt wird. Aber im November 2005 wurde es mit von derselben Auslandsvertretung, wo gerade der Antrag läuft, explizit zur Vereinfachung solcher Behördengänge empfohlen. Und in der Tat steht dort ja wirklich alles relevante drin (inkl. meiner Schwiegereltern), und wurde schon vom Standesamt 1 in Berlin geprüft.

Danke für die Rückmeldung, Petersburger. Es kommt ja wirklich vor, dass sich Auslegungen von Regeln ändern und man dies als einfacher Antragsteller schlicht nicht mitbekommt.

Ich denke meine Anfrage bei der konkreten Vertretung wird sicher noch beantwortet. Ich bin gespannt.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #6 - 01.06.2015 um 19:14:49
 
Norbert@Russland schrieb am 01.06.2015 um 15:04:49:
Ich meine die "Beglaubigte Abschrift - Auszug *) - aus dem Familienbuch". Ja, ich bin mir dessen bewusst, dass dieses Dokument so heute nicht mehr ausgestellt wird. 

In Russland ist eben ein Familienbuch etwas ganz anderes, als es das in Deutschland ist bzw. war.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Norbert@Russland
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

., Russia
.
Russia

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #7 - 02.06.2015 um 05:21:14
 
Saxonicus schrieb am 01.06.2015 um 19:14:49:
In Russland ist eben ein Familienbuch etwas ganz anderes, als es das in Deutschland ist bzw. war.

Ich glaube wir verstehen uns falsch. Dieses Dokument ist ein deutsches (!) Dokument. Darum geht es mir ja eben - wieso wird von einer deutschen Behörde ein deutsches Dokument nicht anerkannt und stattdessen ein russisches gefordert? Das ist für mich aktuell nicht ganz nachvollziehbar. (Hinzu kommt, dass jenes gewünschte russische Dokument explizit im deutschen Dokument als bereits geprüftes Dokument erwähnt wird.)

Aber wie schon gesagt, ehe ich hier weiter wilde Mutmaßungen anstelle, warte ich auf die offizielle Antwort. Vielleicht liegt der Grund ja auch wo ganz anders.
Zum Seitenanfang
  

familienbuch.jpg (101 KB | 140 )
familienbuch.jpg
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #8 - 02.06.2015 um 05:26:12
 
Ich hatte Dich richtig verstanden.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Norbert@Russland
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

., Russia
.
Russia

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der Verwandtschaft mit Familienbuch
Antwort #9 - 05.06.2015 um 05:17:08
 
Die Ablehnung der Kostenbefreiung basiert auf einer neuen Auslegung des Visaerleichterungsabkommens, Zitat der Begründung: "Sowohl Einlader als auch Eingeladene müssen die russ. StAng haben, wobei als enge Angehörige nur die Verwandten in gerader Linie bezeichnet werden und davon nur Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel."

Bis vor einiger Zeit war die Auslegung (gemäss einer Antwort vom AA) hingegen: "Nach Interpretation der russischen Seite können die Vergünstigungen des Abkommens nur von Ehepartnern bzw. Familienangehörigen mit der selben Staatsangehörigkeit geltend gemacht werden, nicht aber von Partnern in gemischtnationalen Verbindungen. Nach deutscher Auffassung beziehen sich die Regelungen des Abkommens aber auch auf enge Verwandte, bei denen der eine Teil die russische, der andere Teil die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt."

Sagen wir es so: Solche Änderungen sind eine sehr betrübliche Tendenz, die den immer wieder betonten Austausch mit der Zivilgesellschaft ganz sicher nicht fördert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema