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AE 18 4 S verlängern trotz Arbeitslosigkeit (Gelesen: 1.703 mal)
daltonico_es
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: El Salvador
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04.05.2015 um 18:16:13
 
Hallo zusammen,

ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich helfen könnt.

Ich habe seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 4 Satz 1. Auf dem Zusatzblatt steht : Beschäftigung erlaubt.

Mein AE ist gültig bis Mitte Juli 2015. Ich habe meinen Job in Dezember selber gekündigt. Jetzt bin ich auf Jobsuche aber bis jetzt habe ich nichts gefunden.

Kann ich meine AE verlängern obwohl ich arbeitslos bin? Reicht es wenn ich mit Kontoauszüge bestätige, dass mein Lebensunterhalt durch Ersparnisse gesichert ist?

Verliere ich mein ,,Beschäftigung erlaubt’’ Status?

Vielen Dank im voraus.
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ninnschen
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i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.05.2015 um 07:25:13
 
Wie sind denn deine Chancen einen neuen Job zu bekommen? Kannst du nachweisen, wie oft und wo du dich beworben hast seit Dezember? Warum hat du deinen Job gekündigt? Bzw. hast du das der ABH mitgeteilt?

Letztlich hast du deine AE für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung. Hast du diese Beschäftigung nicht (mehr), dann kann dir entsprechend keine AE nach dieser Norm erteilt werden. Die ABH müsste dann prüfen, ob sie die eine AE nach einer anderen Norm erteilen kann.
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 892

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.05.2015 um 09:08:29
 
ninnschen schrieb am 05.05.2015 um 07:25:13:
Bzw. hast du das der ABH mitgeteilt? 

Falls sich der Vermerk "Beschäftigung erlaubt" bereits im Dezember auf dem Aufenthaltstitel befand (wovon ich ausgehe), musste der TS seine Arbeitslosigkeit nicht an ABH melden (s. § 82 Abs. 6 Satz 2 AufenthG). Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass unter solchen Umständen die AE §18 nicht verlängert oder sogar nachträglich befristet werden kann. Schlimmstensfalls kann man aber auf eine AE §18c wechseln.
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daltonico_es
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: El Salvador
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Antwort #3 - 05.05.2015 um 13:13:59
 
Erstmal vielen dank für die Antworten.

Der Vermerk "Beschäftigung erlaubt" habe ich bereits im Dezember auf dem Aufenthaltstitel gehabt.

Ich habe meine Arbeitslosigkeit nicht an ABH gemeldet. Andererseits, kann ich nachweisen wie oft und wo ich seit Januar mich beworben habe.

Was ist wenn ich einen neuen Job erst in Juli finde? Ist das zu spät?

Wenn ich meine AE auf eine §18c wechsle muss die Agentur für Arbeit nochmal eine Vorrangprüfung machen?

Ich habe schon Nachweis von 36 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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Antoscha
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Göttingen, Germany
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Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch (ehem. Russisch)
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Antwort #4 - 28.05.2015 um 23:16:39
 
***§ 18c (3) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck im Bundesgebiet aufhalten.***

Was ist damit?

Einen Antrag auf Verlängerung stellen und die dazugehörige Fiktionsbescheinigung beantragen! Die ABHen machen mit - sie haben auch kein Interesse daran, qualifizierte Spezialisten rauszuschmeißen. Der freie Zugang zum Arbeitsmarkt geht dir nicht verloren! Falls du ALG1 bekommst ist das vorteilhaft.
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« Zuletzt geändert: 28.05.2015 um 23:29:02 von Antoscha »  
 
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AFRIKANER
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i4a rocks!


Beiträge: 69

Rheinland-Pfalz, Germany
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kameruner
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Antwort #5 - 29.05.2015 um 19:19:10
 
Die deutschen Ausländerbehörden haben kein Interesse an Brain Drain (also an einer dauerhaften  Abwanderung  von  Hochqualifizierten), es sei denn, es geht Dir finanziell miserabel, Du hast kein sauberes Führungszeugnis und Dein Deutsch lässt zu wünschen übrig.  Also, keine Panik auf der Titanic, Du wirst nicht so schnell rausgeschmissen.  In Anbetracht  demographischer  Entwicklungen,  des  Fachkräftemangels  wäre es, meines Erachtens, kein vernünftig zu nennendes Spiel, wenn Germany auch noch  auf in Deutschland ausgebildete hochqualifizierte Arbeitskräfte verzichten würde.

God bless you and God bless Germany as well!

AFRIKANER
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