Kasimir1234 schrieb am 01.06.2015 um 17:59:23:Gibt es dann die Möglichkeit das verlassen des Landes durch Klage hinauszuzögern oder irgend eine Möglichkeit gegen die Frist vorzugehen
Danke für jede Antwort
Klar kannst du hinauszögern.
Ziehe vor dem Termin, zu dem du eingeladen bist, in eine andere Stadt, für die eine andere
ABH zuständig ist. Am besten eine Großstadt, in der die
ABH ohnehin überlastet ist, jetzt insbesondere durch die vielen Flüchtlinge. Sowas wie Berlin bietet sich an. Und dann ziehst du immer wieder in eine neue Stadt bevor du dran bist.
Sollte die
AE doch irgendwann verkürzt werden, stelle schriftlich einen formlosen Antrag auf eine
AE zu einem anderen Zweck (Studium, Sprachkurs, FSJ, BFD...), solange die alte
AE noch gültig ist und spiele das Spiel mit dem Umziehen weiter, so dass deine Akte immer von einer
ABH zur nächsten wandert.
Das machst du ein Jahr lang während der Trennung und Scheidung, dann heiratest du erneut und stellst einen Antrag auf
FZF zur Ausländerin