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Rechtsgültigkeit von Islamische Heirat (Gelesen: 3.797 mal)
klaus79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.05.2015 um 13:02:58
 
Guten Tag,

Ich habe eine Frage, ist eine Heirat die in Aserbaidschan in einer Moschee geschlossen wurde in Deutschland rechtsgültig?
Der Hintergrund ist folgender: im Jahr 2003 wurde "nur" in einer Moschee geheiratet also nicht Standesamtlich eine Heiratsurkunde gab es nicht, die Eheleute die in Deutschland leben, haben sich getrennt und aus den Augen verloren, nach 2 Jahren hat die Frau der Ausländerbehörde eine Heiratsurkunde gezeigt.
-Kann das sein das die Ehe rechtsgülig ist? oder ist die Heiratsurkunde eine Fälschung (sieht zumindest sehr glaubhabt aus

-Kann man sich nach Jahren der Trauung eine Heiratsukunde ausstellen lassen?

-Kann man das anfechten oder bleibt nur die Scheidung?

-Welche möglichkeiten gibt es von Deutschland aus die Heiratsurkunde zu uberprüfen?

Die Ausländerbehörde hat kein interesse an der überprüfung.

Vielen Dank im Voraus
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reinhard
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Antwort #1 - 26.05.2015 um 13:42:55
 
Soweit Du nach aserbaidschanischem Recht fragst, kann ich nicht antworten.

Wenn es eine gültige Ehe ist, bleibt die Scheidung oder die Anfechtung. Das solltest Du in Aserbaidschan klären.
Fragen mit "kann es sein" lassen sich nie so beantworten, dass Dir die Antwort hilft.

Eine Urkundenprüfung wird normalerweise über die deutsche Botschaft von einem Vertrauensanwalt gemacht. Die Ausländerbehörde hat daran kein Interesse, wenn die Urkunde für sie und ihre Entscheidungen keine Rolle spielt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.05.2015 um 13:43:48
 
klaus79 schrieb am 26.05.2015 um 13:02:58:
Ich habe eine Frage, ist eine Heirat die in Aserbaidschan in einer Moschee geschlossen wurde in Deutschland rechtsgültig? 

Solange es keine Handschuhehe ist (d.h. Frau oder Mann war bei der Hochzeit nicht anwesend), dann gilt:
- Ist die Heirat it Asebaidschan rechtsgültig, dann ist sie das auch in Deutschland
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Antwort #3 - 26.05.2015 um 13:47:59
 
Ich gehe jetzt pauschal davon aus, dass Aserbaidschan eine rein islamische Ehe nicht akzeptiert. Es muss also schon  registriert sein. Kann jetzt nicht glauben, dass die Aserbaidschaner die Vorteile eines Zivilregisters über Bord geworfen haben. Zumal das Zivilregister in 2009 modernisiert wurde.

Die Frage ist, ob diese Heiratsurkunde echt ist. Es gibt einen guten Grund warum man diese Heiratsurkunde anzweifeln sollte. Die Korruption in Aserbaidschan ist schon erheblich. Die Behörde muss sich an die Botschaft wenden und die Urkunde überprüfen lassen.

klaus79 schrieb am 26.05.2015 um 13:02:58:
-Kann man das anfechten oder bleibt nur die Scheidung?


Kommt drauf an ob in Aserbaidschan die islamische Eheschließung anerkennt und ggf. ins Zivilregister einträgt.Müsste jetzt erstmal in den "Bergmann" schauen um das verlässlich zu beantworten.

klaus79 schrieb am 26.05.2015 um 13:02:58:
Die Ausländerbehörde hat kein interesse an der überprüfung.


Ist einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger? Flüchtling? anerkannter Asylberechtigter? Wenn ja, dann soll er sich ans Standesamt wenden und die Eheurkunde überprüfen lassen. Z.B.  indem er behauptet, dass er die Eheschließung eintragen lassen will. Dann zahlt er 250 € und es wird dann überprüft. Ist ggf. günstiger als die Scheidung.

http://www.baku.diplo.de/contentblob/2182346/Daten/4943335/Merkblatt_Urkunden_DL...

@tiggger
Handschuhehen können der Ortsform entsprechen und werden dann auch anerkannt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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klaus79
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Antwort #4 - 26.05.2015 um 14:45:29
 
Nachdem die Eheleute sich getrennt haben, wurde die Frau Schwanger und brachte ein Kind zur Welt, das warscheinlich nicht sein  Kind ist (das wird gerade geklärt). Der Mann lebt auch in einer Beziehung und hat deutsche Kinder. Da die Dame in Deutschland von einer Duldung bis zur nächsten lebt ist der verdacht das sie über die "neuen" kinder ihres Mannes an die Aufenthaltserlaubniss kommen will.
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Antwort #5 - 26.05.2015 um 14:49:40
 
Dann sollte der vermeintliche Vater die Vaterschaft anfechten?!
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Antwort #6 - 26.05.2015 um 15:31:03
 
Die Vaterschaft wird gerade angefochten, aber es dauert.
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Antwort #7 - 26.05.2015 um 15:59:16
 
Tipp: Es gibt ein Abkommen zwischen Aserbaidschan und Deutschland zur Beschaffung von Urkunden.
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klaus79
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Antwort #8 - 26.05.2015 um 18:15:50
 
Aras schrieb am 26.05.2015 um 15:59:16:
Tipp: Es gibt ein Abkommen zwischen Aserbaidschan und Deutschland zur Beschaffung von Urkunden.



und an wenn kann ich mich wenden?
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Antwort #9 - 26.05.2015 um 19:08:58
 
Das muss ggf. das Gericht von sich selbst machen.

