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Neue. legalisierte dominikanische Geburtsurkunde ausgestellt ab 2010 (Gelesen: 1.121 mal)
NiceGuy
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue. legalisierte dominikanische Geburtsurkunde ausgestellt ab 2010
25.05.2015 um 21:34:18
 
Hallo zusammen,

ich dachte, die Probleme hören irgendwann auf. Aber nun nach 17 Jahren Ehe mit einer Dominikanerin geht es schon wieder los. Ich hoffe, es hat hier ein Leidensgenosse einen Hilfreichen tipp für mich. Das wäre klasse!

Dieses Mal (zuvor hatte bei der Einreise meiner Frau nach Heirat die Deutsche Botschaft Probleme gemacht) ist es die dominikanische Bürokratie, die Probleme macht.

Kurz: Der Reisepass meiner Frau (Dominikanerin) läuft ab. Konsulat und Botschaft wollen diesen nicht verlängern/erneuern, da sie nur über eine legalisierte (beglaubigte und alles) Urkunde aus dem Jahr 1997 verfügt. Sie soll sich nun eine neue ausstellen, beglaubigen und legalisieren lassen.

Dies geht natürlich nur in der DR, was nicht möglich ist, da sie keine Reise in das Land plant. Empfohlen wird, einen Anwalt zu engagieren Zwinkernd der das ganze im Auftrag vor Ort regelt. Wer das Land kennt, weiß, dass dies zwar möglich ist, die Chance, betrogen zu werden aber bei ca. 99% liegt, wenn man nicht vor Ort ist. (Zuverlässige) Familie hat sie nicht in der DR, die man mit dem Thema betrauen könnte.

Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation?

Wozu ist die DR Botschaft eigentlich da, wenn sie nicht für ihre Staatsbürger Papiere im Herkunftsland organisiert?

Im Konsulat wurde ihr übrigens empfohlen doch die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen Smiley das wäre einfacher und billiger. Toll ... ist zwar keine schlechte Idee, aber aus best. Gründen leider nicht realisierbar.

Also, sollte jemand hier mit diesem Thame schon Erfahrungen gesammelt haben, wäre ich für Tipps sehr dankbar!!! Also, wie kommt meine Frau an eine Passverlängerung, ohne Deutschland verlassen zu müssen und/oder sich einem schwindligen Anwalt in der DR finanziell ausliefern zu müssen?

Vielen Dank.NG
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue. legalisierte dominikanische Geburtsurkunde ausgestellt ab 2010
Antwort #1 - 25.05.2015 um 22:03:21
 
Wofür braucht eine Dominikanerin eine legalisierte dominikanische Geburtsurkunde?


Nun denn... Vielleicht hilft dir das?

http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/04__Rk/Konsularisch...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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NiceGuy
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.05.2015 um 22:16:22
 
Das weiß ich auch nicht.

Ist aber dokumentiert unter Punkt 4:
http://www.dominikanischeskonsulathamburg.de/ausstellung%20eines%20neuen%20reise...

.... und ich möchte ehrlich gesagt für "nichts" auch ungern 1.000,- Euro für DR-Anwälte bezahlen.

Daher meine Frage, ob jemand das Problem kennt und ggf. irgendwie kostengünstig lösen konnte.

Was passiert eigentlich, wenn der Pass abläuft, sie also kein gültiges Ausweisdokument mehr hat? Schreiten da die deutschen Behörden irgendwann ein?
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