Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!) (Gelesen: 3.246 mal)
Good Alien
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
06.05.2015 um 10:51:05
 
Hallo zusammen!
Es geht um Einbürgerung.
Ich bin in der BRD seit 2000. Habe zuerst Sprachkurse besucht,  dann ein komplettes Studium absolviert. Seit 2007 bin ich ich in meinem Beruf. Meine Aufenthaltstiteln:
2002-2008 Aufenthaltserlaubnis §16 (1) AufenthG.
2009-2013 §18 (4) 1 AufenthG.
seit 2013 unbefristet
Das Problem: ich war 2007-2008 ein Jahr lang ununterbrochen im Ausland zwecks Praktikums für mein Studium (kann belegt werden!). Das Blöde ist ich wusste nicht, dass man bei der ABH eine entsprechende Erlaubnis bestellen kann/soll, damit die Anrechnungszeiten eben nicht "verfallen".
Jetzt muss meine Zeit ab 2009 neu gezählt werden (das heißt die Zeiten zwischen 2000-2008 werden nicht berücksichtigt!). Ich müsse jetzt die Zeit noch mal "absitzen".
Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr auf Ausländerstatus, weil ich nicht selten benachteiligt werde (aus meiner Erfahrung). Habe schon Dutzende Tausend Euro an die Sozialversicherung eingezahlt. War nie krank oder arbeitslos gemeldet. Spreche fast akzentfreies Deutsch. Bin gut und erfolgreich in meinem Beruf.

Nun was kann ich gegen die (sinnvollen?) Bestimmungen der lokalen ABH tun um endlich Deutscher zu werden? Soll ich vlt. in ein anderes Bundesland ziehen, wo man es nicht so eng sieht wie hier in Bayern? Soll ich extra deswegen heiraten? Soll ich einen teuren Rechtsanwalt nehmen?
Kann mir jemand hier helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #1 - 06.05.2015 um 10:59:35
 
Staatsangehörigkeitsgesetz § 12 b Abs. 2

Zitat:
(2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.


Und aus den Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern
Zitat:
12.b.2 Zu Absatz 2 (Anrechnung früherer Aufenthalte im Inland bei Aufenthaltsunterbrechungen)

In Einbürgerungsverfahren ist bei der Ermessensabwägung, inwieweit ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt im Inland nach einer Unterbrechung des Aufenthalts anrechenbar ist, zu prüfen, ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann. Bei Personen, denen nach § 37 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist der gesamte rechtmäßige frühere Inlandsaufenthalt bis zur gesetzlichen Höchstdauer von fünf Jahren anzurechnen.


Good Alien schrieb am 06.05.2015 um 10:51:05:
Nun was kann ich gegen die (sinnvollen?) Bestimmungen der lokalen ABH tun?

Gegen die Eintragungen in der Akte nichts.

Good Alien schrieb am 06.05.2015 um 10:51:05:
Soll ich vlt. in ein anderes Bundesland ziehen, wo man es nicht so eng sieht wie hier in Bayern?

Bayern sieht Studienzeiten nicht als gewöhnlichen Aufenthalt an. Derzeit läuft die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, ob die Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt zählen. Ein Umzug in ein andere  Bundesland macht insofern sinn.

Good Alien schrieb am 06.05.2015 um 10:51:05:
Soll ich extra deswegen heiraten?

Dann könntest du erst in 2 Jahren Einbürgern lassen.

Good Alien schrieb am 06.05.2015 um 10:51:05:
Soll ich einen teuren Rechtsanwalt nehmen? 

Nein. Siehe oben.

Lies dir doch einfach mal alles was im FAQ drinsteht

http://www.info4alien.de/einbuergerung/portal.htm
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #2 - 06.05.2015 um 11:24:16
 
Good Alien schrieb am 06.05.2015 um 10:51:05:
Soll ich vlt. in ein anderes Bundesland ziehen, wo man es nicht so eng sieht wie hier in Bayern? Soll ich extra deswegen heiraten? Soll ich einen teuren Rechtsanwalt nehmen? 

Auch das würde nichts an den bestehenden Gesetzen ändern.

Good Alien schrieb am 06.05.2015 um 10:51:05:
Das Problem: ich war 2007-2008 ein Jahr lang ununterbrochen im Ausland zwecks Praktikums für mein Studium (kann belegt werden!). Das Blöde ist ich wusste nicht, dass man bei der ABH eine entsprechende Erlaubnis bestellen kann/soll, damit die Anrechnungszeiten eben nicht "verfallen". 