Außerdem überlege ich grad, ob das mit der Eheurkunde überhaupt so rechtens ist. Denn im Grunde müsste das Standesamt bei der Geburt des Kindes überprüfen ob die Eheurkunde so korrekt ist. Also die materialrechtliche Prüfpflicht ob die Urkunde so anerkannt werden kann, ist ggf. nicht erfolgt.

Aber wie gesagt, ich würde die Urkunde überprüfen lassen und die entsprechenden Kosten übernehmen und bei Falschbeurkundung die Kosten zurückfordern.
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Antwort #10 - 26.05.2015 um 21:11:03
 
Um die Frage nach der islamischen Heirat endgültig zu klären:

Zitat:
gelöscht


Bergmann/Ferid/Henrich "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht", Seite 10 und Seite 13
Länderteil Aserbaidschan, Bearbeitet von Rechtsanwalt Moritz Lorenz, Berlin

Hätte mich - wie bereits erwähnt - sehr gewundert, wenn Aserbaidschan islamische Eheschließungen anerkennen würde.

fons' Änderung:
Kommentare sind urheberr4ehtlich geschützt. Wir könnten
da als Betreiber des Boards Probleme bekommen, wenn wir so
etwas fördern/zulassen!

Bitte künftig unterlassen.
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« Zuletzt geändert: 28.05.2015 um 20:42:29 von N/V »  
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Antwort #11 - 28.05.2015 um 18:18:58
 
[quote author=74475446350 link=1432638178/9#9 date=1432660138]Das muss ggf. das Gericht von sich selbst machen.

Außerdem überlege ich grad, ob das mit der Eheurkunde überhaupt so rechtens ist. Denn im Grunde müsste das Standesamt bei der Geburt des Kindes überprüfen ob die Eheurkunde so korrekt ist. Also die materialrechtliche Prüfpflicht ob die Urkunde so anerkannt werden kann, ist ggf. nicht erfolgt.

Ich habe mit dem Standesamt gesprochen, für eine Geburtsurkunde überprüfen sie die Heiratsurkunden nicht, sie machen das nur wenn jemand neu Heiraten will.

Ist die materialrechtliche Prüpflicht irgendwo verankert? Kann ich das Standesamt darauf hinweisen? Kann ich das einfordern? Und in welcher weise?
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Antwort #12 - 28.05.2015 um 19:56:51
 
Ich war mir sicher, dass es ein Abkommen zur gegenseitigen Urkundenbeschaffung bei Verwaltungsangelegenheiten zwischen Aserbaidschan und Deutschland gab. Ich finde jetzt nicht das Abkommen. Vielleicht hab ich das Land verwechselt?

klaus79 schrieb am 28.05.2015 um 18:18:58:
Ist die materialrechtliche Prüpflicht irgendwo verankert?


Ja, das ist in § 5 i.V.m. § 9 PStG geregelt. Und nochmal explizit in PStV § 5




Zitat:
§ 5 Prüfungspflicht des Standesbeamten

Eintragungen im Personenstandsregister und sonstige Beurkundungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt ermittelt und abschließend geprüft worden ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__5.html

Ist es abschließend geprüft worden? Wohl eher nicht.

Man stelle sich das mal vor:
Aserbaidschan ist seit Jahren im Apostillen-Abkommen. Deutschland hat aber sein Veto eingelegt und erkennt aserbaidschanische Urkunden nicht an. Viel schlimmer noch: Legalisation ist auch nicht möglich, weil die Urkunden viel zu oft falsch sind. Darum wird das per Vertrauensanwalt überprüft.

Gäbe es die Legalisation der Urkunden, dann wäre das quasi nur Formalität. Aber da es keine Legalisation gibt, heißt es, dass die Urkunden nur Papiere ohne Beweiskraft sind.

Also insofern würde ich schon sagen, dass der Standesbeamte seine Prüfungspflicht definitiv vernachlässigt hat.

Das Problem ist, dass der Standesbeamte diesen mutmaßlichen Fehler jetzt nicht korrigieren dürfte, sofern er überhaupt von sich aus aktiv werden kann bzw. muss. Es ist nämlich ein gravierender Eingriff in das Personenstandsregister und durch § 47 PStG verboten. Darum musst du einen Antrag auf Korrektur beim Amtsgericht stellen, indem du dich auf § 48 PStG beziehst und dich auf die vernachlässigte Prüfung der "Urkunde" beziehst. Das Standesamt soll idR einen Beschlussvorschlag vorbereiten. Du kannst vermutlich die Sache beschleunigen, wenn du die Kostenübernahme der Urkundenüberprüfung erklärst. Dann soll einfach die Urkunde überprüft werden, und wenn sich herausstellt, dass die Urkunde Schrott ist, dann auch entsprechend der Beschlussvorschlag vom Standesamt auf Abänderung des Geburtsregisters lauten. Ich würde an deiner Stelle sogar noch enger mit dem Standesamt arbeiten und falls die Urkunde wirklich im Register zu finden wäre den Antrag auf Eheschließung als Kopie  anfordern. Wer weiß ob das nur im elektronischen Register ist und es sonst keine echte physische Akte gibt.

Stellt sich heraus, dass die Eheurkunde gefälscht ist,  solltest du die Frau auch wegen mittelbarer Urkundenfälschung gemäß § 271 StGB anzeigen.

Aber wenn bereits die Vaterschaftsanfechtung läuft, dann läuft dies doch bereits beim Amtsgericht. Vielleicht solltest du dies mit in die Vaterschaftsanfechtungsklage mit einbauen.

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