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Freundin braucht Eure Hilfe (Gelesen: 1.767 mal)
MarioW
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin braucht Eure Hilfe
05.05.2015 um 15:10:59
 
Hallo zusammen,

ich bzw. eine Freundin benötigt Eure kompetente Hilfe.

Kurz der Sachverhalt:
Geburt: 05/1993 in Tschechien
zu diesem Zeitpunkt hatten beide Eltern die tschechische Staatsangehörigkeit, womit natürlich auch sie selbst die tschechische Staatsangehörigkeit bekam
zwischen 1997 und 1999 (genauen Zeitpunkt wissen wir leider nicht) hat ihr Vater die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und die tschechische dadurch abgelegt. Sie erhielt ebenso einen deutschen Kinderausweis. Die Mutter behielt die tschechische Staatsbürgerschaft.
Seit 1999 lebt sie in Deutschland und hat hier auch die allg. Hochschulreife erworben und studiert nun hier.
Mit Vollendung des 16 Lebensjahres hat sie einen deutschen Ausweis beantragt und auch erhalten. Nun läuft dieser ab und sie wollte einen neuen beantragen, auf dem Bürgeramt wurde ihr mitgeteilt, dass sie die doppelte Staatsangehörigkeit hat und das für einen neuen Ausweis eine ÜBERSETZTE Geburtsurkunde nötig ist.

Nun meine Fragen:
Handelt das Bürgeramt hier richtig? Wozu eine Geburtsurkunde? Auf dieser steht ja, dass sie in tschechien von Tschechen geboren wurde. Warum besitzt sie eine tschechische Staatsangehörigkeit? Diese hat sie doch mit der Beantragung eines Ausweises verloren?! Sie fürchtet nun um ihre deutsche Staatsangehörigkeit...

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.05.2015 um 15:27:53
 
MarioW schrieb am 05.05.2015 um 15:10:59:
Wozu eine Geburtsurkunde? 

Ist wohl Formsache.

MarioW schrieb am 05.05.2015 um 15:10:59:
Warum besitzt sie eine tschechische Staatsangehörigkeit?

Vielleicht durch ihre Eltern? Zwinkernd
Falls dem so ist, hat sie beide Staatsangehoerigkeiten wie von der D Behoerde vermutet.

MarioW schrieb am 05.05.2015 um 15:10:59:
Diese hat sie doch mit der Beantragung eines Ausweises verloren?!

Nein, dadurch wohl eher nicht.

MarioW schrieb am 05.05.2015 um 15:10:59:
Sie fürchtet nun um ihre deutsche Staatsangehörigkeit...

Dafuer gibt es keinen Grund.
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MarioW
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.05.2015 um 09:45:27
 
Hallo maki,

vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort.

Damit kann ich sie erstmal beruhigen  Zwinkernd und das Thema kann geschlossen werden.
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 06.05.2015 um 23:11:06
 
MarioW schrieb am 05.05.2015 um 15:10:59:
zwischen 1997 und 1999 (genauen Zeitpunkt wissen wir leider nicht) hat ihr Vater die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und die tschechische dadurch abgelegt.


Nur der Vater? Wenn für die Freundin nicht ebenfalls
eine Einbürgerungsurkunde existiert, dann sind die
bisherigen deutschen Ausweise wohl nur irrtümlich
ausgestellt worden.
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...
 
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.05.2015 um 23:19:30
 
Wobei eine Mit-EB nahezu ausgeschlossen scheint, wenn sie selbst erst 99 nach D gekommen ist.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.05.2015 um 23:44:27
 
Guter Punkt, Odysseus.

Außerdem ist es mMn nicht unbedingt merkwürdig, dass man die ausländische Geburtsurkunde vorlegen soll. Das Melderegister ist in diesem Sinne schon eine Datenkrake und alle Angaben müssen durch entsprechende Nachweise korrekt sein. Wenn also bis jetzt keine Geburtsurkunde gefordert wurde, dann ist das jetzige Fordern danach mE nicht rechtswidrig. Es ist dann nur ärgerlich, weil man die Geburtsurkunde beschaffen und übersetzen muss.

Was mich wundert, ist, dass hier zielgerichtet im Staatsangehörigkeitsforum gepostet wurde. Vielleicht ahnt die Freundin ja, dass es einen Fehler gibt und womöglich damals die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde?

Aber was soll schon passieren, falls die deutsche Staatsangehörigkeit damals nicht erworben wurde? Tja, dann kann sie versuchen sich auf § 3 des Staatsangehörigkeitsrechts berufen und erklären, dass sie seit mehr als 12 Jahren als Deutsche behandelt wird, und sie bis jetzt auch glaubte Deutsche zu sein. Und wenn das nicht klappt... sie wäre dann Tschechin und hätte die Unionsbürgerschaft. Sie wäre nicht illegal in Deutschland und könnte sofort die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Also ich sehe hier offen gesagt keine Probleme. Nur viel Diskussionsaufwand und Papierkram.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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