§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
.
.
.
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Good Alien
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #3 - 06.05.2015 um 11:31:00
 
Hey Aras!
Vielen Dank - das hilft mir schon gut weiter!
1) Also wie ich es verstehe, verfallen die Jahre vor der Ausreise nur zum Teil. Darüber hinaus ist es auch eine subjektive Betrachtung des Bearbeiters im Bezug auf integrierende Wirkung trotz der Unterbrechung? Sehe ich es richtig?
2) Außerdem habe ich in FAQs gelesen, dass aufgrund von sehr guten Sprachkenntnissen die Dauer auf 6 Jahre gekürzt werden könne. Heißt es konkret, dass ich eine entsprechende Sprachprüfung ablegen müsste um die Dauer verkürzen zu lassen?
3) weißt Du evtl. wo dieser Passus wegen der Nichtanrechnung der Studienzeiten in Bayern zu finden wäre?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #4 - 06.05.2015 um 11:58:28
 
zu 1) Wenn du erfolgreich studiert hast, dann hatte es integrative Wirkung. Diese Zeiten sollten also angerechnet werden. (außer in Bayern)

zu 2) Ja das könntest du

zu 3) Irgendwo in deren Verwaltungsanweisungen.
Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1390648390/49#49

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #5 - 06.05.2015 um 12:31:56
 
Aras schrieb am 06.05.2015 um 11:58:28:
Diese Zeiten sollten also angerechnet werden. (außer in Bayern)



Nein, diese Zeiten können angerechnet werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der EBH
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Good Alien
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #6 - 10.05.2015 um 12:25:59
 
Vielen Dank noch mal an Alle für die Antworten!
Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Good Alien
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #7 - 13.05.2015 um 10:56:35
 
Hi Aras,
weißt Du zufälligerweise wie einfach (im Vergleich zu anderen BL) Einbürgerung in BaWü funktioniert und wo ich mich genauer über die Prüfung zu 2) informieren kann?
Ich werde wahrscheinlich meinen Job hier in Bayern kündigen und nach BaWü ziehen.
Danke und schönen Tag Dir noch!




Aras schrieb am 06.05.2015 um 11:58:28:
zu 1) Wenn du erfolgreich studiert hast, dann hatte es integrative Wirkung. Diese Zeiten sollten also angerechnet werden. (außer in Bayern)

zu 2) Ja das könntest du:
"Außerdem habe ich in FAQs gelesen, dass aufgrund von sehr guten Sprachkenntnissen die Dauer auf 6 Jahre gekürzt werden könne. Heißt es konkret, dass ich eine entsprechende Sprachprüfung ablegen müsste um die Dauer verkürzen zu lassen?"

zu 3) Irgendwo in deren Verwaltungsanweisungen.
Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1390648390/49#49


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #8 - 13.05.2015 um 11:00:40
 
Mir liegen solche Vergleiche nicht vor. Ich wüsste auch nicht wo ich danach suchen müsste.  Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Good Alien
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Bayern, Germany
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #9 - 14.05.2015 um 09:53:39
 
Aras schrieb am 13.05.2015 um 11:00:40:
Mir liegen solche Vergleiche nicht vor. Ich wüsste auch nicht wo ich danach suchen müsste.  Griesgrämig


Ok, danke trotzdem Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #10 - 14.05.2015 um 10:09:35
 
Du hattest noch wegen der Sprachprüfung gefragt: Z.B. Das Grosse deutsche Sprachdiplom vom Goethe Institut. Das bescheinigt Muttersprachliche Kenntnisse der Sprache. Kostet ca. 300€.

Wenn du Deutscher wirst dann kannst du noch nen Zertifikat für die deutsche rechtssprache machen und dich mit dem C2 Zertifikat und deinem heimatlichen "Abitur" zum Übersetzer deutsch und deiner Muttersprache in Niedersachsen ermächtigen lassen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frust: muss die Zeit noch mal Absitzen (Anrechnen der Zeiten vor der Ausreise ins Ausland FAILED!)
Antwort #11 - 14.05.2015 um 15:52:12
 
Odysseus schrieb am 06.05.2015 um 12:31:56:
Nein, diese Zeiten können angerechnet werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der EBH


Das stimmt, aber bei einem Sprachnachweis C2, einen abgschlossenen Studium in DEU, und 14 Jahren Gesamtaufenthaltszeit (mit einjähriger studienbedingter Unterbrechung) wird es IMHO mit dem Ermessen dann schon eng. Ermessen heißt ja nicht beliebig. Eine Nichtberücksichtigung müßte da IMHO schon fundiert begründet werden.

Anwendungshinweise des BMI dazu:
Zitat:
Satz 2 eröffnet der Staatsangehörigkeitsbehörde ein Ermessen zur Verkürzung der Aufenthaltszeiten nach Absatz 1 von acht auf sechs Jahre. Voraussetzung ist das Vorliegen besonderer Integrationsleistungen. Hierzu zählen deutsche Sprachkenntnisse, die die Voraussetzung der ausreichenden Sprachkenntnisse übersteigen müssen und daher auf dem Niveau B 2 GER oder höher liegen sollen. Als weitere besondere Integrationsleistungen kommen z.B. in Betracht eine längere ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein. Bei der Ermessensentscheidung ist in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung anzustellen, bei der auch mehrere Leistungen zusammen erst eine privilegierte Einbürgerung rechtfertigen können.


Letzenndes sollte der Threadsteller entsprechende Nachweise generieren. Sprachnachweis, Einbürgerungstest, dann Bescheinigung über Abgelegten Integrationskurs baim BAMF beantragen usw.

Nach 6 Jahren dann den Antrag stellen, dann muss die EBH erstmal entscheiden. Hilfweise kann man mit der Bescheinigung des BAMF die Einbürgerung nach 7 Jahren vollziehen. Der Prozess wird ja sowieso einige Monate dauern.

Deswegen umzuziehen ist ja eine private Entscheidung, das aber wegen fehlenden 1 oder 2 Jahren zusätzlicher Wartezeit sollte man wohl überlegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema